Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Auf Fanproteste reagiert Schalke
Der Internet-Austausch über die Firma Wiagogo möchte Schalke Tickets weiterverkaufen: Wir behalten uns das Recht vor, gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen: Nach nur wenigen Tagen hatte Schalke am vergangenen Donnerstag eine Zusammenarbeit mit der Online-Plattform für den Weitervertrieb von Tickets abgesagt. Früher gab es starke Demonstrationen von Seiten der Zuschauer gegen Víagogo. Der Kartentausch ist rechtlich weiterführend und hat nach Beendigung des Sponsoringvertrages durch den Fußballclub Schalke 04 beinahe trotzend die Fortsetzung des Kartenverkaufs angekündigt.
"Auch künftig wird Victoria Schalke einen gesicherten und übersichtlichen Ticketmarkt anbieten - auch ohne Partnerschaft", so Firmensprecher Steven Roest: "Der einzigste Vorteil ist, dass der Club nicht mehr davon hat. Schon vor dem Saisonauftakt am Samstag, dem 11. August gegenüber dem HSV sind "Tickets für jedes Saisonspiel verfügbar und die Absatzzahlen nehmen rapide zu", so Roest.
Die Bundesligamannschaft hatte am vergangenen Donnerstag den Kontrakt, vermutlich auch als Antwort auf den verkrampften Fan-Protest gegen den Kartenhändler, ohne Vorankündigung beendet. Schalke hatte sich laut Viagogo über die "Gestaltung der Mehrwertsteuererhebung" beklagt. "Schon kurz nachdem Schalke mit dem Verkauf von Tickets begonnen hatte, bekamen wir einen Brief über die Mehrwertsteuer", sagte Roest: "Die Konstruktion der Umsatzsteuer wurde in unserem Auftrag überhaupt nicht genannt.
"Wie immer wird die MwSt. zu unseren Honoraren hinzugerechnet.
und es ist immer noch aufregend.
Die meisten von Ihnen werden sich in diesem Kontext an die unaussprechlichen Gespräche und Auseinandersetzungen um die persönlichen WM-Tickets und deren Weitergabe an die Kunden errinern. Der blühende " Schwarzmarkthandel " ist den Organisatoren ein Dorn im Auge. Denn er ist ein großer Erfolg. Tatsächlich sollte man meinen, dass es nach dem zukunftsweisenden BGH-Urteil (Urteil vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06) etwas gelassener gehen würde.
Wie der Bundesgerichtshof deutlich gemacht hatte, kann der reine Privatverkauf von korrekt gekauften Karten durch den Organisator nicht verboten werden. Abweichende AGB ( "Ticketbedingungen") sind ungültig und dürfen nicht einhalten werden. Gleiches trifft jedoch für den Falle zu, dass die Karten bereits mit der Absicht des Wiederverkaufs gekauft werden, d.h. wenn die Karten kommerziell weiterverkauft werden.
Beispielsweise sind Tickets, die über nicht genehmigte Online-Portale erworben wurden, nicht mehr gültig. Der Hamburger Online-Ticketmarktplatz "Seatwave Deutschland" hat dagegen in einem Eilverfahren Berufung eingelegt und damit das Recht vor dem LG Essen erhalten (Urteil vom 26. März 2009 - 4 O 69/09).
Durch eine einstweilige Anordnung wurde dem Verband ausdrücklich verboten, Tickets mit der BegrÃ?ndung zu blockieren, dass sie Ã?ber Sitwave oder Ã?ber ein vergleichbares Portal gekauft wurden, sowie den vorgenannten Verweis auf Tickets in Zukunft auszudrucken. Gegen dieses Urteil haben die Koenigsblauen bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Das Urteil des Landgerichtes Essen ist vor dem Hintergund der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes konsistent und aus fußballfanischer Perspektive auf den ersten Blick sicher auch zufriedenstellend.
Weil es sicher wenig Grund gibt, ein bereits gekauftes Flugticket nicht weiterzuverkaufen, wenn Sie daran gehindert werden. In der Zwischenzeit steht die zweite Instanz des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 14.7. 2009 - 4 U 86/09) zur Verfügung. Überraschenderweise wurde die Verfügung des Landgerichts Essen nicht aus Gründen inhatlicher, sondern lediglich aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben: Seatwave hatte den Dringlichkeitsantrag im Rahmen des Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Essen nicht innerhalb der Frist von einem Monat und damit zu spat eingereicht.
Infolgedessen kann der Fussballfan, der seine Tickets über die Firma Sitwave gekauft hat, den Zutritt zum Fußballstadion vorerst wieder verweigern. Ob die Klage von Sitwave nun im Ausgangsverfahren verfolgt wird, muss sich zeigen.