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Rentner 450 Euro Job
Ruheständler 450 Euro JobZusatzverdienst nach Erreichung der Standardaltersgrenze
Mit einem Teilzeitjob wollen viele Rentner zusätzliches Einkommen erzielen. Auf welche zusätzlichen Verdienstgrenzen sie achten sollten. Rentner, die ihre Renten verbessern wollen, sollten exakt kalkulieren und auf zusätzliche Einkommensgrenzen achten. Zudem können sich die zusätzlichen Einkommensgrenzen von Jahr zu Jahr ändern: Bei den unter 65-Jährigen hingegen gibt es gewisse zusätzliche Einkommensgrenzen - vor allem für Minijobs: "Wer eine vollständige Pension erhält, aber noch nicht das Pensionsalter erlangt hat, darf nur 450 Euro pro Monat erwirtschaften.
Bei höheren Verdiensten wird die Pension um ein, die halbe oder zwei Dritteln reduziert, je nach Mehrverdienst. Bei einem Mini-Job beträgt die jährliche Verdienstgrenze 5400 Euro, bei anderen Jobarten 6300 Euro pro Jahr. Auch wenn Sie mehr als einen Euro über dem derzeitigen Limit verdienen, werden Ihre Rentenzahlungen reduziert.
"Dies kann dazu fuehren, dass der Rentner am Ende weniger hat als ohne zusaetzliches Einkommen", sagt Harald Teschner, Referent fuer Sozial- und Pensionsrecht in Muenchen. Zwei Mal im Jahr können Vorruheständler die zweifache Einkommensgrenze erreichen, ohne sich um den Verlust sorgen zu müssen. Anstelle von mindestens 450 Euro können in zwei Wochen 900 Euro verdient werden.
"Bei Überschreitung aller zusätzlichen Einkommensgrenzen entfällt die Pension komplett", sagt Budewell. In einigen Fällen können die Bedingungen für die Pensionierung nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit gar ganz auslaufen. Jeder, der zusätzlich zur Pension mehr als 450 Euro verdienen möchte, sollte sich daher im Vorfeld informieren. Für die Beantwortung von Zusatzeinkommensfragen stehen beispielsweise die Deutschen Rentenversicherungen unter der gebührenfreien Servicerufnummer (0800) 1000 4800 und die Bürgerrufnummer (030) 221 911 001 zum Rentenproblem des Bundesarbeitsministeriums zur Verfügung Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es Unterschiede: "Für Rentner unter 65 Jahren müssen alle Sozialversicherungsbeiträge gleich bezahlt werden - wie bei jedem anderen Arbeitnehmer", sagt der Steuerzahlerverband in Deutschland.