Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unterlassungserklärung nicht Unterschreiben
Keine Unterlassungserklärung unterschreibenVollständige Ablehnung der Unterlassungserklärung - AW3P-Initiative
Vor mehr als einem Jahr hatte ein sehr guter Freund von mir 2 Verwarnungen für 3 Spielfilme von Waldorf & Frommer mitbekommen. In dieser Zeit hatte sie nicht einmal einen Rechner, sondern nur 1 x 1 x 1 x iPhone und 1 x 1 x iPad. Das konnte sie nicht nachvollziehen und war völlig zerfallen.
Zur Verdeutlichung wurden die entsprechenden Beurteilungen aufgelistet, aber einige von ihnen beweisen genau das genaue Gegenteil. 4. Die fünftägige Frist war vor zwei Monaten, als ich den Koffer hatte. Zuerst riet ich ihr, sie dort nicht zu rufen, die beigefügten Unterlassungsvereinbarungen nicht zu unterzeichnen und überhaupt nichts zu zahlen.
Ich habe dann darüber nachgedacht, wenn sie behauptet, den Newsletter nicht erhalten zu haben, aber da selbst E-Mails im Spam-Ordner als geliefert betrachtet werden, war das keine so gute ldee. Da kam mir der Gedanken, ob sie noch einmal in ihrer portugiesischen Sprache um die Warnung bitten würde, weil sie das Ganze nicht richtig verstanden hat.
Bis vor 10 Jahren war ich selbst ein Intensiv-Kopierer, ich weiß das alles, aber es mangelt ihr an visueller Imagination. Mit der Unterlassungserklärung würde sie nicht wissen, was sie tun soll. Aber bei den eventuellen Verfechtern wurde mir rasch klar, dass sie auch dort vorsorglich eine geänderte Unterlassungserklärung machen wollen, auch wenn sie völlig harmlos ist, und sie kann es sicherlich nachvollziehen.
Wenn Sie völlig harmlos sind, brauchen Sie so etwas nicht zu unterschreiben, zumindest gibt es nichts im Recht. Das Recht auf Unterlassung existiert, wenn auch nur gegen Straftäter und Unruhestifter. Generell ist das ganze Warnsystem recht idiotisch: Was in der Warnung steht, sollte nicht auf diese Weise eingehalten werden. Für die Ermahnten gibt es jedoch einige Verpflichtungen, die im Recht nicht so eindeutig sind, sondern sich aus einigen Gerichtsurteilen ergaben.
Die UE sollte immer als Vorsichtsmaßnahme aufgegeben werden, um eine kostspielige Unterlassung zu vermeiden. Ihnen ist nur noch die ordentliche Unterlassung möglich. Also ist es eine Tatsache, dass sie nicht jeden gleich verklagt haben. Um so verwunderlicher war ich, dass sie in einer der folgenden Erinnerungen ein anonymes Gerichtsurteil über eine vorläufige Anordnung mit einem Betrag von EUR 5. 000 als Androhung beigelegt haben, obwohl sie sehr wohl wissen, dass dies für sie nicht mehr möglich ist.
Mir musste klar werden, dass es keinen Weg für sie gab, da rauszukommen. Es ist immer verkehrt, was sie tut oder nicht tut, oder ich empfehle es ihr. Vor allem, wenn eine allein erziehende Frau keine Ahnung hat, um was es geht, dann steht sie in dieser rechtlichen Überlegenheit nur mit dem Hintern an der Mauer.
Es ist sehr wohl möglich, dass diese Snooper, aus Mangel an Staatskontrolle, hauptsächlich ***************** IP-Adressen protokollieren, die ich später hier im entsprechenden Subforum erläutern werde. Wenn der von der verwarnten Partei ernannte Abwehrspieler den Mod. EU und nichts ist mit dem Angeklagten zu bekommen, dann wird schlichtweg mal der Rechtsanwalt wie im folgenden Entschädigungsurteil verklagt: Die strategischen UE-Leugner dürfen sich also tatsächlich keinen Verfechter einnehmen.
