Abmahnung Filesharing Forum

Warnung Filesharing-Forum

Ich habe eine (oder mehrere) Warnungen erhalten. Legal action against illegal file sharing", heißt es in einer Erklärung. sich nicht auf die Kommentare und Erfahrungsberichte in einem Forum im Netz zu verlassen. Ich habe gestern eine Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin erhalten.

Filesharing: Falsche Erinnerungen können erleichtert atmen!

Der gewarnt wird, ist oft mit schrecklichen Anforderungen der Warner konfrontiert. Muß ich die Mahner darauf aufmerksam machen? Kann es vom Verfahren abhängen? Doch nicht um die Warnkosten, sondern um die Prozeßkosten! Am Anfang des Falles stand eine Verwarnung. Allerdings hatte der Verbindungseigentümer nichts mit Filesharing zu tun.

Deshalb wollte er natürlich weder die Kosten der Abmahnung noch den Schaden aufbringen. Da er nicht für die Dateifreigabe zuständig war, hat er auch nicht auf die Warnung reagiert. In den Abmahnungen wurde er deshalb vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Als sich jedoch herausstellte, dass der Beschwerdeführer keine Dateifreigabe vorgenommen hatte und dass Dritte Zugang zum Netz hatten, zogen die Beschwerdeführer ihre Klagen zurück.

Die Beschwerdeführerin sollte jedoch weiterhin die bis dahin entstandenen Aufwendungen aufbringen. Wenn er im Voraus darauf aufmerksam gemacht hätte, dass er nicht für den Austausch von Dateien zuständig sei, hätten sie ihn nicht belangt. Die gemahnten Parteien mussten die anfallenden Gebühren nicht erstatten. Der Mahner ist nicht verpflichtet, auf die Warnung zu antworten.

Diese Warnung allein ist nicht die Basis für ein "besonderes Verhältnis", aus dem der Abschrecker gezwungen wäre, den Abschreckern im Voraus eine Warnung oder Verteidigungsargumentation zu erteilen. Die Beschwerdeführer mussten daher die Verfahrenskosten selbst tragen. Auf diese Weise verteidigen Sie sich gegen eine Filesharing-Warnung: Die Warnung allein erlegt Ihnen als Betroffenem keine Verpflichtung auf, sich mit den Betroffenen in Verbindung zu setzen.

ABER: Es ist oft Sinn, im Voraus mit den Verwarnern zu handeln. Im Gegensatz zu vielen Äußerungen im Internet ist es nicht so, dass die Warnung "von selbst gemacht wird", wenn man nicht darauf achtet. In sehr wenigen Ausnahmefällen ist es zweckmäßig, sich auf einen Prozeß zu verlassen. Lass dich von einem Rechtsanwalt im Voraus darüber informieren, wie du am besten auf eine Verwarnung reagierst.

Wenn eine Warnung im Postfach erscheint, ist der erste Schlag groß. Zahlreiche warnende Menschen suchten dann im Netz nach schneller Unterstützung.

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