Minijob Selbstständige Tätigkeit

Mini-Selbstständigkeit

Ja, sie müsste sich selbst versichern, weil sie zu viel verdient. Aktivität, z.B. als Übungsleiter in einem Sportverein. Müssen die Minijobs nicht ausdrücklich deklariert werden?

Was passiert mit dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit? Minijob der sozialen Sicherheit nicht ohne weiteres als selbständige Erwerbstätigkeit fortsetzen.

Mini-Job plus Selbständigkeit für den gleichen Auftraggeber?

Seit einigen Jahren arbeite ich für einen Verein auf Minijobbasis und mache die Buchhaltung. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren freiberuflich tätig und führe Büroarbeiten (inkl. Buchhaltung) durch. Jetzt stelle ich fest, dass der Vollzeitmitarbeiter mit der administrativen Arbeit komplett überfordert ist und ich suche nach einer Loesung und moechte meine Dienste auf einer unabhaengigen Grundlage bereitstellen.

Kann ich dort die Buchhaltung auf Minijobbasis und andere gelegentliche Aktivitäten auf freiberuflicher Grundlage, d.h. auf eigene Faust, fortsetzen? Ist es möglich, den Minijob aufgeben und alles selbstständig abzuwickeln? Ihrer Beschreibung zufolge soll entweder die selbe oder eine scheinbar gleichartige Tätigkeit bei einem Dienstgeber im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis und gleichzeitig als selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit, die bisher im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis durchgeführt wurde, in Zukunft als selbstständige Tätigkeit beibehalten werden.

Wenn die beiden Aktivitäten hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Organisation ausreichend unterschieden werden könnten, würde die Untersuchung, ob sie erwerbstätig oder selbständig sind, für beide Aktivitäten separat durchgeführt werden. Doch selbst wenn der Minijob abgeschafft wird, müsste geprüft werden, ob es sich wirklich um eine Freiberuflertätigkeit oder um ein stärker abhängig arbeitendes Arbeitsverhältnis handele.

Dabei geht es nicht in erster Linie um die Form des Vertrages, sondern vor allem um die Form der Geschäftsverbindung, d.h. die konkreten Umstände, unter denen die Tätigkeit ausgeführt wird. Als Unterscheidungskriterium zwischen bezahlter (d.h. versicherungspflichtiger) und selbständiger Erwerbstätigkeit gilt die Integration in ein Unternehmen, d.h. die Verknüpfung mit dem Typ und dem Arbeitsort.

Zudem tragen Arbeitnehmer im Unterschied zu Selbstständigen kein Unternehmerrisiko (z.B. Kapitalverlust oder eigenes Working Capital). Die Auskunfts- und Beratungseinrichtung bietet darüber hinaus die Gelegenheit, Ihre Vorsorgesituation prinzipiell im Wege eines separaten Gespräches zu untersuchen und sich anbieter- und produktunabhängig über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung zu erkundigen.

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