Anmeldung Nebenjob

Registrierung Teilzeitbeschäftigung

Für Arbeitgeber ist es wichtig, sich für den Minijob anzumelden. Anmeldungen erfolgen über die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Minijob -Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Anmeldung und Abholung erfolgt durch die DR Knappschaft-Bahn-See ("Minijobzentrale"); die Abgeltungssteuer. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und registrieren Sie sich.

Melden Sie sich zum Jahreswechsel bei der zuständigen Krankenkasse ab und melden Sie sich in der Minijob-Zentrale an.

Melden Sie eine Teilzeitstelle für Ihre erste Stelle oder für die Arbeit an.

Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung registrieren lassen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass die Einnahmen daraus auch in die jährliche Steuerberechnung miteinbezogen werden. Das Nebeneinkommen wird zusammen mit dem Haupteinkommen besteuert. Prinzipiell ist es kein Hindernis, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit eine Teilzeitstelle anstreben. Dabei ist es notwendig, den Auftraggeber über den hauptberuflichen Beruf zu unterrichten.

Ansonsten hat der Mitarbeiter die Gelegenheit, die Hauptbeschäftigung zu beenden. Das Arbeitsverhältnis legt fest, ob eine Teilzeitbeschäftigung zulässig ist. In einer oft angewendeten Bestimmung heißt es, dass eine Teilzeitbeschäftigung höchstens dem wichtigsten Arbeitsgeber gemeldet werden muss. Ist im Arbeits- oder Kollektivvertrag vorgesehen, dass eine Teilzeitbeschäftigung gemeldet werden muss, so ist dies dem Auftraggeber gegenüber zu dokumentieren.

Prinzipiell darf kein Arbeitsverhältnis die Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung, die in der freien Zeit ausgeübt wird, untersagen, solange die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird. In Arbeitsverträgen sind Regelungen, die keine Nebentätigkeit zulassen oder nur mit Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt werden dürfen, generell inakzeptabel. Ausnahmen bilden die Beschäftigten im Öffentlichen Sektor, da sie rechtlich dazu gezwungen sind, die Teilzeitstelle beim Dienstgeber zu melden.

Dem steht also nichts im Weg, wenn jemand eine Teilzeitbeschäftigung eintragen will, sofern die Hauptbeschäftigung nicht darunter zu leiden hat oder gehindert wird. Schon heute ist es üblich, dass auch Vollzeitbeschäftigte eine Nebenbeschäftigung haben. Sie müssen in diesem Falle eine Teilzeitbeschäftigung nicht nur beim Hauptberufsgeber, sondern auch beim Steueramt eintragen.

Welche Nebentätigkeit zu melden ist, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Eine so genannte 450-Euro-Arbeitsstelle, die neben der Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen wird, muss nicht beim Fiskus angemeldet werden. Nebentätigkeiten, die dem Steueramt zu melden sind, sind daher diejenigen, mit denen steuerpflichtige Erträge erzielt werden können.

Weil diese nicht im Voraus bestimmt werden können, ist es notwendig, jede Teilzeitstelle zu registrieren, unabhängig von den Gewinnchancen. Deshalb ist man auch dazu angehalten, das Steueramt über die Nebentätigkeit zu informieren, wenn zu Anfang der Aktivität ein Verlust entsteht. Der Bericht an das Steueramt kann fernmündlich oder in schriftlicher Form erstattet werden.

Wird die Nebentätigkeit nicht rechtzeitig an das Steueramt weitergeleitet, muss das erzielte Arbeitseinkommen in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden. Wer als Arbeitssuchender registriert ist, bekommt vom Arbeitsamt eine regelmäßige Vergütung, sofern gewisse Bedingungen eingehalten werden. Der Arbeitssuchende hat jedoch die Gelegenheit, einen Teilzeitjob zu machen, um zusätzliches Kapital zu erwirtschaften. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, muss das Job Center benachrichtigt werden, wenn Sie eine Teilzeitstelle eintragen.

Wenn Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten und eine Teilzeitbeschäftigung annehmen möchten, darf diese 15 Wochenstunden nicht überschreiten. Erst dann kann weiter Arbeitslosenunterstützung ausbezahlt werden. Abhängig vom Umfang der Arbeit hat die Agentur für Arbeit die Option, das Arbeitsentgelt zu senken, wenn eine Teilzeitbeschäftigung registriert wird. Außerdem gibt es gewisse Zulagen, die neben dem Arbeitsentgelt in Betracht kommen.

Letztlich beschließt jedoch der Vorgesetzte im Arbeitsamt über den weiteren Auszahlungsanspruch. Sie können als Empfänger des Arbeitslosengelds II auch eine Teilzeitstelle registrieren, bei der die Beitragsbemessungsgrenze von 100 EUR pro Monat einhalten wird. Ansonsten werden 80 % des Betrags mit dem Betrag des Arbeitslosengelds II verrechnet.

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