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89a Hgb
91a HgbDas Recht zur außerordentlichen Kündigung kann weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden (§ 89 a HGB). Handelsgesetzbuch § 89 Abs. 2 Satz 1 HGB § 89 a. 89, 89a HGB; § 134 BGB; § 12 GG.
Nachbarabsätze
Kündigungsmöglichkeit des Vertrages durch jede Partei aus wichtigen Gründen ohne Beachtung einer Nachfrist. Das Recht kann nicht ausgeklammert oder eingeschränkt werden. Stellt die Gegenpartei ein von ihr zu vertretendes Fehlverhalten dar, ist sie zum Schadensersatz aus der Beendigung des Vertrages berechtigt.
Gemäß 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist der Anspruch des Handelsagenten auf Schadensersatz insoweit ausgeschlossen, als die Unternehmerin das Arbeitsverhältnis beendet hat und ein wesentlicher Kündigungsgrund durch schuldhaftes Verhalten des Handelsagenten vorliegt. https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-beendigung-von-handelsvertretervertraegen...
Rechtliche Hinweise zur fristlosen Beendigung - Anforderungen und Konsequenzen
UnabhÃ?ngig von einer gÃ?tlichen KÃ?ndigung durch Aufhebungsvertrag kann der Vertrag des Handelsvertreters auch durch unilaterale ErklÃ?rung gekündigt werden, wenn ein wesentlicher Anlass besteht. Das Recht zur außerordentlichen bzw. befristeten Auflösung kann weder ausgeklammert noch eingeschränkt werden (§ 89 a HGB). Die Hauptfrage bei der Überprüfung, ob ein berechtigter Kündigungsgrund besteht, ist, ob der kündigende Vertragspartner das Vertragsverhältnis bis zum nächsten möglichen ordentliche Beendigungstermin fortsetzen kann oder nicht.
Eine wichtige Ursache kann auch im Bereich des Einflusses der ausscheidenden Partei zu suchen sein, z.B. die Anweisung einer Mutterfirma an ihre Tochtergesellschaft, die Vertragspartei des Handelsagenten ist, den Verkauf seitens des Unternehmers auszusetzen. Wichtige Gründe dafür sind zum Beispiel: Verstoß gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen durch die Gegenpartei, ungerechtfertigte Beendigung der Gegenpartei ohne Einhaltung einer Frist, Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot durch den Handelsagenten, Insolvenz des Handelsagenten, Verlockung von Abnehmern durch den Unternehmen, unzumutbare unilaterale Gebietsreduzierung oder Reduzierung der Provision durch den Unter-nehmer.
Es ist zu berücksichtigen, dass eine ordentliche Vertragsbeendigung regelmässig davon ausgeht, dass die Vertragspartei die andere Vertragspartei im Voraus über die Vertragsverletzung informiert und ihr die Möglichkeit gibt, in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu handeln. Das gilt vor allem bei Verletzung des Wettbewerbsverbots oder bei ungerechtfertigter fristloser Aufhebung. Im Gegensatz zum Arbeitsgesetz (2-wöchiger Vorlauf) gibt es im Handelsvertretergesetz keine Sonderkündigungsfrist nach § 89a HGB.
Jeder, der seit Bekanntwerden des Grundes der außerordentlichen Beendigung längere Zeit gewartet hat, erklärt, dass es für ihn durchaus sinnvoll ist, das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum nächstfolgenden ordentlichem Beendigungstermin fortzuführen. Mündliche Kündigungen können auch in mündlicher Form erfolgen. Die ausserordentliche Auflösung erfordert keine Rechtfertigung für ihre Wirksamwerden.
Aus wichtigen Gründen reicht es aus, dass sie eindeutig ausgeprägt war. Das Kündigungsschreiben wird erst mit Eingang der Kündigungserklärung bei der beendeten Partei rechtswirksam. Stellt er dies nicht fest, z.B. weil er seine Mailbox mehrere Tage lang nicht geleert hat, so ist die Stornierung eingegangen, sobald sie während der normalen Geschäftszeit in seine Mailbox eingefügt wurde.
Hinweis: Erfolgt die Abmeldung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung, zählt das Einfügen der Abmeldung in die Mailbox noch nicht als Eingang der Abmeldung. In diesem Fall ist die Rücktrittserklärung nur eingegangen, wenn die Rücktrittserklärung bei der zuständigen Poststelle eingeholt werden konnte. Mit einer fristlosen und wirksamen Beendigung endet das Arbeitsverhältnis mit Erhalt des Kündigungsbriefes. b.
Die fristlose Beendigung des Vertrages hat den Schaden zu ersetzen, der durch die fristlose Beendigung des Vertrages entstanden ist, wenn die Beendigung durch ein von ihm zu vertretendes Handeln verursacht wurde. Wichtiger Hinweis: Ein Schadensersatzanspruch ist nur dann gegeben, wenn der Auftragnehmer das Auftragsverhältnis aus wichtigen Gründen durch schuldhaftes Handeln des Handelsagenten auflöst.
Scheidet der Auftraggeber aus, z.B. weil der Kaufmann aufgrund eines Unfalles nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit wieder aufnehmen zu können, so berührt diese Beendigung nicht das Recht des Kaufmanns auf Schadensersatz sowie eine Beendigung durch den Auftraggeber aus einem in seinem Verantwortungsbereich liegenden wesentlichen Grunde (siehe oben). d. Der Vertragschließende kann auch auf ein nachvertragliches Konkurrenzverbot verzichten, wenn er das Vertragverhältnis wegen schuldhaftem Verhalten des anderen Vertragspartners ohne Einhaltung einer Frist aufkündigt.
Wichtiger Hinweis: Diese Deklaration muss innerhalb eines Monats nach der Beendigung des Vertrages in schriftlicher Form abgegeben werden. e. Im Regelfall ist eine erfolglose außerordentliche Beendigung in eine fristgemäße Beendigung zum nächst möglichen ordentliche Beendigungstermin zu umdeuten. Hinweis: Der zu unrechtmäßig beendigte Geschäftspartner hat das Recht, das Mietverhältnis aus wichtigen Gründen wegen der ungerechtfertigten Beendigung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.
Hinweis: Der Distriktsprecher sollte daher besonders sorgfältig prüfen, ob er auf eine erfolglose Beendigung mit einer Kündigungsfrist reagieren will.