Inkassogebühren

Einzugsspesen

Ich habe eine kurze Frage: Herr X hat Post von einem Inkassobüro erhalten: In diesem Fall müssen Sie weder die Hauptforderung noch die in Rechnung gestellten Inkassogebühren bezahlen. Werden jedoch Inkassogebühren bestätigt, kann im Massengeschäft nur "einfaches Schreiben" in Betracht gezogen werden. Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "Inkassogebühren" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Einzugsgebühren sind die Gebühren, Auslagen und Kosten, die dem Inkassounternehmen für den Einzug von Forderungen Dritter entstehen.

Weshalb muss der Zahlungspflichtige die Inkassogebühren bezahlen?

Der Brief eines Inkassobüros ist für einen Konsumenten nervig. Viele Menschen können die neben der Hauptklage anfallenden Kosten nicht einordnen. Aber die Entstehung der Sammelkosten ist ganz simpel zu erklären: Das Inkassobüro ist ein privates Unternehmen, das eine Leistung erbringt. Weshalb muss der Zahlungspflichtige die Inkassogebühren bezahlen?

Manche Konsumenten werden argumentieren, dass der von den Inkassobüros gebotene Service von der Person getragen werden sollte, die ihn nutzt. In der Tat zahlt ein Unternehmer, der einen Inkasso-Dienstleister in Auftrag gibt, diese in der Regel zuerst und übernimmt die Eintreibungskosten. Der Gläubiger hat jedoch das Recht, den durch den Verzug entstandenen Verzugsschaden von seinem Gläubiger ersetzen zu lassen. 2.

Diese Verzugsschäden umfassen auch die Inkassospesen im Bereich der so genannten Strafverfolgungskosten. Daher muss der Zahlungspflichtige letztendlich die Inkassospesen aufbringen. Neben den Eintreibungskosten werden dem Zahlungspflichtigen auch alle anderen anfallenden Gebühren in Rechnung gestellt. Was sind die Erhebungskosten? Die Inkassogesellschaft der Arvato Financial Solutions, die infoscore Forderungsmanagement GmbH, stützt sich bei der Ermittlung der Betreibungskosten wie die meisten namhaften Inkassogesellschaften auf das gesetzliche Vergütungsrecht (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)).

Der Betrag der Einziehungskosten richtet sich nach § 4 Abs. 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz). Das Inkassobüro selbst verursacht im Inkassoverfahren anfallende Gebühren, z.B. durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit dem Zahlungspflichtigen, durch die rechtliche Prüfung der Situation und durch weitere Untersuchungen. Es ist nicht immer möglich, einen Debitor an seiner vorgegebenen Anschrift zu erreichen.

Die Suche ist kostenpflichtig. Dieser Aufwand (Untersuchungskosten) wird durch die Sammlungskosten nicht erstattet. Bei Fragen zu den Einziehungskosten können Sie sich per Telefon oder E-Mail an die infoscore Forderungsmanagement GmbH wenden. Ihr Ansprechpartner ist die infoscore AG. Bei der Begleichung Ihrer Forderungen sollten Sie nicht nur die Gesamtforderung, sondern auch den gesamten Betrag, einschließlich der entstandenen Gebühren, abtreten.

Vermeidung von Problemen bei der Rückerstattung von Einziehungskosten

Wenn der Zahlungsempfänger zunächst ein Inkassobüro anweist, die Forderungen im Voraus einzuziehen und dieser Vorgang scheitert, stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Zahlungspflichtige dafür einsteht. Die Eintreibungskosten als Verzugsschäden sind vom Zahlungspflichtigen prinzipiell nur dann zu ersetzen, wenn der Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Bestellung des Inkassounternehmens davon ausgegangen ist, dass die Forderungen auch ohne Rechts- und Rechtshilfe eingezogen werden können.

Nach Ansicht des Schweriner JurBüros 96, 257 sind die Kosten des Inkassos bereits zu erstatten, wenn ein Gläubiger davon ausgeht, dass es keinen Rechtsstreit geben wird. Dazu gehört, dass der Zahlungspflichtige die Forderung grundsätzlich anerkannt hat und nur wegen wirtschaftlicher Probleme insolvent ist sowie die AG überlingen MDR 97.1069; AG überlingen JuraBüro 91, 1655 oder sogar OLGNürnberg JuraBüro 96, 280; OG Frankfurt NJW-RR 90, 729; Hummel, JuraBüro 90, 281mW.

Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger Hinweise auf die Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit des Gläubigers hat bzw. die Zahlungsbereitschaft des Gläubigers vorliegt OG Nürnberg JurBüro 94, 280; OGMünchen JurBüro 89, 90; OG Oldenburg JurBüro 89, 1278. Insoweit ist in diesem Zusammenhang gar ein Stillschweigen des Gläubigers auf eine Mahnung des Gläubigers in diesem Sinne zu interpretieren OG Karlsruhe NJW-RR 87,15 Anmerkung: Diese Auffassung ist falsch, dass Gläubiger zu außergerichtlichen Abmahnungen regelmässig stillschweigen.