UE, die derzeit generell jedem empfohlen wird, und lehnen die Bezahlung ab und wollen erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist geklagt werden. Obwohl es sicherlich viele gute Rechtsanwälte gibt, sollten wir erkennen, dass auch sie Teil dieses Systems sind.
Ich denke, bei Waldorf & Frommer steht fest, dass die Mahnung erst kurz vor Schluss erfolgt. Sie wären dumm, wenn sie es nicht getan hätten. Diese Unterlassungserklärung, ob geändert oder nicht, ist in Wahrheit völlig irrelevant für diese warnenden Abzocke, sie betrifft nur die Kohlestaub.
Unter Ausschluss der EU, wie in meinem Beispiel, beträgt der strittige Betrag EUR 20.000 und im Falle der einstweiligen Anordnung gar EUR 50.000. Hieraus ergeben sich für das Mahnbüro die von ihnen erstmalig im Vorfeld zu entrichtenden Gerichtsgebühren, die Rechtsanwaltskosten werden noch nicht zuerst angerechnet, da es sich um ihre eigenen Beiträge handelt.
FÃ?r diese Abmahnabzocker sind dann meist 3 Strafanzeigeergebnisse möglich: Mit dieser Aufforderung zur Leistung von ? 2.500,-, Verfahrenskosten von 1.020,- bzw. 1.370,- und der im Spruch gegebenen Unterlassungspflicht erhalten sie dann zusammen mit ihrem Zuschlag einen Totaltitel Ã?ber ? 4.200,- bzw. ? 5.750,-. Die streitige Summe beträgt dann unmittelbar den Vergleichsbetrag von 2.500 ?.
Sie können diesen Namen dann noch für 20% an alle zweifelhaften Inkassodienstleister weiterverkaufen, was ihnen im schlimmsten Falle immer noch einen Nettogewinn von 300% bringen würde. Dieser Irrsinn wird von unseren politischen Entscheidungsträgern auch als etwas Gutes für die ermahnten Opfer bezeichnet, wenn wir diese überzogenen Warnforderungen unverzüglich begleichen sollen, da das Verfahren im Einzelnen immer viel kostspieliger wäre.
Es gibt auch im Ausland Urheberrechtsverstöße und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, nur dort müssen die Rechtsanwälte entweder verbal oder in schriftlicher Form meist unentgeltlich warnen oder sie legen unverzüglich eine Zwischenentscheidung vor. Solche Kleinigkeiten wie z.B. das kleine Bild eines normalen Bun für den Photographen oder ein kleiner Irrtum im Aufdruck einer Website wären dann aus wirtschaftlicher Perspektive ein zu großes Risiko, wenn die Juroren nicht mitspielten.
In meinem Beispiel wären das pro Verfahren für eine vorläufige Anordnung 1,370 EUR. In Deutschland hingegen beträgt die Gebühr für eine Briefmarke nur einen Euro. Lassen Sie uns eine erfundene Beispielberechnung machen: Lassen Sie uns den warnenden Rechtsanwalt wollen zur gleichen Zeit 10000 Warnungen senden und er würde jeden unverzüglich mit einer vorläufigen Anordnung klagen müssen.
Wenn wir weiterhin davon ausgehen, dass 10% der Angeklagten je 5.750 Euro umgehend bezahlen würden, wäre das immer noch billiger. Das wäre aber auch in organisatorischer Hinsicht völlig ausgeschlossen, denn es gibt schlichtweg nicht so viele Gerichtshöfe in Deutschland und Tage im Jahr. Derartige logistische Schwierigkeiten gibt es hier in Deutschland nicht.
