Beendigung der Ausbildung

Abschluss der Ausbildung

In der Berufsausbildung müssen verschiedene Prüfungen abgelegt werden. Mit dem Ende der Ausbildungszeit endet das Ausbildungsverhältnis. Was für eine Art der Ausbildung gibt es? Abschluss der Ausbildung und Beschäftigung. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel drei Arten von Zertifikaten:

Überprüfung und Abschluss der Ausbildung

Während der Berufsbildung müssen sind verschiedene Prüfungen hinterlegt. Bei den meisten Berufsgruppen sind dies die Mittelstufe und Abschlussprüfung Bei einigen Berufsgruppen (z.B. im Labor) gibt es nicht mehr Zwischenprüfung Der erste Teil findet wie Zwischenprüfung im Hälfte der Fachschule und der zweite Teil am Ende der Ausbildung statt.

Nähere Angaben finden Sie in der entsprechenden Ausbildungsordnung. Für die Preise für, Prüfungen und Prüfungsmaterial ist der Schulungsbetrieb übernommen verantwortlich. Mit dem Tag von Prüfung werden die Trainees aus dem Lehrbetrieb entlassen. Der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg stellt den Praktikanten eine Fortbildung zum Prüfungsvorbereitung zur Verfügung, die vor allem auf die Erstellung des Abschlussprüfung ausgerichtet ist.

Im Einvernehmen mit der Abteilung 3. 2 - Personal-Entwicklung, Aus- und Fortbildung können auch unsere Trainees an diesen Events teilhaben. Gemäà  48 Abs. 1 S. 1 S. 1 BBiG ist während der Berufsbildung zur Bestimmung des Ausbildungsniveaus a Zwischenprüfung nach der Ausbilderordnung durchzuführen Das Zwischenprüfung erfolgt vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Die Praktikanten are invited by the zuständigen Chamber (e.g. IHK Halle-Dessau, Training Institute Blankenburg, Chamber of Crafts). Bei den meisten Berufsgruppen wird Zwischenprüfung an einem Tag durchgeführt und es ist in der Regel ein schriftliches Prüfung Im Zwischenprüfung kann der Praktikant nicht scheitern. Stattdessen dienen die Ergebnisse dem Praktikanten und dem Praktikanten dazu, den derzeitigen Kenntnisstand zu überprüfen und sich bei mangelnder Leistung gegebenenfalls anzupassen.

Im Rahmen der Fachausbildung bei der Martin Luther Universität Halle Wittenberg fließt das Resultat von Zwischenprüfung in die Konsultation ein. Gemäà  37 Abs. 1 S. 1 S. 1 BBiG gehören zu den in den anerkannten Ausbildungsverhältnissen durchzuführen durchzuführen. Das Abschlussprüfung setzt sich in den meisten Fällen aus mehreren Bestandteilen zusammen. Sie können in schriftlicher Form oder unter mündlich oder in der Praxis erfolgen und finden sich auch in der Ausbildungsordnung.

Voraussetzung für Beteiligung an der Abschlussprüfung: Die Angaben der Abschlussprüfungen betreffen alle Bereiche, die während der Ausbildung erlangt wurden. Im Fällen, in dem das Abschlussprüfung aus zwei Abschnitten zusammengesetzt ist, gibt es einige spezielle Regelungen. Wenn z. B. Teil 1 von Abschlussprüfung (Mitte der Berufsausbildung) nicht verabschiedet wird, kann dieser Teil nicht umgehend nachgerüstet werden.

Nur wenn Teil 2 von Abschlussprüfung fertiggestellt ist, wird ein Endergebnis berechnet. Bei über 50% haben die*Auszubildenden Abschlussprüfung erfolgreich durchlaufen und ihre Ausbildung durchlaufen. Wenn das Resultat weniger als 50 Prozent beträgt, hat er nicht bestanden und kann bei Bedarf an der Wiederholungsprüfung teilhaben. Gemäà  21 § 21 TVA-L und  18 TVA-L die Berufsausbildungsverhältnis enden mit dem Ende der Einarbeitungszeit.

Wenn die Auszubildenden die Abschlussprüfung vor Ende der Ausbildung passieren, wird die Berufsausbildungsverhältnis mit der Veröffentlichung des Resultats durch die Prüfungsausschuss beendet. D. h., erhält der Praktikant auf der letzen Prüfungstag von Prüfungsausschuss das Resultat "bestanden" (auch ohne Bewertungen möglich), beendet am selben Tag Prüfungsausschuss Bei einigen Berufsgruppen ist es möglich, dass die zuletzt genannte Prüfungstag und die Ankündigung des Resultats "bestanden" (meist mit Noten) auseinanderbrechen.

Auf dieser letztgenannten Seite müssen meldet sich der Auszubildende in der Abteilung Personal, um auch bei seinem Auftraggeber die Ausbildung amtlich abbrechen zu können. Dafür ist der Beweis des zuständigen Ortes mit dem Resultat erforderlich.

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