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Mieter Zahlt nicht
Der Mieter zahlt nichtWas tun Sie, wenn der Mieter nicht mehr zahlen kann?
Der Mieter zahlt keine Miete: Ab welchem Wert kann der Mieter auflösen?
Der Mieter zahlt keine Miete: Ab welchem Wert kann der Mieter auflösen? Befindet sich der Mieter mit der Bezahlung der Mieten im Rückstand, kann der Mieter die Wohnung auflösen, wenn 2 monatliche Mieten für mehr als 2 Tage nicht bezahlt wurden. Ist der Mietzins in der Zwischenzeit angehoben worden, hängt die Höhe der Kündigungsgebühr von der Höhe des Mietzinses zum Kündigungszeitpunkt ab.
Von den Mietern wurde bis zum Monatsende ein Appartement mit einer Monatsmiete von 450 EUR gemietet. Sie beträgt nach einer Mietsteigerung ab Mitte des Jahres 453 EUR pro Monat. Der Mietpreis für die Monate Mai und September 2016 in Höhe von 903 Euro wurde zunächst von den Mietern geschuldet. Die Mieter bezahlten schliesslich die Restmiete.
Die Beschwerde war von Beginn an unberechtigt, da die Mietrückstände nicht ausreichten, um eine außerordentliche Auflösung zu begründen. Ein Mieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn er mit der Bezahlung der Mietsumme in einem mehr als 2 Tage dauernden Rückstand ist. Die Restsumme muss 2 Monaten Mietpreis sein.
Nach Auffassung des Gerichtes handelt es sich im konkreten Falle nicht um die Höhe von 2 ausgefallenen monatlichen Mieten, sondern um das Zweifache der zum Kündigungszeitpunkt unverminderten Mieten. Der Mietzins lag damals bei 453 Euro, so dass ein Zahlungsrückstand von 906 Euro zur fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses vorlag.
Allerdings lagen die Mieter nur 903 EUR hinter dem Zeitplan zurück.
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