Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Richtiges Impressum
Korrektes ImpressumMusteraufdruck - Aufdruckpflicht ("Generator für Aufdruck")
Wie ein korrekter Abdruck entsteht, können Sie unter "Impressumspflicht" lesen, hier können Sie sich ein Bild davon machen, wie das Endergebnis sein kann. Wenn Sie sich absolut sicher sein wollen, können Sie Ihr Impressum vorab auf eventuelle Rechtsverletzungen überprüfen und überprüfen. Der Impressum-Check der Kanzlei Siebert ist abrufbar unter http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html. Bei juristischen Personen könnte das Impressum z.B. wie folgt aussehen:
So könnte das Impressum eines Weblogs, das unter 5 TMG oder 55 II StV fallen (siehe auch die Erläuterungen in den FAQ), aussehen: Einen Überblick über weitere Bereiche wie den Schutz von Minderjährigen oder die Verantwortung von Forumsbetreibern gibt es hier! Außerdem informieren wir Sie nahezu tagesaktuell in einem Weblog über neue Trends, einschließlich der Verpflichtung, ein Impressum zu hinterlegen!
Was muss ein echter Aufdruck sein?
Mehr als 20 Jahre nach dem Beginn des Internet und über 15 Jahre nach zahlreichen Gerichtsurteilen, die eine Anbieteridentifikation aller Internetauftritte verlangten, haben alle meine Auswertungen ergeben, dass immer noch über die Hälfte aller Provider keinen oder einen falschen oder falschen - also nicht vollständigen - Abdruck in ihrem Internetauftritt haben.
Daher sind hier die Voraussetzungen für ein richtiges Impressum für einen Internetauftritt anhand von Verbänden detailliert zu erläutern. Wenn Sie ein Impressum für ein Unternehmen wünschen oder Ihr eigenes Unternehmen prüfen möchten, kontaktieren Sie mich bitte über das Kontaktformular. Bereits in den 90er Jahren kam es zu einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Netz, der Pflicht zum Abdruck und den äußeren Verweisen, die jeweils einen Entrüstungssturm auslösten und in medienwirksamer Weise veröffentlicht wurden.
- Das gleiche gilt für Verbände, die neue Vereinsmitglieder gewinnen, die einen Finanzbeitrag für die Aufnahme bereitstellen. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr spezifische Gesetzgebungen für das Netz hinzugefügt, die auch ausdrücklich die Betreiberkennzeichnung - also die Abdruckpflicht - erwähnten und die Auskünfte erteilten. Alle drei wurden am 15. April 2007 durch das neue TMG abgelöst, das vor allem die Abdruckpflicht in 5 TMG-reguliert.
Die Richtlinien des Bundesjustizministeriums sahen damals und in der Zukunft auch mit Rechtssicherheit vor, dass nur Websites, die ausschliesslich privat oder familiär, d.h. soweit sie keine kommerzielle Verwendung zulassen, von der Abdruckpflicht auszunehmen sind. - Dies hat zur Konsequenz, dass Assoziationen mit freizugänglichen Inhalt offensichtlich nicht zum Ausnahmezirkel zählen.
Daher müssen Sie ein Impressum aufbewahren. In §5 werden die Clubs ausdrücklich genannt. D. h. in allen drei deutschen Sprachräumen gibt es gesetzliche Regelungen, die ein Impressum erfordern. Nahezu jeder, der eine öffentlich erreichbare - also öffentlich-rechtliche - WWW-Site im Netz unterhält, ist an die Abdruckpflicht verpflichtet.
Prinzipiell sollte jeder - vor allem der Verein - einen Aufdruck haben. â??Wer seinen Aufdruck optimieren will, kann dadurch noch besser die Positionierung in den Recherchemaschinen, also einfacher und rascher finden, das Bild seines Klubs / Klubs steigern und so schlieÃ?lich mehr neue Member einbinden. Die Telemediengesetzgebung verlangt keinen bestimmten Standort.
D. h. das Stichwort "Impressum" ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch eine Benennung wie "Provider", "Service Provider", "Provideridentifikation", "Legal Information", "Provider Information" etc. wäre denkbar. In einem Falle hat ein Landgericht nun auch die Kontaktaufnahme oder das Impressum als Kennzeichnung für die Provider-Identifikation zugelassen. Trotzdem hat sich "Impressum" im deutschen Sprachraum etabliert.
