Kündigung Rechtens

Beendigung der Rechte

Der Auftraggeber entscheidet, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Angaben zur Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kündigung aus betrieblichen Gründen und freier unternehmerischer Entscheidung. Ausserordentliche Entlassung eines schwerbehinderten Mitarbeiters. Die Kündigung meines Sky-Abonnements habe ich rechtzeitig abgeschickt.

Inhaftierung: Kündigung ist legal

Das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter, der eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüssen hat und dessen frühzeitige Kündigung nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, kann ein Unternehmer auflösen. Der junge Familienvater wurde wegen eines Raubversuchs zu zwei Jahren und acht Monate Gefängnis verhaftet.

Bei seiner Festnahme im September 2016 kündigt sein Dienstherr, weil der Mitarbeiter, der seine Berufsausbildung bereits abgeschlossen hat, in Zukunft mehr als zwei Jahre abwesend sein wird. Der Mitarbeiter reichte dagegen eine Beschwerde ein und behauptete, dass er aufgrund seiner positiven sozialen Prognose mit einer vorzeitigen Entlassung nach Verbüßung der halben oder mindestens zwei Drittel der Freiheitsstrafe gerechnet werden kann.

Seine Arbeitgeberin wäre ebenfalls dazu angehalten, seinen Job frei zu halten, wenn er beispielsweise nach der Entbindung seines Sohnes drei Jahre Elternzeit hatte. Die Klage auf Kündigungsschutz im Beschwerdeverfahren hat das Landarbeitsgericht Hessen mit Beschluss vom 21. November 2017 (8 Sat 146/17) wie bisher das Wiesbadener Arbeitsamt abgewiesen. Eine Kündigung durch den Dienstgeber ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig, wenn zu diesem Termin erwartet wird, dass der Dienstnehmer mehr als zwei Jahre abwesend sein wird.

Bei seinem Eintritt in die Haft war nicht klar, ob er seine Haftstrafe in voller Höhe absitzen oder z.B. vorzeitig in ein offenes Gefängnis umziehen wird. Die erst nach der Kündigung eingetretenen Veränderungen im Vollstreckungszeitraum sind von untergeordneter Bedeutung.

Mehrfach-Zeitstempel vergessen: Die Kündigung ist legal - Ökonomie| Themenweltenführer

Schmiedeeisenach (dpa) - Das vielfache Vergiessen der Uhr kostete eine 47-jährige Dame die Arbeit im Bezirksamt des Wartburger Landes. Die Klage auf Kündigungsschutz wurde vom Landesarbeitsgericht Eisenach abgewiesen. "Wer zum dritten Mal wegen derselben Unterlassung gefasst wird, muss damit rechnen, entlassen zu werden", sagte Armin Kolle in der Begründung des Urteils.

Sie behauptete, sie habe nur für kurze Zeit Briefe aus dem Wagen bekommen. Während der Überprüfung der Zeitschaltuhr hat sich herausgestellt, dass ihre Anwesenheit nicht auf der Zeitschaltuhr notiert wurde. Die Landratsdirektion hatte die seit 1991 bei der Behoerde angestellte Mitarbeiterin nach zwei vorangegangenen Verwarnungen und Verwarnungen in den Jahren 2007 und 2008 aus dem gleichen Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen.

Die Entscheidung ist nicht endgültig.

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