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Nebenjob Geringfügige Beschäftigung
TeilzeitbeschäftigungDie Befreiung von den Sachbezügen in Hoehe von monatlich 44 EUR und der Rabatt von 1.080 EUR pro Jahr gelten auch fuer Geringverdiener. Sacheinlagen werden nicht berücksichtigt, wenn die Leistungen - nach Verrechnung der vom Steuerzahler geleisteten Beiträge - einen Gesamtbetrag von 44 EUR (brutto) im jeweiligen Monat nicht überschreiten ( 8 Abs. 2 S. 9 EStG).
Diese Befreiungsgrenze gilt nur, wenn der Dienstgeber eine Sachleistung - nicht aber einen Bargeldlohn - zahlt. Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH muss die Entscheidung, ob der Mitarbeiter in bar oder in Naturalien bezahlt wird, auf der Grundlage dessen getroffen werden, was er vom Dienstgeber aus dem Arbeitsvertrag einfordern kann. Wenn der Mitarbeiter das Objekt nur einfordern kann, gibt es immer Sachbezüge.
Dies erleichtert es dem Unternehmer, Benzinkarten, Benzin- und Gutscheine als steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen zu erteilen. Für Warengutscheine, die vom Auftraggeber eingelöst werden, können auch Teilzeitbeschäftigte den Rabatt von 1.080 EUR pro Jahr in Anspruch nehmen, ohne dass das Minijob-Limit gefährdet ist. Der Wert der Waren ist der um vier Prozentpunkte reduzierte Schlusspreis, zu dem der Unternehmer die Waren externen Endkunden zur Verfügung stellt (§ 8 Abs. 3 EStG).
Wichtiger Hinweis | Damit der Rabatt gilt, muss die Ware vom Unternehmer gehandelt werden. Daher muss die Ware nicht nur für die Bedürfnisse der Mitarbeiter gefertigt, sondern hauptsächlich an Dritte ausgeliefert werden. Bei Reisen zwischen Wohnort und Arbeitsort kann der Unternehmer seinem Teilzeitbeschäftigten einen Zuschuß gewähren, wenn er auf die Bezüge 15 Prozentpunkte Pauschalsteuer zahlt ( 40 Abs. 2 S. 2 EStG).
Der Dienstgeber darf nur den Höchstbetrag bezahlen, den der Dienstnehmer im Rahmen der Entfernungszulage einfordern kann. Teilzeitbeschäftigte können ihre Reisekosten auch durch die Bereitstellung von Fahrkarten für die Nutzung der öffentlichen Transportmittel zwischen Wohnort und Arbeitsort ersetzen. Der Transfer eines Job-Tickets ist eine Sachleistung und kann daher bei einem Wert von 44 EUR pro Kalendermonat abgabenfrei sein ( 8 Abs. 2 S. 9 EStG).
Ein Jahresticket hingegen bereitet Schwierigkeiten, da der Gewinn dem Mitarbeiter sofort bei Übergabe im Übergabemonat entsteht und nicht in den entsprechenden Kalendermonat umgewandelt werden kann (BFH, Entscheidung vom 12.4.2007, Rechtssache VI R 89/04; Abrufnummer 072188). Dabei hat der Unternehmer jedoch die Option der Pauschalversteuerung mit 15 vom Hundert ( 40 Abs. 2 S. 2 EStG).
Wichtige Unternehmen der Verkehrsbetriebe können die Ermäßigung von 1.080 EUR pro Jahr ( 8 Abs. 3 EStG) bei Ausstellung eines Arbeitsausweises und damit steuerbefreit in Anspruch nehmen. Erstattungen des Arbeitgebers werden nicht auf die 450 -Euro-Grenze angerechnet, soweit sie die als einkommensbezogene Aufwendungen abzugsfähigen Werte nicht überschreiten (§ 3 Nr. 16 EStG).
Bei zusätzlichen Verpflegungskosten kann der Unternehmer Pauschalbeträge bis zur doppelten Höhe bewilligen, wenn die die üblichen Pauschalbeträge übersteigenden Beiträge mit einem Pauschalsatz von 25 % besteuert werden ( 4 Abs. 5 Nr. 5 und 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Auch kann der Unternehmer seinem Teilzeitbeschäftigten Firmen-PCs (einschließlich des Zubehörs und der Software) und Telekommunikationsanlagen zur Privatnutzung übergeben (§ 3 Nr. 45 EStG).
Im Falle einer Überweisung durch den Auftraggeber sind auch die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten von den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Auch für die tatsächliche Sonntags-, Feiertags- oder Nachttätigkeit kann der Dienstgeber einen Teilzeitzuschlag auszahlen ("§ 3b EStG"). Weitere Leistungen des Arbeitgebers für Wohnen (einschließlich Kost und Logis) und Pflege der nicht zum Schulbesuch in Kindertagesstätten oder ähnlichen Institutionen verpflichteten Kinder des Mitarbeiters (, Art. 33 Nr. 33 StG, R 33 Abs. 1 S. 1 LStR) sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
PRAXIS | Bei Barzuschüssen ist es Grundvoraussetzung, dass der Teilzeitbeschäftigte dem Auftraggeber die jeweilige Nutzung nachweisen kann. Die Originaldokumente sind vom Auftraggeber als Quittung für das Gehaltskonto zu verwahren (R R 33 Abs. 4 S. 4 S. 4 LStR). Arbeitgeberleistungen zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge und arbeitsmedizinischen Förderung sind bis zu einer Höhe von 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und zollfrei (' 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV, Abs. 1 Nr. 34 EStG).
Die Gesundheitsmassnahmen müssen vom Auftraggeber neben dem "normalen" Lohn bezahlt werden. Sie können ihren Teilzeitbeschäftigten Urlaubsgeld bewilligen und diese mit einem Pauschalsatz von 25 % besteuern ( 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG).