Ordentliche Kündigung Vermieter

Gewöhnliche Kündigung durch den Vermieter

Die Vermieterin hielt sich an die Kündigung und reichte eine Räumungsklage ein. Die Problematik: Die außerordentliche Kündigung ist unbestreitbar beendet. Warnung keine Bedingung für gewöhnliche Kündigung gegenüber Wohnungsmietern. Sie werden vielmehr auch und ausdrücklich kündigen. Ordentliche Kündigung des unbefristeten Mietvertrages.

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Kündigung eines Mietvertrages auf unbefristete Zeit innerhalb der vertraglich festgelegten oder gesetzlich festgelegten Zeit. Nach § 542 BGB kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen auflösen. Auch die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter setzt immer das Vorhandensein eines Kündigungsgrunds voraus. Dies erfolgt nach der Rechtsvorschrift des 573 Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter ein begründetes Recht an der Kündigung des Mieters hat.

In § 573 Abs. 2 BGB sind einige Beispiele für begründete Vermieterinteressen aufgeführt: Eigene Anforderungen des Wirtes. Verschuldensabhängige Pflichtverletzung des Mieters. Der seit langem höchst gerichtlich strittigen Fragestellung, ob der Grund für die Kündigung der "schuldhaften Pflichtverletzung durch den Mieter" auch die vorherige Äußerung einer Mahnung ohne Kündigung des Mietvertrags voraussetzt, wurde mit der Verfügung BGH 28.11.2007 - VIII z. B. 145/07 widersprochen.

Der BGH hat in seinem Beschluss BGH 10.10. 2012 - VIII z. B. 107/12 zunächst die Anforderungen für eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Pächters festgelegt. Die Kündigung durch den Vermieter wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Duldung von Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen kommt nicht nur in Frage, wenn der Vermieter vor Kündigung einen (rechtsverbindlichen) Duldungsanspruch gegen den Mietgeber hat.

Es kann für den Vermieter eher unangemessen sein, das Pachtverhältnis fortzusetzen, noch bevor er eine Klage auf Zustimmung einreicht und einen Titel erwirbt mit der Konsequenz, dass eine Kündigung ohne Kündigung das Pachtverhältnis auflöst. Ebenso kann die abgelehnte Zustimmung eine so schwerwiegende Verletzung des Vertrages sein, dass (auch) eine ordentliche Kündigung berechtigt ist (BGH 15.04. 2015 - VIII ZR 281/13).

Anmerkung: In den neuen Ländern und in Ost-Berlin ist die Kündigung bei sachgemäßer Nutzung der Immobilie gemäß Artikel 232 2 Absatz 2 BGB nicht zulässig. Die Kündigung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ist ohne Angabe von GrÃ?nden möglich. Die Kündigung des Pachtvertrages durch den Erwerber eines Grundstückes ist nur möglich, wenn er als der neue Besitzer im Kataster eintragen ist.

Eine Kündigung eines Wohnungsmietvertrages bedarf der schriftlichen Form nach § 568 BGB. Die Kündigung muss begründet werden (wenn der Vermieter einen Mietvertrag kündigt). Abweichende Begründungen sind nur dann zu beachten, wenn sie später eingetreten sind. Eine Kündigung eines Gewerbemietvertrages kann auch in mündlicher Form nach § 542 BGB ausgesprochen werden.

Die anwendbaren Fristen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Mietvertrag - Kündigungsfrist". Gemäß mehreren Entscheidungen des BGH (z.B. BGH 18.06. 2003 - VIII ZR 240/02) gilt für Mietverhältnisse, die vor Beginn der mietrechtlichen Reform am 01.09. 2001 abgeschlossen wurden, das für den Vermieter bestehende Rücktrittsrecht. Vorraussetzung ist, dass die Klauseln Formklauseln sind, d.h. die wortwörtliche oder analoge Abbildung der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigungsfristen im Auftrag.

Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt jedoch auch für vor dem 01.09.2001 geschlossene Mietverträge. Der BGH hat unter anderem in der Verfügung BGH 19.11. 2008 - VIII ZR 30/08 folgende Prinzipien für die Zulassung eines Kündigungsschutzes durch den Mietenden festgelegt: "Die Kündigungsfrist beträgt drei Jahre: Im Einzelvertrag kann das Recht des Pächters auf Kündigung für einen längeren Zeitraum von bis zu vier Jahren ausgeklammert werden.

Die Kündigungsfrist beträgt bis zu vier Jahre: Eine solche Regelung ist möglich, wenn der Kündigungsausschluß für beide Vertragsparteien zutrifft und auf die ordentliche Kündigung beschränkt ist. Im Falle eines unilateralen Ausschlusses ist eine solche Einigung nur möglich, wenn zugleich eine Stufenmiete abgeschlossen wurde. Die Kündigungsfrist beträgt mehr als vier Jahre: Eine solche Regelung ist in allen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, es geht um eine vor dem 01.09.2001 abgeschlossene Stufenmiete.

Eine Vollstreckung kann nicht durchgeführt werden, wenn ein Dritter, der nicht in der Vollstreckungsanordnung oder in der dazugehörigen Zwangsvollstreckungsklausel genannt ist, im Eigentum des Mietobjektes steht (BGH 14.08. 2008 - I BZ 39/08). Ob ein Zwangsvollstreckungstitel gegen den unehelichen Partner des Zahlungspflichtigen auch für die Zwangsversteigerung und Übergabe einer Eigentumswohnung gemäß 885 ZPO notwendig ist, wurde in der Verfügung BGH 19.03.2008 - I ZB 56/07 bestätigt.

Es kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass ein unehelicher Partner allein durch die Zulassung zur Immobilie im Miteigentum steht. Das Miteigentum des nicht ehelichen Partners muss nach aussen hin durch einen Akt eines korrespondierenden Willens des bisherigen Alleinmieters wiedererkennbar sein. Hinweise, die die Gewährung des Miteigentums nach aussen dokumentieren, sind die Mitteilung des Vermieters an den Vermieter über die beabsichtigte oder erfolgte Zulassung des unehelichen Partners oder seine Registrierung in der Ferienwohnung bei der Einwohnermeldebehörde.

Kleinkinder, die bei ihren Erziehungsberechtigten wohnen, haben in der Regel kein Miteigentum an der Wohngemeinschaft. In der Regel ändert sich der Besitz der Wohneinheit, in der die Gastfamilie wohnt, nicht, wenn das Kleinkind mündig wird und weiterhin bei seinen eigenen Familienmitgliedern wohnt. Ein anderes kann nur dann zutreffen, wenn eine Veränderung im Besitz erwachsener Minderjähriger für die Außenwelt im Elternhaus deutlich sichtbar geworden ist (BGH 19.03.2008 - I ZB 56/07).

Der Vermieter, der die Immobilie nach der Kündigung ohne Vollstreckungsbescheid geräumt hat, hat seinem Vermieter eine Schmerzensgeldleistung in Hoehe von EUR 2.500,00 nach der Verfügung AG Reinbek 20.05. 2008 - 5 C 624/06 zu erstatten. Der Vermieter ist nach Beendigung des Mietvertrages nicht mehr zur Leistung verpflichtet. 3.

Im Besonderen dann, wenn der Leasingnehmer mit Miete und Nutzungsentgelt in Verzug ist (BGH 06.05. 2009 - XII ZR 137/07).

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