Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerruf Rückgabe
RückgabewiderrufInternet-Recht - Widerrufs- und Rückgaberecht zugleich
Hat der Konsument im Netz ein Widerrufs- UND zugleich ein Rückgaberecht (OLG Hamm)? Gesetzlich betrachtet haben Internethändler die Möglichkeit, Konsumenten entweder einen Widerruf oder eine Rückgaberecht einzuräumen zu erteilen. Rechtliche Hinweise Gründen kann bis zum 10. Juni 2010 nicht Rückgaberecht eingeräumt bei Ebay werden, da gemäà  356 BGB in der aktuellen Fassungsform (Stand Mai 2010) bei Vertragsabschluss in der Textform spätestens zum Rückgaberecht werden muss, ein derzeit bei eBay nicht möglicher Fall.
Die Differenz zwischen dem Widerspruchsrecht und Rückgaberecht betrifft zum einen das Verfahren und zum anderen Rücksendekosten Während bei einem Rückgaberecht hat der Konsument dieses Recht durch rechtzeitiges Rücksendung der Waren ausübt, er hat mit dem Recht auf Widerruf die Möglichkeit, den Kaufvertrag und dann die Waren zurückzusenden zu kündigen, wodurch er auch hier durch Rücksendung der Waren sein Recht auf Widerruf ausüben ausüben kann.
Demgegenüber ist der entscheidende Unterschied, und aus diesem Grunde wird die Rückgaberecht im Online-Handel kaum genutzt, ist jedoch, dass bei einer Einräumung bis 40,00? im Rahmen der Nutzung einer Widerrufsbelehrung der Konsumenten die Rücksendewert bei einer während von einer Verkäufer die Rücksendekosten immer die Verkäufer zu führen hat.
Werden also beide Rechte gleichzeitig eingeräumt und der Konsument die Handelsware zurücksendet, ergibt sich die Fragestellung sowohl aus Verbrauchersicht als auch aus Ansicht des Händlers, welches Recht nun tatsächlich in Anspruch genommen worden ist - das Rücktrittsrecht bzw. das Recht auf Widerruf. Dabei ging es um eine kartellrechtliche Verwarnung aufgrund der gleichzeitige Ausübung eines Widerrufsrechts und einer Rückgaberechtes
Auch nach der recht verblüffenden Meinung des OLG können Widerruf und Rückgaberecht neben einander stehen eingeräumt Das Oberlandesgericht akzeptiert zum Thema Rücksendekosten: "Dieses Phänomen tritt nur auf, wenn der Konsument die Waren ohne Kommentar mitnimmt zurücksendet. Entgegen der Auffassung der Klägerin hat die Beklagte als Verkäuferin jedoch nicht das Recht zu bestimmen, welches Recht der Konsument in Bezug auf die Rücksendung der Waren ausgeübt hat.
Dies hängt also davon ab, wie die Verkäufer die Rücksendung der Waren, nämlich als Rückgabe oder als Widerruf auffassen kann. Die Interpretation muss auch davon abhängen, was für die Internet-Adresse günstigste ist. Weil es auch für Verkäufer offensichtlich ist, dass der Konsument von dem Recht, das ihn auf günstigen mit dem Rücksendung der Handelsware platziert, Gebrauch machen will.
Diese ist jedoch mit den Transportkosten der Rückgaberecht verbunden. Dabei hat der Gesetzgeber eben beide Möglichkeiten erschaffen, wie sich der Konsument des Vertrages trennen kann, neben einander und erfüllt damit auch die unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Versandspesen. Allerdings hat es der Verbraucher gerade erst auf den Prüfstand gestellt, zwischen diesen beiden Geschmacksmusterrechten auf wählen zu unterscheiden.
Daher ist nicht nachvollziehbar, gegen welche Rechtsvorschrift die Beklagte verstößt, wenn sie dem Konsumenten diese beiden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet und ihm die Auswahl überlässt eröffnet, welche von beiden er nutzen will. Das ist eine falsche Einstellung unter für Die bloße Tatsache, dass ein unkommentiertes Rücksendung noch nicht interpretiert wurde, um den Trick zu entdecken, den für für die Verbraucherregelung günstigste anwendet, scheint ein wenig haarsträubend.
Im Übrigen bestimmt er in 356 BGB, dass das Recht auf Widerruf durch uneingeschränktes abgelöst werden kann Rückgaberecht â??Vor dem Hintergrund, das der aufgeklärte-Verbraucher, das zeigt zum Beispiel â?" die Erörterung rund um die Einigung der â? " 40-Euro-Klauselnicht wird auch durch das OLG Hamm als â??Es wird mehrheitlich Einräumung?? â??Vor dem Verbraucher bei einem zeitgleichen Widerruf und Rückgaberechtes??bertragenâ?? angesehen, ist die Meinung, dass der Verbrauer ziemlich absurd handeln kann.
Schließlich wird würde auch der Konsument bestraft, der mit einer Handelsware, die einen Warenwert von unter 40,00 ? hat und die er gerne zurückgeben hätte, nur z.B. - per E-Mail über seinen Widerruf und dann die Handelsware zurücksendet benachrichtigt. Er trägt in diesem Falle müsste das Rücksendekosten, da ja von einem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wurde.
Vorzüge hätte Der Konsument, der in Kenntnis des Gesetzes oder auch nur unbewußt die Waren einfach verpackt und auf den Markt bringt. Von einem gleichzeitigem Widerrufsrecht UND Rückgaberechtes wird daher in jedem Falle abgeraten.