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Fristlose Kündigung Pachtvertrag
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist MietvertragGrundstückspacht - nur drei Monaten zur fristlosen Kündigung
Der Pachtvertrag kann gemäß 594e Abs. 2 BGB aufgelöst werden, wenn der Mieter mit der Mietzahlung mehr als 3 Monatsmieten im Nachgang ist. Mit Beschluss vom 23. April 2010 (LwZR 20/09) hat der BGH eine solche Sonderkündigung innerhalb einer 3-monatigen Kündigungsfrist angeordnet.
Der Vermieter hatte im Einzelfall, über den der BGH zu entscheiden hatte, den frühestmöglichen Termin für 6 Wochen vergehen gelassen. Der Vermieter hat entschieden, dass eine ausserordentliche Kündigung innerhalb einer Zeitspanne von 3 Wochen nach Kenntnis der Möglichkeit der Kündigung erfolgen muss. Dies rechtfertigt der BGH damit, dass der Mieter so frühzeitig wie möglich wissen muss, ob der Vermieter von seinem Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gebrauch macht.
Bei der Verwaltung des Grundstücks sollten sie sich darauf einrichten können, ob der Vermieter von der Kündigungsoption Gebrauch macht. Erfolgt dies nicht über einen größeren Zeitabschnitt, kann der Mieter davon ausgegangen werden, dass der Mietvertrag für einen größeren Zeitabschnitt in Kraft bleibt. Praktisch heißt das, dass Kündigungsoptionen längstens nach 3 Monate ausübbar sind.
ERKLÄRUNG OHNE ZEIT UND WERTRECHNUNG NACH PACHTENDE - Trossbach Geyer & Peterle
Ein außerordentlicher Rücktritt kann nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Beide Parteien können den Mietvertrag kündigen, wenn seine Fortführung zumutbar ist. Die weiteren Gründe für die Kündigung ergeben sich aus der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen. Demnach kann der Mieter den Pachtvertrag kündigen, wenn das Gelände oder seine Benutzung ganz oder zum Teil zurückgehalten oder verunmöglicht wird.
Ein typischer Grund für die Kündigung durch den Vermieter ist die Missachtung der Immobilie, die Veränderung der ökonomischen Verwendung und die unberechtigte Weitergabe der Immobilie an Dritte. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unwesentlichen Teiles mehr als drei Monaten im Rückstand, so ist der Mieter ebenfalls zur Kündigung des Mietvertrages ermächtigt.
Bitte beachte, dass in der Regel vor der Kündigung eine Warnung ausgegeben werden muss. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche vorliegen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Mieter die Rebstöcke angepflanzt hat und das Vertragsende in die Renditejahre fließt.
Hierbei gilt: Wertsteigernde Nutzungen, denen der Leasinggeber zustimmt, sind bei Kündigung durch den Leasingnehmer zu substituieren, wenn sie den Leasinggegenstand über die Leasingdauer hinaus wertsteigernd nutzen (Mehrwert). Wichtig: Es ist zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus kann der jeweilige Mietvertrag von den rechtlichen Bestimmungen abweicht.