Streitwertkatalog Arbeitsgerichtsbarkeit

Wertekatalog im Streitfall Arbeitsgerichtsbarkeit

Alle Bundesländer waren vertreten, hat einen Wertekatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt. Wertekatalog in der streitigen Arbeitsgerichtsbarkeit; Wertekatalog in der streitigen Sozialgerichtsbarkeit - Wertekatalog in der streitigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die DAV lehnt einige der Änderungen des strittigen Wertekatalogs ab. Startseite - Aufgaben - Presse - Aktuelles - Entscheidungen - Katalog.

Wertekatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit revidiert

Der aus den Vorsitzenden der staatlichen Arbeitsgerichte bestehende Streitwert-Ausschuss hat im Feb. 2018 eine ausführlichere und konkretere Version des Streitwertkataloges vorlegt. Zusätzlich zu den erforderlichen Redaktionsänderungen wurden u.a. Rückstellungen für den Streitwert in Wettbewerbsverfahren, Schadenersatzforderungen, Urlaubsansprüche und zusätzliche Vergleichswerte in den Zuständigkeitsbereich des Gerichtsverfahrens miteinbezogen. Auf dem Gebiet der Schlichtungsverfahren wurden Regelungen über den Wert von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einsetzung von Vorstandsmitgliedern in den Gesamt- oder Gruppenbetriebsrat und bei Statutenverfahren für leitende Angestellte in den Kodex übernommen.

Allerdings wurden die dort gemachten Vorschläge bisher nicht berücksichtigt. In ihrem Übermittlungsschreiben weist die Kommissionsvorsitzende noch einmal darauf hin, dass die eingereichten Vorschläge weitgehend ignoriert worden seien.

Herzlich Wilkommen im Rheinland

In der Rechtsprechung zum Streitwert der einzelstaatlichen Arbeitsgerichte besteht ein großer Widerspruch. In diesem Zusammenhang hat die Präsidentenkonferenz der Arbeitsgerichte im März 2012 in Berlin die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Streitwert beschlossn. Dieser Ausschuss wurde mit der Erstellung eines Wertkatalogs betraut, der als Basis für höchstmögliche Einheitlichkeit der Werturteile in der Arbeitsgerichtsbarkeit ausreicht.

Er wurde der Präsidentenkonferenz der Arbeitsgerichte in Tschemnitz im März 2013 vorgelegt (vgl. Bader/Jörchel, NZA 2013, 809). Auch der Wertekatalog in dispute has not remained without critical echo für die Arbeitsgerichtsbarkeit - Eine kritische Stellungnahme des deutschen Anwaltvereins (cf. e.g. Willemsen/Schipp/Reinhard/Meier: The Catalogue of values in dispute has not remained without critical echo, Vgl. cf. e.g.: The Catalogue of values in labour jurisdiction - A critical statement of the German Bar Association, NZA 2013, 1112). Ausgehend von der ersten Version eines bis 2013 zurückreichenden gemeinsamen Wertekatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit hat die Wertkommission daher eine Neufassung des Wertkatalogs erarbeitet, in der die Meinungen und Anregungen der Rechtsberufe, der Verbände, der Versicherungen und der Justiz bewertet werden.

Ab dem 09.02.2018 hat die Konflikt-Kommission eine vierte revidierte Version vorlegt. Der strittige Wertekatalog soll auch in Zukunft weiterentwickelt werden. Natürlich kann der Katalog in der Praxis nur wesentliche Fallaufstellungen aufnehmen, und es liegt auf der Hand, dass die darin enthaltene Beurteilungsvorschläge auf die jeweiligen Fallbeispiele abgestimmt sind. Ungeachtet dieser Beschränkungen soll der Streitwertkatalog im Sinne der rechtlichen Sicherheit und Klarheit für alle Parteien ein konkretes Gebot auf dem Weg zu einer größtmöglichen Einheitswertgerichtsbarkeit in Deutschland sein.

Mit dem revidierten Wertekatalog haben sich die Präsidenten der Berufungskammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz befasst. Nach ihrer Auffassung ist sie eine angemessene Basis für die Bestimmung des Streitwerts für die Arbeitsgerichtsbarkeit, auch in der Version vom neunten Februar 2018, unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Einzelfalles und unter vollständiger Wahrung der gerichtlichen Selbstständigkeit.

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