Impressum auf Privaten Seiten

Aufdruck auf Privatseiten

Eine Beispielseite, die auch hier für eine Clubseite zur Verfügung steht, hilft Ihnen dabei! Jede Website, ob privat oder kommerziell, benötigt ein Impressum. Dies gilt auch für private Profile auf Social Media Seiten. Doch die Grenze zwischen dem reinen Privatsektor und der Wirtschaft ist schnell überschritten. Das Herunterladen und Kopieren meiner Seiten ist nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Die DSGVO ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt.

Meines Wissens brauchen Sie einen Auftrag zur Bearbeitung der Bestelldaten mit dem Betreiber des Kontaktformulars. Falls die Webseite sonst nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist, können Sie anstelle des Formblattes eine eigene E-Mail-Adresse für den Kontakt auf der Webseite angeben. Es werden dann keine weiteren Informationen an einen fremden Dienstanbieter gesendet und die Mail wird auf dem gleichen Rechner ausgeführt, auf dem Sie die Webseite hosten.

Sie können aber auch ein eigenes Formular erstellen, das keinen eigenen Anbieter verwendet. Ich denke, Sie sollten auf der sicheren Seite sein. Edit: Was die Bestelldatenverarbeitung betrifft, habe ich von All-Inkl vor kurzem eine Nachricht erhalten, dass Sie mit ihnen einen solchen Vertragsabschluss vornehmen können, so dass Sie bei der Bearbeitung von z. B. IP-Adressen auf der sicheren Seite sind.

Sollten aber die Regelungen der DSGVO für die reine Privatseite ohnehin nicht gelten, sollte das nicht notwendig sein. Hmm, dann sollte es auch für das Formblatt nicht notwendig sein.... Hinsichtlich des Impressums gibt es im Moment wohl eine lustige Lücke: Dienstleistungen wie z. B. Daniela R. H uber haben die whois-Abfragen über die DGSVO stark eingegrenzt.

Bei normaler Anfrage werden keine weiteren Informationen angezeigt, nur Informationen über den Name-Server und eine nicht-persönliche E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme. Die Vollzugsbehörden erhalten natürlich mehr zu Gesicht, müssen aber ein legitimes lnteresse vorweisen. Eine fehlende Prägung ist jedoch nur eine Verwaltungsübertretung. Aus diesem Grund sollte niemand in der Lage sein, Ihre Informationen über Denic zu erhalten.

Egal ob ein Impressum notwendig ist, lesen Sie z.B. hier: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine Sache notwendig ist. Selbst wenn die privaten Seiten nicht wirklich eine brauchen würden, gibt es immer noch zu viel Ungewissheit darüber, wie man eine Webseite klassifiziert. Bearbeiten 2: Ich würde daher in Ihrer Situation zunächst folgendes tun: Schließen Sie mit dem Hosting-Provider einen Auftrag zur Bestelldatenverarbeitung aufgrund der Daten, die von den Besuchern automatisiert zurückgelassen werden (IP-Adressen, Browserinformationen, etc.) und die vom Web-Server protokolliert werden.

Nachforschen, ob ein Impressum erforderlich ist und wie hoch die Mindestangaben sind.

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