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Prüfungsschema 280 I
Audit Schema 280 IStrukturen und Systeme des Straf- und Zivilrechts. Eine einfache Entschädigung bei Verletzung von Schutzpflichten (§ 280 Abs. 1). Artikel 280 I, III in Verbindung mit
Regelung zum Schadenersatz statt der Erfüllung, §§ 280 I, III, 281 BGB
Ein Pflichtverstoß besteht, wenn eine Verletzung des Schuldrechts vorliegt. In der Regel haftet der Zahlungspflichtige für sein eigenes schuldhaftes Verhalten ( 276 BGB) und das seiner Verrichtungsgehilfen (278 BGB). Schadenersatz statt der Erfüllung oder § 284 BGB. Lassen Sie sich die Regelung zum Schadenersatz statt der Erfüllung, 280 I, III, 281 BGB noch einmal detailliert auf Jura Online erläutern!
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href= "#p380547">Re: Test 280 I
habe ich recht, wenn ich 280 I BGB überprüfe. Welches ist richtig? Das werde ich so überprüfen: Jetzt können wir darüber diskutieren, ob die Illegalität und die Ursächlichkeit, auf der die Haftung beruht, notwendig sind, da sie im Vertragsbereich kaum eine Bedeutung haben. Auf jeden Fall habe ich sie einbezogen, um ein gemeinsames Auditierungsschema zu haben.
Andernfalls scheint es, wie Ant-Man bereits geschrieben hat, unangebracht, die ursächliche Ursache, die zu einer Haftung nach 280 BGB führt, zu problematisieren. Ihr Plan I ist lückenhaft, weil der entstandene Verlust ausbleibt. Abgesehen von der Bestellung scheint Ihr Scheme II ziemlich komplett zu sein. Tuesday, 15. November 2008, 15:18 Trainingsstufe: Auwas?
@Ant-Man: Wo überprüfen Sie die "zusätzlichen Anforderungen" in den Faellen der §§ 281-286? ??????? ?? ??????? ?? ???????" Es ging um § 280 I BGB. Bei den anderen Faellen ( 280, 281 ff. BGB) ist das System das gleiche, nur dass es noch einige zusaetzliche Anforderungen gibt.
Tuesday 25. November 2008, 15:18 Trainingsstufe: Auwas? Im Übrigen (§§ 280, 281 ff. BGB) ist die Regelung gleich, es gibt jedoch einige zusätzliche Anforderungen. Aber ich hätte gerne gewusst, wo in Ihrem Vorhaben Sie die Zusatzanforderungen der 281, 283, 286 nachprüfen. ???? ???? ?? ?? ?? ?????? ?????? ???????"