Deshalb sollte das Schlagwort aus einer ergonomischen Perspektive verwendet werden - die Erwartungen der Anwender und Beurteiler. D. h. die Seiten sollten mit dem Namen bzw. der Rubrik "Impressum" gekennzeichnet sein - in einem Element. Es wird auch empfohlen, die Dateien wie folgt zu nennen, d.h. "impressum. htm", "impressum. html", "impressum. php" etc.
wie erstaunlicherweise viele Menschen dies in die Adressleiste eintragen, um den Aufdruck in großer oder unübersichtlicher Form zu durchsuchen. Ein hohes Maß an Arbeitsergonomie wird als erreicht angesehen, wenn Sie mindestens auf der Wurzelebene / dem Haupt-Verzeichnis Weiterleitungsseiten zum Impressum anbieten. Wenn Ihre Zieldatei "impressum.html" heisst und sich z.B. im Verzeichnis /recht/ befindet:
Ist Ihre Zieldatei "impressum.html" und befindet sich beispielsweise im Unterordner /recht/, könnte eine Weiterleitungsseite auf der Hauptstufe impressum.htm sein: mit folgendem Inhalt: Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die fordern, dass diese Seiten Impressum auf allen anderen Inhaltsseiten so gelinkt wird, dass man sie mit max. 2 Mausklicks erreichen muss.
- Tatsächlich sollte jedoch mindestens ein Verweis "Impressum. htm", "Kontakt. htm", "Anbieterkennzeichnung. htm", "Recht" etc. auf jeder dieser Seiten erscheinen, um der Sicherheit willen. Eine Einteilung größerer - zumeist kommerzieller - Websites in einen Rechtsteil (mit einer entsprechenden Startseite für Überschriften), der dann neben dem Impressum auch Angaben zum Thema Datensicherheit, Haftungsausschluss, Disclaimer, öffentliches Verzeichnis der Verfahren, Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Sicherheitshinweise beinhaltet, ist möglich, macht aber für die meisten kleinen Clubs keinen Sinn.
D. h. der Link muss auch der gleiche Name wie die Zieleite sein. Außerdem sollte es immer möglich sein, den Link an der gleichen Position in der Navigationsleiste zu finden. Außerdem gab es Beurteilungen, die vorsahen, dass dieser Link unmittelbar zu sehen sein muss (ohne zu scrollen), und auch nicht in besonders kleiner oder wenig sichtbaren Farben oder am Ende einer längeren Seitennummer.
Die faktische Konsequenz daraus ist, dass man den Verweis auf das Impressum mit den anderen Verweisen gleichsetzen muss, nämlich in der allgemeinen Navigationsleiste, die in der Regel oben (oder obenlinks oder rechts oben) ersichtlich ist. Eine Verlinkung zur Impressum-Seite muss immer möglich sein. Zunächst einmal hört es sich so an, dass hinter einem Verweis auch eine reale Webseite stehen muss und dass es auch mit statischen Mitteln leicht zu verwalten ist.
Anders verhält es sich bei den durch moderne Redaktionssysteme erzeugten Webseiten und den dynamisch erzeugten Datenbankinhalten. Die Nichtprüfung und Nicht-Reparatur eines fehlerhaften Abdrucks darf nicht als leicht fahrlässig angesehen werden, da eine andere, einwandfrei arbeitende Möglichkeit besteht. Die Domain / die Internetadresse kann unterschiedlich sein, z.B. eine Kurzform wie z. B. für Foto-Club Hau-mich-Blau, aber der richtige Vereinsname muss im Impressum aufscheinen.
Ein Vereinsimpressum, in dem sich eine (Web-)Agentur / ein Unternehmen, das den Internetauftritt konzipiert hat, als Verantwortlicher registriert, ist nicht zulässig. Alle anderen irreführenden Inhalte im Impressum sind ebenfalls nicht zulässig und können mit hohen Sanktionen geahndet werden. Hat der Club eine eigene fixe Anschrift, z.B. ein fixes Klubhaus an einer Strasse mit Postauslieferung und eigener Mailbox, so erfolgt diese als zweiter Schritt.
Wenn der Club eine eigene Mailbox hat, ist der zweite Aspekt diese Mailbox-Adresse. Hat der Club - wie in den meisten Faellen - kein feststehendes Klubhaus mit Postanschrift und eigenem Briefkasten, so kommt als zweiter Schritt der Klubvorsitzende hinzu. Wenn es sich um eine solche Persönlichkeit handelt, die für die Differenzierung wichtig ist, sind diese zu erwähnen.
D. h., wenn sowohl der Vorsitzende des Vereins, Dr. Werner Muster, als auch sein Sohne Werner Muster an der Anschrift leben, ist der Name aussagekräftig. In den meisten Vereinen werden folgende Themen unter dem Namen Impressum veröffentlicht: 1st Example-Club für Fotografie in Beispielstadt 1985 e. V. Die Telefonnummer ist nicht obligatorisch.
