Datei Hoster

File Hoster

Eine mögliche Übersetzung für diesen digitalen Dienst ist ein Host für Dateien. Das DropFile ist ein einfacher und sicherer Datei-Host. Die Filehoster bieten den Benutzern Online-Speicherplatz für ihre Dateien. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, Dateien online zu speichern. Dropbox ist eine praktische Lösung, um Dateien mit der ganzen Welt zu teilen.

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Der BGH zur Störungshaftung von Filehostern

Filehosting-Dienste wie z. B. Raidshare können für Urheberrechtsverstöße ihrer Benutzer haftbar gemacht werden, wenn sie bestimmte Prüfungspflichten nicht erfüllen, z. B. die Verwendung von Word-Filtern oder die Überprüfung von Link-Sammlungen (BGH, BGH, Urteilsbegründung vom 12.07. 2012, vgl. I ZR 18/11). Anders als bei Peer-to-peer ("P2P") Server-Netzwerken, bei denen die Daten auf den Computern der verbundenen Netzwerkbenutzer im Netz verstreut sind, bieten File Hosting -Dienste ihren Benutzern Speicherkapazität im Intranet an.

Dann wird die entsprechende Datei auf dem Rechner des Rechners gespeichert. Sofort nach dem Upload bekommt der Benutzer einen Download-Link, mit dem die gespeicherte Datei über den Webbrowser aufrufbar ist. File -Hosting-Dienste sowie P2P-Netzwerke können für rechtliche Belange, wie die Speicherung eines Ferienvideos, aber auch für Urheberrechtsverstöße genutzt werden.

In diesem Falle ging es um die Fragestellung, ob der Datei-Host Raidshare für Verletzungen der Rechte seiner Benutzer nach den Prinzipien der Störaufsicht haftbar gemacht werden muss. Demnach ist die Verantwortung des Betreibers für Störungen zu bestätigen, wenn die urheberrechtsverletzenden Daten von seinen Nutzern veröffentlicht werden, obwohl der Betreiber vorher auf die eindeutige Verletzung hingewiesen wurde.

Der File-Hosting-Dienst muss nach einer solchen Benachrichtigung im Umfang des technischen und wirtschaftlichen Vertretbaren den gleichen oder einen anderen Benutzer daran hindern, das ihm ausdrücklich genannte urheberrechtliche Schutzrecht über seine eigenen Rechner wieder Dritten anzubieten. Background: Ein Provider wie z. B. Raidshare unterliegt prinzipiell dem Privileg des 10 TMG, nach dem Diensteanbieter nicht dazu angehalten sind, die von ihnen übertragenen oder gespeicherte Information zu kontrollieren oder nach Umständen Ausschau zu halten, die auf eine unrechtmäßige Handlung hinweisen.

Dienstanbieter, die von Benutzern zur Verfügung gestellte Daten aufbewahren, müssen auch die von ihnen vernünftigerweise erwartete und im nationalen Recht festgelegte Sorgfalt walten lassen, um gewisse illegale Aktivitäten aufzuspüren und zu unterdrücken. Inspektionsobliegenheiten wurden vom OLG Düsseldorf als unangemessen angesehen, da sie das allgemein gültige Betriebsmodell von Rapidshares gefährdet hätten.

Um weitere Verstöße zu verhindern, wären Word-Filter mit manuellen Folgekontrollen zu verwenden. Ihre Tauglichkeit zur Aufdeckung von Urheberrechtsverstößen würde nicht dadurch aufgehoben, dass etwaige Verstöße nicht lückenlos erfasst werden können, beispielsweise durch eine Namensänderung von Akten. Um eine Störungshaftung zu vermeiden, kann ein File Hosting Service auch dazu gezwungen sein, eine kleine Menge (hier eine einzelne Ziffer) von relevanten Link-Sammlungen im gewohnten Suchpfad von Hand daraufhin zu prüfen, ob sie Hinweise auf gewisse von ihm hinterlegte urheberrechtlich verletzende Akten haben.

Dies gilt nicht nur für Datei-Uploads von Nutzern, die nach der Bekanntgabe des Verstoßes hinzugefügt wurden, sondern auch für die bestehenden Datei. In einem entscheidenden Falle bedeutete dies, dass Raidshare nicht nur den Hochladen von neuen Files namens "Alone in the Dark" überprüfen und ggf. unterbinden musste, sondern auch die vorhandene Filestruktur durchgehen und verletzendes Content entfernen musste.

Am Ende der Urteilsverkündung gab der BGH auch eine Stellungnahme ab, wie der Hosting-Provider mit rechtlichen Sicherungen seiner Benutzer umzugehen hat. Das obige Beispiel hätte es legitimen Käufern des Computerspieles "Alone in the Dark" ermöglicht, eine Sicherheitskopie des Spieles bei Raidshare zu erstellen. Der BGH hat dem Hoster in diesem Falle einen vertragsgemäßen Ausschluss der Haftung gegenüber seinen Benutzern empfohlen.

Diese Entscheidungsstandards können auf andere File Hosting Services wie z. B. Google Drive oder Google Drive angewendet werden.

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