Abmahnwelle Streaming 2015

Warnwelle Streaming 2015

Daníel Hawiger / 08.06. 2015 12:54h / 7 Kommentare. 09.02.

2015. Nutzer des Bittorrent Streaming Service (Filme und Serien online ansehen) Popcorn Time muss derzeit mit einer Warnung rechnen. Movies im Stream Neue Warnwelle rollt auf Online-Nutzer zu. Die Warnungen vor Nutzern des Porno-Streaming-Portals RedTube hält das Landgericht Potsdam für unzulässig.

Streaming: Rechtsanwälte erhalten viele Warnungen über Popcorn Time

Im Falle eines Medienrechtlers gibt es immer mehr Situationen, in denen Warnungen vor Urheberrechtsverstößen nicht mehr für klassische Tauschbörsen, sondern für den Einsatz von Programmen wie Popcorn Time gesendet werden. "Wir gehen derzeit davon aus, dass jede zweite Warnung aus München auf den Einsatz von Popcorn Time zurückgeht ", sagt der Medienrechtler Johannes von Röden, der hinter dem Internetportal Abmahnhelfer.de steht.

Mehr als 150 der Warnungen, die er und sein ganzes Personal in diesem Kalendermonat erhalten haben, sind auf den Einsatz der Anwendung zurück zu führen. Außender ist die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die 21st Century Fox, Warner Brothers und die deutschen Rechtsinhaber wie Tele München oder Universum Filmproduktion gegenüber Verbrauchern repräsentiert. Sie warnt vor Urheberrechtsverstößen in TV-Serien wie Family Guy, Modern Family, Heimat und aktuellem Spielfilm.

Die Popcorn Time GmbH stellt illegales Streaming von aktuellen Sendungen und Filmen über die Firma vor. Der Datenstrom wird vom Receiver simultan betrachtet und anderen zur VerfÃ?gung gestellt. ("Streaming") Benutzer von Internetportalen wie Popcorn Time schauen sich einen angeblichen Strom an, können diesen aber auch über das Internet über das Internet hochladen. Für Verstöße gegen das Urheberrecht gilt das UrhG."

Einwand abgelehnt: Redtube-Warnungen über Pornos treaming sind illegal.

Die Berufung von Thomas Ulrich und der Z9 Verwaltungs-GmbH gegen das Mahnverfahren hat das Landgericht Regensburg in erheblichen Punkten abgetan. Dies teilten die Rechtsanwälte Weiss & Partner mit, die auch das endgültige Urteil (Aktenzeichen 3 C 451/14) vom 18. November 2015 veröffentlicht haben. Rechtsanwaltskanzlei Úrmann + Co legen (U+C) warnte anfangs Dez. 2013 rund 36.000 User vor der mutmaßlichen illegalen Verwendung der Porno-Streaming-Plattform Redtube.

Dieser Schadenersatzanspruch beruhte auf einer von der Firma Ursula H. O. Urmann geahndet. Der Gerichtshof habe mehrere Bedingungen an den Nachfolger der U+C Z9 Verwaltungs-GmbH gestellt, ohne darauf zu reagieren, teilte Alexander Bräuer von der Kanzlei mit. Für den Fortbestandstermin der Firma Z9 Verwaltungs-GmbH war am 30. April 2015 niemand aufgetreten, weshalb das Landgericht das Säumnisurteil erlassen hatte.

Ehemaliger Anwalt Thomas Urmann ist wegen der Redtube-Warnungen wegen "vorsätzlich begangenen Delikts" zu Schadenersatz verpflichtet worden. Die dem Betroffenen zur Verteidigung der Verwarnung entstandenen Aufwendungen werden erstattet. Die U+C hatte sein Amt bei der The Archive AG aufgegeben, die die Warnungen ausgesprochen haben soll.

Die ersten Tage nach Ausbruch der Warnwelle kamen 600.000 EUR auf ein von einem Anwalt geführtes Bankkonto einer namhaften privaten Bank. Im Jänner 2015 wurde von der Kölner Generalstaatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung veranlasst.

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