Eine Erstinvestition von ca. 10000? ist fast nichts, es gibt mehr als genug Postboten bei uns, das merkt man gar nicht. Bei den kurzen Laufzeiten von 5 Tagen mit Klagegefahr bezahlen Sie 10% bis 30% direkt im ersten Monats. Die Kaution hätte der Verwalter gleich 2.500.000 bis 7.500.000 eingesammelt, wo er der Inhaltsindustrie sicherlich etwas von der Beute geben möchte, um wegen Betrugs nicht klar zu kommen.
Dann kann er noch wählen, ob er das weitere Warnopfer noch mehr verwarnen, verklagen oder seinen Briefkasten betrieb schließen und in die Nordsee stürzen will, wenn ihm der Grund hier zu heiss wird, z.B. im Falle von Redtube-Warnbetrug. Eine Mahnung mit 50% der Prozesskosten wäre in einer einstweiligen Verfügung ausgenommen, so dass sie regelmäßig verklagen müsse.
Wenn die Mahner jedoch auf diese SU verzichteten, obwohl die Gefahr der Wiederholung nach wie vor besteht, würde ihr Geldforderung von selbst erlöschen, da sie sich genau auf den streitigen Wert der Unterlassungsklage gründet. In dem nÃ?chsten Gericht wird die EntschÃ?digung auf 100 begrenzt und die GrÃ?nde, warum bei EU-Verweigerern die Rechtsanwaltskosten nicht mehr verlangt werden können, werden nochmals ausfÃ?hrlich beschrieben:
Der Aufwand für eine Verwarnung entsteht nur dann im Sinne und mit dem vermuteten Willens des Unterbrechers, wenn er für eine angemessene rechtliche Verfolgung erforderlich ist. Dies ist nach Auffassung der Versammlung nicht mehr der Fall, wenn im Falle einer erfolglosen Verwarnung der Verwarnung, d.h. die Vorlage einer Unterlassungserklärung mit Strafverfolgung abgelehnt wird, sein Unterlassungsrecht nicht mehr ohne Angabe eines verständlichen Grundes für die spätere Ablehnung ausübt.
Das ist hier der Fall: Die Klägerin hat den Angeklagten mehrfach vergeblich verwarnt, ohne die erforderliche Unterlassungserklärung mit Strafklausel vorzubringen. Die Klägerin hat jedoch bis heute keine einstweilige Verfügung eingereicht. Er gab keinen vernünftigen Anlass dafür. Zugleich ist aus dem Verhalten der Angeklagten ersichtlich, dass sie nicht gewillt sind, die geforderten Abmahnungen strafrechtlich zu unterlassen, weil sie sich nicht als störend empfinden.
Nach Ansicht des Vorstands kann jedoch nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Verwarnungen den Interessen und dem vermuteten Willen des Angeklagten entsprachen. Die Klägerin verweist erfolglos darauf, dass sie den einstweiligen Rechtsschutzanspruch aus "verfahrensökonomischen Gründen" immer noch nicht vor Gericht durchsetzt. Die Argumentation kann so lange gelten, wie man seine Forderungen im Mahnwesen ausübt, da sie nach § 688 Abs. 1 ZPO nur für Zahlungsforderungen geöffnet wird (genau deshalb könnte sie auch in solchen Situationen untauglich sein, in denen der Auslassungsanspruch noch offen ist).
Scheute sich der Antragsteller wegen seines eigenen gestiegenen Kostenrisikos, auch im Hinblick auf eine später eventuell schwierig oder gar nicht durchsetzbare Kostendeckung, so würde dies zu dem Schluss führen, dass er sich letztendlich nicht wirklich mit der Vollstreckung seines Rechtes in Form eines Unterlassungsanspruches, sondern nur oder überwiegend mit der Behauptung der Abmahnungskosten befasst.
Diese Unterlassungserklärung hatte der Mahner im dritten Gericht mehr als drei Jahre lang abgelehnt. Der Kläger ließ die Warnung jedoch nicht immer los. Anschließend gab er die geänderte Unterlassungserklärung ab, um das Kostendeckungsrisiko zu reduzieren.