Wenn Sie eine Rufnummer eingeben, geben Sie die 0 und die Ortsvorwahl ein. Wenn Sie die Festnetzrufnummer benennen, sollten Sie auch einen Zeitbereich festlegen, in dem Sie erreicht werden können, da das Gespräch auf Anrufbeantwortern und Postfächern immer unpopulärer wird. Wenn Sie eine Fax-Nummer eingeben, sollte a) das Gerät arbeiten (Tinte, Tonerkartusche und genügend Papier) und b) die Eingaben müssen regelmässig überprüft werden.
Wegen der mit dem Faxen zusammenhängenden Schwierigkeiten und der Vorteile von E-Mail verzichten die meisten Unternehmen und Verbände ohnehin auf das Faxen. - Es ist keinesfalls notwendig, dass ein kleiner Club den ganzen Vorrat aufführt. In diesem Fall trifft dies jedoch auf den Vorsitzenden des Verbandes zu. Ähnlich wie beim Impressum kann es jedoch für die Öffentlichkeitsarbeit und die Außendarstellung des Verbandes von Vorteil sein, die wesentlichen Vorstandsmitglieder und/oder - falls notwendig - Kontaktpersonen zu benennen, z.B. für junge Menschen, neue Mitglieder, Medien etc.
Es ist auch nicht notwendig, die in redaktionellen Systemen häufig anzutreffende Funktionalität des aktuellen Update-Status in das Impressum aufzunehmen. Das sollte auch ausdrücklich weggelassen werden, da es schädlich sein kann, wenn sich herausstellen sollte, dass seit Jahren keine wichtigen Veränderungen mehr registriert wurden. Die Internetadresse der Website, die häufig in redaktionellen Systemen zu finden ist, wird im Impressum ebenfalls nicht benötigt.
Es wird oft als info@, kontakt@, anfrage@ bezeichne. Daher wird folgende Vorgehensweise vom Betreiber / Verwalter empfohlen: Wähle eine möglichst einfache E-Mail-Adresse - z.B. info@clubname. de, trage nur diese Adresse auf der Website ein und leite die E-Mails innerhalb der Website an die eigentliche Ziel-Adresse (z.B. den Vorsitzenden des Vereins) weiter.
Sollte diese Neutraladresse nach ein paar Jahren komplett verschickt sein, dann ersetzen Sie sie durch kontakt@ oder anfrage@. Tragen Sie nur diese im Internet ein und richten Sie die E-Mails autom. an die eigentliche Empfängeradresse (z.B. den Vorsitzenden des Vereins). Das Gute daran ist jedoch, dass fast alle Anbieter heutzutage über sehr gute Spam-Filter verfügen, von denen Sie einige noch weiter für Ihre eigene E-Mail-Addresse setzen können.
Wesentlich schlechter als eine Werbe-E-Mail für Victoria ist ein Interessent, der gern Clubmitglied werden möchte, aber an Ihren Sicherheitsmechanismen in der E-Mail kläglich gescheitert ist und Sie daher nicht kontaktieren kann. Daher ist es nicht ausreichend, nur den Adresstext zu schreiben (eventuell auch verschlüsselt oder als Graphik eingestellt).
Inwieweit das für Clubs gilt, möchte ich an Ihrer Seite nicht selbst ausprobieren. Wenn Sie den Mehraufwand fahren wollen, dann sind je nach Sicherheitsbedürfnis die folgenden Tipps zum Schützen der E-Mail Adresse geeignet. Ist sie zu weit, kann sie beschnitten werden. Schreibe folgende 2 Linien in das Impressum: Damit der Spam- / E-Mail-Adressensammler die E-Mail-Grafik überhaupt nicht kennt, benötigst du ein ausgelagertes i. jss-Script, das du idealerweise in den Ordner /js stellst.
Dies ist nicht unbedingt erforderlich, steigert aber die Offenheit und Vertrauenswürdigkeit und schafft dadurch neues Selbstvertrauen. Wenn Ihr Verband die gemeinnützige Eigenschaft hat, können Sie dies auch vorgeben. durch das Steueramt XYZ (ggf. mit Anbindung an das Finanzamt), oder: Der Verband ##### e. V. wurde am 01.01.2015 als "Gemeinnützig" ausgezeichnet.
Weitere optionale Angaben können Sie im folgenden Impressum ergänzen. Eine Verbindung zum Clubhaus. Sie können den Anbieter im Impressum eintragen, müssen es aber nicht.