Rechtsschutzversicherung bei Trennung

Die Rechtsschutzversicherung im Falle einer Trennung

Eine Trennung von unehelichen Partnern ist viel einfacher und schneller als eine Scheidung. Bei einer Rechtsschutzversicherung im Hintergrund kann man sich auf einen Rechtsstreit zumindest hinsichtlich der Kosten viel ruhiger freuen. Die Rechtsschutzversicherung können Sie im Rahmen Ihrer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Zu beachten sind in Bezug auf Vermögen, Vorsorge, Unterhalt und Sorgerecht: Rechtsfragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung verständlich erläutert. Im Übrigen haben beide Partner im Falle eines Rechtsschutzes Anspruch auf Rechtsschutz im Falle einer Trennung.

Rechtsschutzversicherungen | Familien- und Erbrecht 2018

Die Rechtsschutzversicherung kann für einen Einzelversicherten oder für eine Familienangehörige geschlossen werden. Die Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nur dann die Kosten der anwaltlichen Beratung, wenn es sich um Fragen des Familienrechts handelt. Kostenübernahmen für Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht inbegriffen. Auf diese Weise wird der Schutz des Rechts ganz persönlich und exakt auf die Belange von Einzelpersonen, Ehepaaren und Angehörigen zugeschnitten.

Familienmitglieder sind in der Regel kostenlos versichert, aber ein Familienpreis ist in der Regel etwas aufwendiger. Zu Beginn des Jahres 2017 prüfte die unabhÃ?ngige Rating-Agentur Franke und Bornberg die Rechtsschutzversicherung. Es wurden mehr als 100 Tarife evaluiert, deren Deckung sich an Ehepartner oder Partner sowie deren eigene Söhne und Töchter wendet. Wenn Sie einen Rechtsschutz-Tarif für die Familie suchen, können Sie zwischen verschiedenen Top-Tarifen (Quelle) auswählen.

Auf diese Weise können Schüler auch dann bei ihren Erziehungsberechtigten versichert werden, wenn sie keine eigene Unterkunft haben. Der Lebensgefährte in einem Zusammenleben und die gemeinsamen Nachkommen, die aus diesem Zusammenleben entstanden sind, müssen ebenfalls versichert sein. Eine Vertragsverlängerung um einen Life-Partner ist kein Problem, es reicht eine entsprechende Auskunftserklärung.

Die Rechtsschutzversicherung umfasst je nach gewähltem Honorartar, das Privat-, Verkehrs-, Miet- und Dienstrechts. Trennungen und Scheidungen, Sorge - und Umgangsrechte, Unterhaltszahlungen, Rentenzahlungen sowie Konflikte zwischen Erziehungsberechtigten und Nachkommen. Jedoch ist der Deckungsschutz für familienrechtliche Streitfälle sehr begrenzt. Bei Rechtsstreitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten im Familien- und Erbschaftsrecht bezahlen Versicherungsunternehmen nur die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

Dennoch ist die Beratung auch für Sie von Bedeutung und kann Ihnen mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung beträchtliche Einsparungen bringen. Will sich die Versicherten z. B. über eine Trennung oder Ehescheidung erkundigen und sich an einen Rechtsanwalt wenden (der Rechtsanwalt sollte sich auf das jeweilige Fachgebiet spezialisieren), werden die anfallenden Gebühren von der Versicherungsgesellschaft erstattet.

Mit der Übernahme der Kosten für die familienrechtliche Rechtsberatung durch die Versicherungsgesellschaft ist eine wesentliche Bedingung verbunden: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen in der Regel vor, dass der versicherte Fall eintritt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Familienrechts ein versicherter Fall nur dann besteht, wenn sich die rechtliche Situation des Versicherungsnehmers geändert hat.

Dies bedeutet, dass im Falle einer Trennung einer der Gesellschafter aus der Wohngemeinschaft auszieht. Bleiben die Lebensbedingungen erhalten, muss im Zweifelsfall die Trennung nachgewiesen werden. Im Falle einer Ehescheidung oder eines Unterhaltsanspruchs müssen auch die Scheidungsunterlagen oder der Finanzanspruch für die Zahlung durch die Krankenkasse zur Verfügung stehen. Entstehen dagegen Gerichtsverfahren aufgrund von Familienstreitigkeiten, werden die entstandenen Aufwendungen nicht durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Die Scheidungskosten können auch nicht an den Versicherungsträger weitergegeben werden. Denn solche Rechtsstreitigkeiten können rasch zu langwierigen Verfahren mit immensen finanziellen Belastungen führen. Der Versicherungsschutz für Familienrechtsstreitigkeiten ist in der Regel nicht sinnvoll, weshalb diese Rechtsstreitigkeiten nicht versicherbar sind. Als einziger Versicherungskonzern ist die ARAG in der Lage, Eheschließungen umfassend zu schützen.

In beiden Faellen übernimmt die Krankenkasse nur Rechts- und Prozesskosten bis zu einer Hoehe von jeweils rund EUR 3.000. Ehelicher Schutz ist für beide Seiten gültig und betrifft familienrechtliche Fragen wie Trennungs-, Scheidungs- oder Scheidungsverfahren. Das Unterhaltsrecht sieht z.B. bestimmte Unterhaltsansprüche vor, wie z.B. finanzielle Ansprüche von Minderjährigen gegen ihre Erziehungsberechtigten, aber auch, wenn die Minderjährigen nicht zur Unterkunft ihrer Erziehungsberechtigten verpflichtet sind.

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