Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung öffentlicher Dienst
Warnung vor dem öffentlichen DienstStornierung aufgrund von Facebook-Einträgen: Was die Mitarbeiter beachten sollten
Es ist nicht jedem Unternehmer lieber, wenn seine Angestellten mit einer Flasche Bier in der Hand auf der Bar feucht schwitzend durchtanzen. Dasselbe gilt, wenn sich ein Angestellter krankmeldet und während seiner Abwesenheit bei der Arbeit, beim Einkaufen oder beim Breitensport fotografiert wird. Das private Leben ist im Grunde genommen ein privates. Daher ist der Unternehmer prinzipiell nicht befugt, aus dem Privatverhalten seiner Beschäftigten die arbeitsrechtlichen Folgen zu ziehen. 2.
In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass sich privates Handeln auf das Unternehmen auswirken und das Beschäftigungsverhältnis stören kann. Hier kann es zu arbeitsrechtlichen Folgen kommen. Es werden einige Beispiele vorgestellt, in denen sich die Rechtsprechung mit den Folgen befasst hat, die sich aus dem Online-Verhalten ihrer Arbeitnehmer ergaben.
Nachdem der Auftraggeber das Bild gesehen hat, hat er unverzüglich eine sofortige Auflösung ausgesprochen. Der Arbeitsgerichtshof machte deutlich, dass der Mitarbeiter natürlich Fotos von seiner Trauung mitbringen kann. Ein Anheben der Frau würde die Verpflichtung des Mitarbeiters verletzen, sich während des rückenbezogenen Krankenstandes so zu benehmen, dass er schnellstmöglich wieder arbeiten kann und die Genesung nicht unnötigerweise aufschiebt.
Es gab einen Grund für die Entlassung, weil sich der Mitarbeiter gegen die Genesung auflehnte. Da das Foto für den Auftraggeber offen war, hatte er auch das Recht, es zur Begründung seiner Entlassung zu verwenden. Allerdings wurde kein Ergebnis erzielt, da sich die Sozialpartner frühzeitig einigten. Bei der fristlosen Beendigung handelt es sich um eine reguläre Beendigung und der Lagerarbeiter erhält eine Entschädigung.
Prinzipiell sind jedoch die arbeitsrechtlichen Folgen möglich. Der Polizeibeamte aus Hamburg hat seinen Platz im August 2013 verloren, weil er ein Bild seiner Polizistenmütze auf einem Schädel auf der Seite von Google präsentiert hat. Der war nur als Wachmann an einer Judenschule im Einsatz. Plötzlich entließ die Staatspolizei den Polizeibeamten mit dem Vorwurf, der Polizeibeamte habe sowohl sein Vorbild als auch seinen Amtseid verletzt.
Am 18. September 2013 entschied das Hamburger Arbeitsamt für die vorliegende Entscheidung (Az.: 27 Ca 207/13). Die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters haben bei politischen Ansichten und privaten Verhaltensweisen prinzipiell Vorrang, sofern sie das Anstellungsverhältnis nicht beeinträchtigen. Demgegenüber haben die Mitarbeiter im Öffentlichen Sektor, zu dem auch die Polizei zählt, eine Vorbildfunktion.
Nach § 8 BVT müssen sie "sich durch ihr ganzes Handeln zur freiheitlich demokratischen Basisordnung im Sinn des GG bekennen". Wenn sie als Privatpersonen dagegen verstossen, könnte dies nach dem Gerichtsurteil eine ausserordentliche Entlassung begründen. Andere Mitarbeiter, die besonders hervorragende Funktionen in einem Betrieb innehaben oder nach aussen vertreten sollen, müssen auch in ihrer freien Zeit vorsichtig sein:
In solchen Berufsgruppen beeinflusst das Privatverhalten oft das Beschäftigungsverhältnis. Arbeitsfrieden ist besonders bedroht, wenn sich das VerhÃ?ltnis zwischen Mitarbeiter und Auftraggeber auf die persönliche Lebenssituation auswirkt. Eine 27-jährige Auszubildende aus Bochum bezeichnete ihren Auftraggeber im Netz als "Schinder und Ausbeuter" und wurde auch fristlos entlassen.
Obwohl der Mann im Prinzip ein Recht auf Meinungsfreiheit hat, verletzt seine Ansicht die Pflicht zur Loyalität gegenüber seinem Vorgesetzten. Da der Mann aber auch Auszubildende war, hatte der Unternehmer eine spezielle Förderpflicht. Ein Verwarnungsschreiben war hinreichend. In der darauffolgenden Rechtssache hat das Arbeitsgericht Hamm (Urteil vom 11. November 2012, Az.: 3 Sa 644/12) eine andere Auffassung vertreten und die Entlassung bestätigt.
Die Beleidigungen als "Wixxer" auf der eigenen Pinwand können zur sofortigen Beendigung des Spiels beitragen, auch wenn der Boss sie erst über Dritte mitbekommt. Der Abbruch war erfolgreich. Wenn der Mann dann Einspruch erheben wollte, wurde mit dem Auftraggeber auch eine außergerichtliche Vereinbarung über eine Aufhebungsvereinbarung getroffen. Ein Mann eines Mitarbeiters einer Sparkasse hatte sein Spardose oeffentlich auf den Ortsvorsteher der Sparkasse hin umgebracht.
Mit Beschluss vom 21. März 2012 (Az.: 1 Ca 148/11) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf-Roßlau eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung des Arbeitnehmers im "Like" festgestellt. Nur, weil sie schon lange im Unternehmen sind, wurde eine Warnung ausgesprochen. Ein Mitarbeiter wurde auch entlassen, wenn ihm das Stück "Bück Dich hoch" der Band Deichkind (Auszug: §) gefallen hat und auf seinen Auftraggeber anspielte.
Ganz gleich, ob der Mitarbeiter sich über den viel zu voll besetzten Arbeitsplatz im Internet beklagen will oder das Bild mit den Füssen auf dem Arbeitstisch eine halbe Stunden vor Ladenschluss mit "früher Ladenschlusszeit" kommentieren will. Nachlässige Behandlung bringt beinahe immer eine Warnung mit sich. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Ausnahmefällen kann die Beendigung berechtigt sein.
Das liegt nicht nur daran, dass der Mitarbeiter seine Arbeit nicht vollständig ausführt, sondern auch daran, dass viele konkurrierende Unternehmen diese Informationen zur Beobachtung des Marktes ausnutzen. Es ist am besten, wenn der Auftraggeber nicht einmal die problematischen Buchungen einsehen kann. Stellt der Vorgesetzte zum Beispiel fest, dass Sie sich mit Angestellten eines Konkurrenzunternehmens verbinden, muss dies nicht zu einer Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens geführt haben, kann sich aber durchaus nachteilig auf das Arbeitsklima auswirken.