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Aufhebungsvertrag in der Ausbildung
Kündigungsvereinbarung während der AusbildungAufhebungsvereinbarung: Eine gute Möglichkeit zur Beendigung während der Ausbildung
Eine Kündigungsvereinbarung in der Ausbildung ist oft die beste Variante zur Beendigung, da keine Termine einzuhalten sind und der CV effektiver ist. In jedem Falle sind bei der Vertragsunterzeichnung einige wenige Regelungen zu beachten. Die meisten Lehrlinge machen eine Ausbildung zum ersten Mal in ihrem Berufsleben.
Wenn die Auszubildenden feststellen, dass ihnen die Position nicht passt, dass sie mit ihrem Vorgesetzten nicht zurechtkommen oder wenn es einen anderen Ausbildungsplatz gibt, der den Auszubildenden noch mehr anspricht, hat er die Chance, sein Praktikum zu Ende zu führen. Weil sich ein Rücktritt immer negativ auf den CV auswirkt, besteht die Moeglichkeit, eine Ruecktrittsvereinbarung fuer die Ausbildung zu unterzeichnen.
Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. durch den Vorgesetzten und den Auszubildenden, durch einen Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag kann somit jederzeit abgeschlossen werden und wenn eine neue Ausbildung innerhalb weniger Wochen beginnt, kann sie ohne Probleme mit einem Aufhebungsvertrag aufgenommen werden. Sollten zum jeweiligen Kündigungszeitpunkt spezielle Kündigungsregelungen bestehen, werden diese durch den Kündigungsvertrag aufgehoben.
Beispielsweise können beispielsweise der Mutterschaftsschutz oder gewisse Vorschriften des Schwerbehinderten- oder Beamtengesetzes ein Grund dafür sein, dass eine Entlassung zum gewünschten Termin nicht möglich ist. Die Auszubildenden müssen darüber informiert werden, dass eine Beendigung nicht möglich ist, können aber dennoch den Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dadurch werden die Fristen ungültig. Zudem müssen die Auszubildenden über die allgemeine Bedeutsamkeit der Aufhebungsvereinbarung informiert werden, dass sie ihr Lehrverhältnis beenden.
Auszubildende sollten sich jedoch ihres neuen Arbeitsplatzes versichern, da es bei einem Aufhebungsvertrag kein oder nur nach einer bestimmten Wartefrist gibt. Mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages wird der Auszubildende als Mitverantwortlicher für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angesehen, wobei das Arbeitsentgelt erst nach einer bestimmten Sperrfrist gezahlt wird.
Wenn ein Auszubildender noch nicht mündig, d.h. noch nicht 18 Jahre ist, müssen die Erziehungsberechtigten den Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Schulung fristlos und ohne Form zum ausgewählten Termin gekündigt und ist bindend. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Konzernbetriebsrat nicht vorab konsultiert werden. Bei Vertragsunterzeichnung ist jedoch eine Abschrift über die verantwortliche Zunft an die Handwerkerkammer zu senden.
Eine Kündigungsvereinbarung sollte immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden; eine schriftliche Vereinbarung ist nicht ausreichend. Falls ein Dienstgeber anstelle einer Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag anbietet, bei dem er feststellt, dass er den Auszubildenden tatsächlich ohne Kündigungsfrist beendet hätte, muss der Auszubildende nicht mit einer Sperrdauer für Arbeitslosenunterstützung gerechnet werden. Kündigen oder kündigen kann man sich beispielsweise auf der Internetseite der IHK über die Möglichkeit und Besonderheit der einzelnen Ausstattungsvarianten.
Weitere Informationen zum Aufhebungsvertrag finden Sie in diesem Beitrag.