450 Euro Job Gesetz

Das 450 Euro Arbeitsrecht

Das Gesetz über die Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Job der Arbeitnehmer darf nicht regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat es mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erneut geändert. Sie ist also ein Minijob im Sinne des Gesetzes.

Geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) nach § 8 Abs. 1

Übersicht der Vorschriften seit dem 01.01.2013

Bei Niedriglohn- und Niedriglohnbeschäftigungen in privaten Haushalten (sog. Minijobs) hat das Gesetz über Veränderungen im Niedriglohnbereich vom 17. November 2012 (BGBl. I S. 2474) die Beitragsbemessungsgrenze zum Stichtag um 50 Euro entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung erhöht und liegt bei 450 Euro pro Monat.

Darüber hinaus sind Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen (einschließlich Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen in privaten Haushalten), die am oder nach dem 1. Januar 2013 eine Beschäftigung aufnehmen, prinzipiell rentenversicherungspflichtig. Die damit einhergehende vollständige Absicherung der Pensionsversicherung hat für die Mitarbeiter eine regelmässige rentenerhöhende Wirkung und ist eine Grundvoraussetzung für diverse Rentenansprüche, zum Beispiel bei Erwerbsminderungen.

Mini-Jobber können jedoch eine Befreiung von der Pensionsversicherungspflicht beantragen. Sind Mini-Jobber von der obligatorischen Pensionsversicherung ausgenommen, haben sie keinen vollständigen Pensionsversicherungsschutz mehr. Die Aufhebung des Vollschutzes in der Gesetzlichen Pensionsversicherung erfordert eine gezielte Überprüfung der eigenen Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit und des Rentenalters.

Mini-Jobber, die bereits vor dem 1. Jänner 2013 von der Versicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsversicherung befreit waren, werden auch nach der Neuregelung in diesem Mini-Job von der Versicherung befreit sein. Wenn jedoch nach dem Stichtag des Jahresabschlusses 2012 das reguläre Monatsgehalt auf 400,01 bis 450 Euro angehoben wurde, findet das neue Gesetz auch auf diese Mitarbeiter Anwendung, so dass die Pensionsversicherung prinzipiell obligatorisch ist und auf Antragstellung von der Pensionsversicherungspflicht befreit werden kann.

Auch die Lohngrenze für Arbeitsplätze in der Schiebezone (sog. Midijobs) erhöhte sich zum Stichtag um 50 Euro pro Kalendermonat auf 850 Euro, so dass die Schiebezone, in der der Sozialversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer lineare steigt, einen Ertrag von 450,01 bis 850 Euro pro Kalendermonat aufweist. Mitarbeiter mit einem Monatsgehalt von 400,01 bis 450 Euro, die vor dem Stichtag des Jahres 2013 ihre Arbeit begonnen haben und bisher in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung pflichtversichert waren, sind bis zum Stichtag des Inkrafttretens der früheren Gleitzonenverordnung (Übergangsregelung) versichert und umlagepflichtig.

Eine Befreiung von dieser Versicherungsverpflichtung können Sie jedoch beantragen (Ausnahme: Rentenversicherung). Die monatliche Gebühr ist auf 450 Euro begrenzt. Mini-Jobber sind generell von der Versicherung ausgenommen. In der Pensionsversicherung gibt es eine Ausnahme: Mini-Jobber unterliegen der obligatorischen Pensionsversicherung und haben seit dem 1. Januar 2015 einen Beitrag von 3,7 Prozent ihres Bruttogehalts gezahlt.

Eine Freistellung von der Pensionsversicherungspflicht können Sie beantragen. Von den Arbeitgebern werden 30-prozentige Einmalbeiträge (15 prozentige Renten-, 13 prozentige Krankenkassen- und 2 prozentige Steuern), die Insolvenzgeldabgabe und die Beiträge nach dem Mutterschutzgesetz und dem Fortzahlungsgesetz sowie der jeweilige Unfallversicherungsbeitrag gezahlt. Selbst wenn der Minijobber von der obligatorischen Pensionsversicherung befreit ist, muss der Unternehmer den pauschalierten Pensionsversicherungsbeitrag von 15 % des Bruttoentgelts abführen.

Für Minijobs in privaten Haushalten entrichten die Unternehmer pauschal 12% Beiträge (je 5% für die gesetzliche Renten- und Gesundheitsversicherung und 2% Steuern), einen Einheitsbeitrag zur Unfallversicherung von 1,6% und Beiträge nach dem Mutterschutz- und Weitervergütungsgesetz. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag von 5% ist jedoch nur dann zu entrichten, wenn der Mini-Jobber in der GKV ist.

Mini-Jobber in privaten Haushalten sind rentenversichert und bezahlen einen Anteil von 13,7 Prozentpunkten am Bruttolohn. Eine Befreiung von der Pensionsversicherungspflicht können Sie beantragen. Bei Überschreitung der Bagatellgrenze von 450 Euro sind auch die anderen Zweige der sozialen Sicherheit ab dem Tag der Überschreitung der Versicherungsverpflichtung versichert.

Zusätzlich zu einer Haupttätigkeit, die sozialversicherungspflichtig ist, ist auch ein Minijob möglich, der mit Ausnahmen von der Grundversicherungspflicht von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Jede weitere Minijob wird der Haupttätigkeit hinzugefügt, so dass die zweite und alle anderen Minijobs in allen Bereichen der Sozialversicherungen versicherungspflichtig sind. Jänner 2015: Kurzzeitbeschäftigung ist gegeben, wenn die Beschäftigungsdauer von Anfang an auf höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen (bis einschließlich dem 31. 12. 2014 und ab dem 11. 12. 2019: zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen) im jeweiligen Jahr beschränkt ist und nicht beruflich ausgenutzt wird.

Zentrales registration office: Ministerium of the German pension insurance Knappschaft-Bahn-See. Die Schiebezone beträgt 450,01 bis 850 Euro pro Monat. Die Vergütung in diesem Arbeitsbereich ist in allen Bereichen der sozialen Sicherheit versicherungspflichtig; der Beitrag der Arbeitnehmer erhöht sich von rund 11% auf den gesamten Beitrag der ArbeitnehmerInnen. Bei Minijobs, die vor dem Stichtag des Jahres 2013 aufgenommen wurden, gilt das bis zum Stichtag des Jahres 2012 gültige Recht weiter.

Bei den Bandbreiten von 400,01 bis 450 Euro und von 800,01 bis 850 Euro gibt es Übergangsbestimmungen bis zum 31. 12. 2014 (Details s. oben).

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