Verjährung Abmahnung

Einschränkung von Handlungen Warnung

Wenn es mit der Verwarnung wegen Filesharing zur Verjährung kommt, ergeben sich leicht Schwierigkeiten, die zu einer Verwarnung führen können. 27. Mai 2016 - Begrenzung der Ansprüche auf Filesharing-Warnungen: drei oder zehn Jahre? Aktualisierung: September 2016

Bei einer Verwarnung wegen Dateifreigabe über das Netz verstreicht oft viel Zeit, bis das Warnbüro den Verbindungsinhaber klage. Deshalb wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Forderungen aus der Verwarnung verjähren. Die gemahnte Partei kann sich nach Verstreichen der Frist auf die Verjährungsfristen beziehen. In jüngster Zeit wurde auch viel über die Verjährungsfristen für File-Sharing-Ansprüche gesprochen.

Deshalb hier eine laufende Bestandsaufnahme: Bei der Verjährungsfrist beim File-Sharing ist zwischen den Anforderungen an das Unterlassen, Rückerstattung der Abmahnungskosten sowie den Schadenersatzansprüchen zu differenzieren. Die Unterlassungsansprüche und der Vergütungsanspruch des Anwaltes für die Abmahnung des Anwaltes werden drei Jahre nach Kenntniserlangung der Schutzrechtsverletzung verjährt. Allerdings tritt die Verjährungsfrist nicht mit dem Zeitpunkt der festgestellten Schutzrechtsverletzung ein, sondern erst am Ende des entsprechenden Kalenderjahrs (d.h. am Ende des Jahres, in dem die Schutzrechtsverletzung bekannt wurde oder hätte bekannt werden müssen (§ 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB).

Beispiel: Die behauptete Copyright-Verletzung durch eine Börse war am Stichtag 30.12.2012, der Teilnehmer wurde vom Anbieter Telekom am 10.01.2013 benachrichtigt Die Warnung befindet sich am 31.01.2013 in der Mailbox. Das Verjährungsgesetz tritt dann jedoch erst am 31.12.2013 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2016. Die gemahnte Person kann sich ab sofort mit Erfolg auf die gesetzliche Frist berufen, wenn zuvor keine gerichtliche Auseinandersetzung ( 204 Abs. 2 Nr. 2 BGB) oder eine Mahnung eingereicht wurde ( 204 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Mahnung die Verjährungsfrist nur dann ausschließt, wenn die Forderung ausreichend begründet ist, vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 13.01.2016, Az. 20 S 132/15 (sehr lesenswert). Weicht der Vergütungsanspruch im Mahnwesen völlig von dem in der ersten Mahnung ab, kann der Empfänger nicht einschätzen, ob und inwieweit er sich verteidigen will.

Sogar dann, die Behauptungen des Warnschreibens produ! Die rechtliche Situation bezüglich der Beschränkung von Schadenersatzklagen ist bedauerlicherweise nicht so eindeutig. Kürzlich wurde von einigen Gerichtshöfen gesagt, dass eine Verjährungsfrist erst nach zehn Jahren verjährt ist (LG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2015, Az. 2-06 S 21/14; AG Etzehoe, Entscheidung vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14).

Die Landgerichte Bielefeld, Beschluss vom 13.01. 2016, Az. 20 S 132/15; LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02. 2015, Az. 20 S 65/14 und viele Landgerichte entscheiden, dass Schadenersatzansprüche der üblichen kurzfristigen Verjährung von drei Jahren unterliegen: Die AG Potsdam, Rechtssache 37 C 345/15, AG Koblenz, Rechtssache 10.09.2015, Rechtssache 132 C 1809/14, AG Würzburg, Rechtssache 29.05.2015, Rechtssache 34 C 2043/14, AG Köln, Rechtssache 13.04.2015, Rechtssache 13.

A579/14; AG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07. 2014, Aktenzeichen 57 C 15659/13; AG Kassel, Entscheidung vom 24.07. 2014, Aktenzeichen 410 C 625/14; AG Bielefeld, Entscheidung vom 06.03. 2014, Aktenzeichen 42 C 368/13. Diese Beschlüsse sind bedauerlicherweise veraltet, da: Stand 15. 11. 2016: Nun ist der vollständige Wortlaut des BGH-Urteils vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15 - Everytime we touch erschienen.

Zu den Urteilen Börse I-III aus dem Jahr 2015 verweist der BGH mit vielen Fragen: Der BGH sagt zur Verjährungsfrist von Zahlungsansprüchen wegen Schadenersatz nach Filesharing-Warnungen: 10 Jahre! Die Verjährungsfrist im allgemeinen Urheberrecht: Im BGH, Beschluss vom 27.10.2011, I ZR 175/10 - Bochumer Weihnachtsmarkt, wurden Ansprüche auf Wertersatz der Berechtigten nach § 102 S. 2 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 852 BGB für bis zu zehn Jahre geltend gemacht.

Beim BGH, Urteile vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13 - Motorrad-Teile ging es um die unbefugte Verwendung von Bildern im Netz. Der Bundesgerichtshof hat auch hier festgestellt, dass ein Entschädigungsanspruch des Photographen oder Rechtsinhabers in Gestalt von Scheinlizenzgebühren ("Lizenzanalogie") erst nach zehn Jahren erlischt. Hinweis: Folgende Argumente sind vom BGH veraltet - Entscheidung vom 12.05. 2016 - I ZR 48/15 - Immer wenn wir uns berühren!

Der BGH hat sich aus unserer Sicht nicht wirklich mit der sinnvollen Begründung des Urteils befasst. Auf den Schadenersatzanspruch nach der Lizenzvergleichung finden die Vorschriften der 102 Abs. 2 und 852 BGB keine Anwendung, da es sich nach dem File-Sharing nicht um die Veröffentlichung einer durch die Urheberrechtsverletzung erzielten Anreicherung handelt, so das LG Bielefeld, das in seiner Entscheidung vom 13.01.2016, Ref. 20 S 132/15 auch das BGH-Urteil "Bochumer Weihnachtsmarkt" behandelt.

Verjährungsfristen des 102 S. 2 des Gesetzes in Verbindung mit der Das Landgericht Bielefeld kann diese Argumentation vorbringen. Ähnlich wird in einer laufenden Rechtsprechung des Landgerichtes Potsdam das Gericht vom 25.02.2016, Az. 37 C 345/15 begründet. Auch das Landgericht Potsdam weist darauf hin, dass dem Urheber der Devisenmarktnutzung die Möglichkeit genommen wird, das Kunstwerk nach § 818 Abs. 3 BGB anderen zum freien Herunterladen zur Verfügung zu stellen, da es ihm in der Regel nicht wichtig ist, es öffentlich zugänglich zu machen.

Auch das Landgericht Potsdam verweist auf Aufsätze: Lachen: Beschränkung von Forderungen in Filesharing-Fällen: Anmerkung 4: Die Betrachtung des Amtsgerichtes ist ebenfalls von Interesse, das eine 10-jährige Frist im Hinblick auf die Erfordernisse der sekundären Last der Offenlegung der durch Filesharing beanspruchten Alltagsprozesse der Rechnernutzung für ungeeignet hält.

Schlussfolgerung nach der Aktualisierung: Schadenersatzansprüche erlöschen erst nach zehn Jahren. Zu Urheberrechts- und Dateifreigabewarnungen raten wir Ihnen!

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