Gewährleistung

Garantie

Ist dies nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf eine Garantie des Verkäufers. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Als Verbraucher haben Sie einen Anspruch auf Gewährleistung. Wichtiger in der Praxis sind jedoch die Fälle von Garantie für eine Sache. Die Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen.

Fehlerdefinition

Die Verkäuferin ist zur mangelfreien Übergabe der Kaufsache an den Besteller berechtigt. Andernfalls haben Sie das Recht auf eine Gewährleistung des Verkäufers. Weil der Monitor nicht mehr arbeitet, ist das Handy nicht mehr für den normalen Betrieb geeignet, es gibt also einen Defekt. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung haben Konsumenten oft auch ein Recht auf Gewährleistung.

Die Gewährleistung kann vom Händler oder vom Produzenten übernommen werden. Allerdings nehmen auch immer öfter Händler, besonders große Provider, Bürgschaften an. Die Gewährleistung schränkt die Gewährleistung nicht ein. So könnte z. B. Mr. Raum selbst darüber befinden, ob er sein fehlerhaftes Handy im Zuge der Gewährleistung an den jeweiligen Händler sendet oder ob er seine Gewährleistung beim Händler geltend macht.

Mängel liegen vor, wenn ein Produkt nicht die zwischen Verkäuferin und Käuferin vereinbarte Qualität oder Eigenschaft hat. Fehlen solche Absprachen, liegen Mängel vor, wenn die Waren nicht wie gewöhnlich benutzt werden können oder wenn sie nicht die Eigenschaft oder Eignung haben, die üblicherweise für gleichartige Erzeugnisse gelten.

Auch ein Defekt kann auftreten, z.B. wenn ein Pulli beim Einkauf ein Leck hat, Rostflecken in einem neuen Auto sind, die Kamera weniger Pixel hat als beworben, das Navigationsgerät keine europaweiten Landkarten entgegen dem Versprechen beim Einkauf hat oder Montageanleitungen für einen Schaltschrank nur in chinesischer Sprache verfügbar sind. Selbstverständlich haben Sie nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn Sie den Fehler nicht zu vertreten haben.

Tritt ein Defekt nach einer kurzen Zeit auf, geht der Konsumgüterkauf - also ein Einkauf zwischen einem Betrieb und einem Konsumenten - von der Annahme aus, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Während dieser Zeit muss der Auftragnehmer Ihren Garantieanspruch geltend machen oder nachweisen, dass Sie für den Fehler verantwortlich sind.

Sollte also das neue Handy von Mr. Zimmer nicht reagieren, wenn er den Touchscreen berührt, muss der Händler nachweisen, dass es von Mr. Zimmer geschädigt wurde, wenn er es nicht beheben will. Sie haben als Besteller einen Garantieanspruch von zwei Jahren ab Ablieferung. So haben Sie beispielsweise beim Einkauf von Baumaterialien fünf Jahre Garantie.

Die Gewährleistung und die Gewährleistung sind nicht gleich: Oftmals gewährleistet der Produzent eines Produktes auf freiwilliger Basis eine gewisse Qualität seines Produktes oder seine Lagerfähigkeit über einen gewissen Zeitabschnitt. Die Herstellerin übernimmt dann die Haftung dafür, dass die Waren tatsächlich die zugesicherten Merkmale aufweisen oder für den festgelegten Zeitpunkt funktionsfähig bleiben. Es ist für den Konsumenten von Bedeutung zu wissen, dass die Gewährleistung eines Herstellers die gesetzlich vorgeschriebenen Garantieansprüche nicht eingrenzt.

Mit seinem fehlerhaften Touch-Display muss sich Mr. Zimmermann nicht vom Händler an den jeweiligen Anbieter wenden und eine Gewährleistung übernehmen. Ungeachtet eventueller Mängelansprüche steht ihm im Falle eines Sachmangels ein Gewährleistungsanspruch gegen den Einlieferer zu. So kann er wahlweise seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Auftragnehmer oder seine eventuellen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Produzenten durchsetzen.

Im Falle eines Mangels haben Sie das Recht, gegen Rücksendung der mangelhaften Sache eine Nachbesserung oder Neulieferung zu verlangen. Insofern sieht das Recht vor, dass der Auftragnehmer vor allem die notwendigen Transport-, Reise-, Arbeits- und Sachkosten zu übernehmen hat. Die Verkäuferin kann die vom Besteller gewünschte Nacherfüllungsart - zum Beispiel die Auslieferung neuer Waren - ablehnen, wenn sie im Verhältnis zu der anderen Form der Nachbesserung unverhältnismäßig hohe Aufwendungen nach sich zieht.

Für die Schadensbehebung können Sie dem Anbieter eine Zeitspanne vorgeben. Wenn er innerhalb dieser Zeit keine mängelfreie Lieferung vornimmt oder die Nachbesserung nicht vornimmt, können Sie vom Vertrag zurücktreten/reduzieren. Selbst wenn nach zwei Reparaturen noch der gleiche Irrtum vorliegt, wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Instandsetzung fehlschlägt, so dass Sie dann vom Vertrag zurücktreten oder einen Teil des Kaufpreises als Minderung des Kaufpreises zurückfordern können.

Im Falle eines Rücktritts müssen Sie die erworbene Sache zurücksenden und der Anbieter muss den bereits bezahlten Gegenwert erstatten. Wie beim Kauf von Waren steht dem Besteller auch beim Kauf von digitalem Inhalt ein Gewährleistungsanspruch zu. Digitale Inhalte sind z. B. Computer-Programme, Anwendungen, Musik oder sogar Text, die man herunterladen kann.

Die Qualität der elektronischen Daten muss wie bei Waren garantiert werden. Hier besteht ein Defizit, wenn: Wurde ein Einkaufsvertrag über den Kauf von digitalem Content abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Im Falle eines Mangels hat der Besteller das Recht auf Nachbesserung, Neulieferung, Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages.

Sollten Softwarefehler zu Folgeschäden an Ihrem Rechner führen, stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Ist die Verkäuferin nicht schuldhaft, entfällt dies jedoch. Beispielsweise besteht kein Fehler, wenn der Fehler der elektronischen Inhalte für den Anbieter nicht ersichtlich war. Die Auftragnehmerin kann dann den Fehler beheben oder ein anderes Werkstück anbringen.

Bei Nichteinhaltung einer von Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist können Sie den Fehler selbst beheben und dem Lieferanten die entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, den Kaufpreis herabsetzen oder vom Vertrage zurücktreten. 3. Wenn Sie noch nicht den gesamten Kaufpreis gezahlt haben, können Sie auch einen Teil des Kaufpreises ablehnen, wenn Sie zur Nachbesserung berechtigt sind.

Für den Erwerb digitaler Inhalte gilt eine Frist von zwei Jahren ab Lieferdatum. Die Gewährleistungsansprüche bei Werkverträgen laufen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren ab, je nach Werk.

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