Wird dem Gläubiger die Ermittlung der Motive des Zahlungspflichtigen zur Last gelegt, sind keine weiteren Verfahren vorstellbar, in denen die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht auch eine Verletzung der Schadenminderungspflicht darstelltLG Konstanz 28.6. 91, 1 HO 110/90, n. v.; Wedel, JurBüro 94, 74, so dass eine Rückerstattung immer ausgeschlossen ist. AG Offenbach JurBüro 93, 484 nimmt zur Fragestellung der Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Inkassos eine allgemein negative Position ein: Sie geht in ihrer Entscheidung davon aus, dass eine Nichtbeantwortung des Zahlungspflichtigen auf Mahnungen des Zahlungsempfängers prinzipiell nicht zur Beauftragung eines Inkassoinstitutes führt.

Schlussfolgerung: Bei einer außergerichtlichen Abtretung eines Inkassobüros kann mit hM davon auszugehen sein, dass die daraus resultierenden Aufwendungen zu ersetzen sind, wenn die Forderungen unbestritten sind, d.h. der Zahlungspflichtige nicht auf eine Mahnung des Zahlungsempfängers reagiert. Reagiert der Zahlungspflichtige jedoch, müssen die Einwände objektiv sein. Bestritten der Zahlungspflichtige die Einziehungskosten, obliegt die Vorlage- und Nachweispflicht dem OLG München JurBüro 89, 91 für ein kostenverursachendes Versäumnis des Zahlungsempfängers Soll der Zahlungspflichtige die entstandenen Einziehungskosten ersetzen, so besteht ein weiteres Hindernis für den Zahlungsempfänger darin, dass in der Regel nicht alle diesbezüglichen Aufwendungen erstattet werden.

BRAGO ist nicht anwendbar und es gibt keine allgemein verbindlichen Vorschriften für Inkassobüros, diese können unter den Anwaltskosten eines Anwalts sein. Insofern ist die Rechtssprechung uneinheitlich: Nach weit verbreiteter Auffassung sind die Inkassospesen als Verzugsschaden gemäß 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO OLG Dresden JurBüro96, 38 m. W. zu ersetzen.

N.; AG Celle JurBüro 96, 6648; AG Peine JurBüro 96.649 Hinweis: Diese Sichtweise ist jedoch zu kurzsichtig. 4. Ein weiteres Gutachten hält es für berechtigt, eine Gebühr von 15/10 eines fiktiven Anwalts LG München JurBüro 89, 848; AG Stuttgart JurBüro 89, 1746; AG Heidenheim JurBüro 89, 849 zu erheben. Schließlich wird davon ausgegangen, dass der Vergütungsanspruch des Gläubigers auf Ersatz der für die aussergerichtliche Eintreibung der Forderung anfallenden Eintreibungskosten nicht auf die vergleichbaren fiktiven Rechtskosten AGOtterndorf JurBüro 95, 593; OG Koblenz JurBüro 85, 395 begrenzt ist, nach denen der Gläubiger grundsätzlich alle anfallenden Kosten zu erstatten hat.

Im Rahmen der Auftragsvergabe an ein Inkasso-Unternehmen muss die Position beider Inkasso-Unternehmen berücksichtigt werden: Die AG Otterndorf op. cit. argumentiert zu Recht, dass Inkasso-Unternehmen - anders als Rechtsanwälte - in der Inkassobranche tätig sein müssen. In dieser Hinsicht besteht ein großes wirtschaftliches Interesse an den Inkassofirmen, auch wenn deren Kosten höher sind. Praktischer Hinweis: Insbesondere wenn dem Zahlungspflichtigen im Voraus das Inkasso durch ein Inkassobüro "angedroht" wurde, kann er sich nicht erfolgreich auf eine Senkung der Inkassokosten berufen. 3.

Insoweit ist die Haftung des Schuldners in größerem Umfang für MDR 88, 457; AG Münster JuraBüro 89, 1277; LGFlensburg JuraBüro 90, 1291; Hat der Zahlungsempfänger seinen Anspruch geltend gemacht, kann die Rückerstattung durch den Zahlungspflichtigen nur im Zusammenhang mit der Vollstreckung betrachtet werden. Die angefallenen Inkassospesen sind hier ebenfalls enthalten. Eintreibungskosten sind nur dann als Vollzugskosten zu erstatten, wenn sie erforderlich waren § 788 Abs. 1 S. 1, § 91ZPO.

Aus objektiver Sicht die Stellung des Zahlungsempfängers zum Zeitpunkt der Vollstreckung der Vollstreckung der Zwangsvollstreckung DGVZ 98, 9; LG Hannover JurBüro 90, 1679; DGVZ 89, 1. Dort, nachdem der Zahlungspflichtige nach zwei Jahren immer noch nicht bezahlt hatte, hielt es der Zahlungsempfänger für notwendig, ein Inkassobüro einzuschalten.

