Miete Kündigungsschreiben

Mietvertrag Kündigung

Egal ob Mieter oder Vermieter: Pächter hat die Kündigungserklärung "nicht erhalten": So können Sie leicht das Gegenteilige nachweisen. Du kündigst einen Pächter. Im Gerichtssaal kommt er dann mit einer Überraschung: "Ich habe keine Entlassung erwirkt. "Dann ist es Ihre Pflicht zu prüfen, ob der Pächter die Kündigungserklärung hat. Dann wird das zuständige Gericht nicht einmal prüfen, ob Ihre Beendigung gerechtfertigt ist.

Es ist daher sehr darauf zu achten, dass Sie den Erhalt des Kündigungsbriefes mit dem Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen können.

Weil der Buchstabe verschlüsselt wird, können Sie später bei der zuständigen Poststelle nachfragen, ob und wann der Einschreibebrief an den Vermieter geliefert wurde. Auch wenn Sie dem Vermieter den Erhalt des Umschlags nachweisen, können Sie ernsthafte Probleme mit dem Nachweis haben. Dann, wenn der Pächter behauptet: "Es gab keine Terminierung im Umschlag" oder "Der Umschlag war leer": Dann müssen Sie (auch noch) nachweisen, dass Sie den Terminierungsbrief in den Umschlag einlegen.

Die Tatsache, dass das Versenden eines Umschlags ohne Inhalte nicht sehr realistisch ist, wird Ihnen in dieser Lage nicht helfen. Es empfiehlt sich, dem Pächter das Kündigungsschreiben per Kurier zu schicken, um dem oben genannten Einspruch des Pächters entgegenzuwirken. Kopieren: Sie erstellen eine Abschrift des Kündigungsschreibens für Ihre Aufzeichnungen. Der Kurier wird gebeten, das Original des Kündigungsschreibens aufmerksam zu lesen, es in den Kuvert zu legen und es dann dem Vermieter zu übergeben.

Der Kurier notiert auf der Abschrift des Kündigungsbriefes, der Ihren Dokumenten beiliegt, später das Lieferdatum, die Lieferzeit und die Versandart von Hand und unterschreibt diese. Beispiel: Der Kurier empfängt den Pächter am 30.01. 2005 um 7 Uhr und übergibt ihm das Kündigungsschreiben. Das Kündigungsschreiben ging dann am 30. Januar 2005 ein.

Kündigungsschreiben vom 1. Jänner 2005 und dieser Entsprechenserklärung in Abschrift von Andreas Hausmann an Georg Schlump beigefügt. Ich, Christian Schmidt, ansässig in Teichweg 77, 22045 Hamburg, warf am Freitag, den 24. Februar 2005 um 11:25 Uhr das Orginal des obigen Briefes in den Postkasten von Georg Schlump. Wenn jedoch der Pächter nicht selbst gefunden wird und das Kündigungsschreiben daher in den Heimatbriefkasten des Pächters gelangt, wird es als eingegangen betrachtet, sobald die nächste Entleerung des Postfachs in der Regel zu erwarten ist.

Es ist leicht, wenn der Kurier beim Vermieter eintrifft und das Kündigungsschreiben aushändigt. Legt der Kurier das Kündigungsschreiben am 30.01. 2005 um 7 Uhr im Briefkasten des Vermieters ab, wird der Brief erst am folgenden Morgen, d.h. am 31.01. 2005, als eingegangen betrachtet. Erfolgt die Kündigung hingegen erst um 7.00 Uhr am 31. Januar 2005, ist die Kündigung erst am 01. Februar 2005 eingegangen.

Dadurch geht ein ganzer Kalendermonat in der Frist unter. Ruf den Gerichtsdiener an, bevor du ihm das Kündigungsschreiben schickst. Insbesondere bei einer Stornierung kurz vor Monatsende kein eigenes Kündigungsrisiko eingehen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kurier die Nachricht an Werktagen während des Morgens ausliefert.

In diesem Fall wird die Stornierung so gehandhabt, als wäre sie am gleichen Tag eingegangen - egal, wann Ihr Vermieter den Brief aus der Mailbox nimmt. Sollte der Justizbeamte nicht im Amt sein, können Sie Ihr Kündigungsschreiben auch an das Vertriebsbüro für Gerichtsvollzieherbescheide beim örtlichen Gericht senden. Danach wird der Vogt den Service übernehmen, der den beurlaubten oder kranken Mitarbeiter vertritt.

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