Minijob neben dem Hauptberuf

Der Minijob neben Ihrem Hauptberuf

Die Besteuerung eines Minijobs zusätzlich zur Hauptbeschäftigung. Mehr und mehr Menschen arbeiten neben ihrem Hauptberuf auch in einem zweiten Beruf. Ein Kollege hat einen Nebenjob angenommen. Ihr Hauptberuf muss nur absolut im Mittelpunkt Ihrer Aufmerksamkeit stehen. Neben dem Hauptberuf haben viele Mitarbeiter einen Minijob.

Das Minijob - Informationen über das Minijob

Der richtige Begriff für den "Minijob" ist in Wirklichkeit "geringfügige Beschäftigung" oder "kurzfristige Beschäftigung". In den vergangenen 15 Jahren haben sich die rechtlichen Rahmenbedingen mehrmals verändert - zum einen mit der Euroeinführung, zum anderen mit der Hartz IV-Verordnung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich um einen kleinen Minijob handeln kann, wenn die Vergütung nicht regelmässig 450 EUR pro Kalendermonat oder insgesamt 5400 EUR pro Jahr übersteigt.

Das Einkommen kann dreimal im Jahr geringfügig variieren, wenn das Jahresgehalt von 5400 EUR nicht übersteigt. Kommerzielle Unternehmer, die Mini-Jobber anstellen, bezahlen hier Pauschalbeträge - also rund 30 vH. Im Regelfall werden diese Pauschalbeträge allein vom Auftraggeber bezahlt, so dass der Mini-Jobber "brutto für netto" erhalte. Der erste Minijob ist für den Mitarbeiter ebenfalls beitragsfrei.

So ist neben einer Voll- oder Teilzeitstelle auch ein Minijob ohne echte wirtschaftliche Verluste möglich. Der Minijob muss nicht auf einer Lohnsteuerkarte geführt werden, sondern kann mit einem Pauschalsatz von 2% besteuert werden. Doch wer mehr als eine Nebenbeschäftigung ohne Hauptberuf ausübt, muss rechnen: Das Einkommen ist bis zu 450 EUR pro Kalendermonat steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ganz gleich, von wie vielen Arbeitsplätzen oder wie vielen Unternehmern das Kapital kommt. Doch sobald mehr als 450 EUR verdient sind, werden alle Arbeitsplätze steuer- und sozialabgabenpflichtig. Wenn Sie wirklich einen Minijob als Nebenerwerb machen wollen, müssen Sie ein paar Sachen berücksichtigen. Häufig ist darin eine Passage enthalten, die vorsieht, dass jede Art von Nebentätigkeit vom Unternehmer genehmigt werden muss - besonders im Falle konkurrierender Unternehmen - und dass sich der Unternehmer das Recht vorbehalten kann, jede Nebentätigkeit seiner Mitarbeiter auszusetzen.

Er kann das immer tun, wenn seine Hauptaufgabe in irgendeiner Weise beeinträchtigt ist. Eine - und eigentlich nur eine - Teilzeitstelle ist von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Es spielt keine Rolle, wie viel Kohle man eigentlich verdienen kann. Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat eine Hauptbeschäftigung, in der sie 2.000,00 EUR pro Monat einnimmt.

Außerdem macht sie einen Minijob, in dem sie 200 Euros einnimmt. Übernimmt sie nun eine weitere Teilzeitbeschäftigung, in der sie weitere 150,00 EUR erwirbt, wird dieses Entgelt zum Hauptberuf hinzugerechnet und ist ein versicherbares Einkünfte. Es ist gleichgültig, dass die beiden Mini-Jobs unter der Grenze von 450 EUR bleiben.

Ein Mini-Jobber ist in einem Unternehmen tätig, das genau 450 EUR bekommt - aber auf einmal hat ein Angestellter einen Unfall und braucht einen Ersatzmann für 4 wochen. Die Mini-Jobber werden gebeten, diese vier Tage auszulasten. Auch wenn es in zeitlicher Hinsicht möglich ist: Bei einem zusätzlichen Monatsgehalt gilt die Regel, dass Sie nicht mehr als 450 EUR pro Tag erhalten dürfen, oder?

Wenn ein Mini-Jobber unberechenbar (d.h. nicht kalkulierbar wie z. B. reguläre Mehrarbeit, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) und vereinzelt (nicht mehr als 2 Monaten pro Jahr - Hinweis: der Zeitabschnitt " ein Jahr " und nicht " das Jahr 2010 ") mehr einnimmt, ist ein Arbeitsplatz noch nicht absicherungspflichtig. Wenn er jedoch zwischen Nov. 2017 und Nov. 2018 über einen größeren Zeitraum hinweg mehr verdienen kann, wird sein Gehalt beitragspflichtig.

Weihnachtsgeld, Weihnachtsgeld usw. Auch hier ist äußerste Sorgfalt gefragt. Wenn Sie 450 EUR im monat verdienen, sollten Sie lieber auf diesen Zuschlag verzichtet haben, sonst sind Sie sozialversichert! Die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen dürfen 450 EUR nicht übersteigen. Aber wer jeden Tag 450 EUR im Jahr erhält und ein Weihnachtsgeld von 50 EUR erhält, erwirtschaftet im Schnitt mehr als 450 EUR.

Es spielt keine Rolle, ob Sie einen oder hundert Euros über dem Limit liegen. Aber es gibt gute Neuigkeiten für alle, deren durchschnittliches monatliches Gehalt trotzdem über 450 EUR ist. Obwohl das Gehalt beitragspflichtig ist, gibt es in Deutschland eine "Gleitzone", in der der Mitarbeiter nicht die volle Summe zahlt.

Deshalb nennt Masch "Midijobs" für Einkünfte jenseits der Mini-Jobs, aber unter 850 EUR.

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