Vorzeitige oder von Anfang an aussichtslose Vollstreckungsmaßnahmen haben Ineffektivität und damit keinen Ersatz der Vollstreckungskosten zur Folge und zwar im Einzelnen für folgende Fälle: JurBüro Karlsruhe 90.260; Musielak/Lackmann, a.a.O.; zu den entsprechenden Zahlungszielabrechnungen Wedel, VE 6/10, 85; Schönemann, VE6/00, 76. d. h. dem Zahlungspflichtigen muss zunächst die Möglichkeit gegeben werden, die Vollstreckung durch Selbstverpflichtung abzuwenden. Falls Inkassospesen erforderlich sind, ergibt sich die Frage, ob dies zu einer Rückerstattung durch den Zahlungspflichtigen führt.

Der allgemeine Ansatz, die Gebühren für die AG IBBENBÜREN DGVZ 88, 82 so gering wie möglich zu gestalten, führt zu erheblichen Problemen: Sind die Einziehungskosten erforderlich, haben die Gerichte den Betrag regelmässig auf die fiktiven Anwaltskosten 3/10, 57 BRAGO OLGNürnberg JurBüro 94, 280; AG Straubing JurBüro 87, 933; AG IBB DGVZ 88, 82 beschränk; AG IIbbenbüren;

Rechtsanwaltskanzlei AG Duisburg JurBüro 98, 608; Rechtsanwaltskanzlei DGVZ 88, 28; Rechtsanwaltskanzlei Münster VersR92, 766; Rechtsanwaltskanzlei Kassel DGVZ 71. 28; Rechtsanwaltskanzlei LG Berlin Rpfleger 75, 373; Rechtsanwaltskanzlei LG Kleve DGVZ 77, 92; Rechtsanwaltskanzlei LG MosbachRpfleger 84, 199; Rechtsanwaltskammer Paderborn DGVZ 86, 30 = Rechtsanwaltskammer 85, 1896; siehe. Wedel, JurBüro 01, 357; Müller, JurBüro 93.136; Haagen, JurBüro 91, 1431; Láppe, Pfleger 85, 42 Diese Ansicht mag im "Normalfall" ihre Rechtfertigung haben.

Ist der Gläubiger jedoch besonders beharrlich und bemüht sich mit großer Verfeinerung, die Zwangsvollstreckung zu vermeiden, kann der Gläubiger mit den "klassischen" Vollstreckungsmethoden nicht erfolgreich sein. Auch Informationen über den Zahlungspflichtigen können oft nur über speziell eingerichtete Inkassobüros eingeholt werden. BRAGO trifft hier nicht zu, so dass die Kosten für das Inkasso durchaus über den vergleichbaren Anwaltskosten liegen können.

Dies wirft die Fragestellung auf, ob neben den Anwaltsgebühren auch die bisher angefallenen Eintreibungskosten als notwendig angesehen werden können. Die Erstattungsfähigkeit wird laut hM verweigert, wenn Rechtsanwälte und Inkassounternehmen parallel dazu aktiv werden DGVZ 89,13; DGVZ 75,166; AG Berlin DGVZ 88,78; Praktischer Hinweis: In diesen Faellen besteht Stelltman jedoch darauf, dass der Glaeubiger unter mehreren Moeglichkeiten diejenige waehlen kann, die ihm am meisten zusagt, die Kosten des Inkasso-Unternehmens muessen neben den Anwaltsgebuehren auch erstattet werden.

Gemäß der geltenden Entscheidung des DGVZ 98, 8 des Amtes für Arbeitsschutz des Amtes für Arbeitsschutz (OLG Zweibrücken) dürfen die Anforderungen nicht überschritten werden. Ist ein Rechtsanwalt erfolglos, muss der Zahlungsempfänger anschließend ein Inkassobüro beauftragen können. Insoweit kann ein Zahlungsempfänger auf eigene Rechnung die besondere Fähigkeit des Inkassobüros zur Verfügung stellen. Bei gleichzeitiger Betätigung von Rechtsanwälten und Inkassobüros kommt es zum Ausschluß der Erstattungsfähigkeit der Inkassospesen LG Wiesbaden DGVZ 89, 13;LG Berlin DGVZ 75, 166; Müller, JurBüro 93, 137; Heider,DGVZ 77, 82 Abschließend: Mit der teilweisen Umschichtung des Inkassos auf Inkassobüros muß das Konzept der "Notwendigkeit" und der "Erstattungsfähigkeit" der Vollstreckungskosten berichtigt und fortentwickelt werden OLGZweibrücken, op.cit.

Andernfalls würde der rechtskräftig verurteilte Gläubiger für seine Hartnäckigkeit gegen die Eintreibung von Forderungen entlohnt werden.

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