Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abfindung bei Fristloser Kündigung
Abgangsentschädigung bei fristloser KündigungKündigung ohne Vorankündigung - Recht auf Schadensersatz?! - Arbeitnehmerrechte
Kündigung ohne Einhaltung einer Frist - Recht auf Entschädigung?! Dies gilt, wenn ein Mitarbeiter vom Auftraggeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen wurde, weil der Auftragnehmer das Treuhandverhältnis so weit beschädigt hat, dass die Wahrung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr garantiert werden kann. Ist der Auftragnehmer zu einer Entschädigung berechtigt?! AW: Kündigung ohne Einhaltung einer Frist - Recht auf Entschädigung?! Ist der Auftragnehmer zu einer Entschädigung berechtigt?!
Warum sollte er einen Antrag stellen? Bei einer fristlosen Kündigung hat der Auftragnehmer eine schwere Pflichtverletzung erlitten. "Abgangsentschädigungen " werden im Zuge eines Abrechnungsprozesses bezahlt, nicht maschinell. AW: Kündigung ohne Einhaltung einer Frist - Recht auf Entschädigung?! Ein rechtlich genannter Schadensersatzanspruch besteht quasi nur bei betriebsbedingter Kündigung, wenn der Auftragnehmer die Kündigungsklage unterläßt und der Auftraggeber ihm die Entschädigung bei Kündigung ausspricht.
Praktisch wird es jedoch oft möglich sein, auch im Falle einer angeblichen Kündigung ohne Vorankündigung eine Entschädigung zu erhalten: Wenn der Auftragnehmer eine Klage auf Kündigungsschutz einreicht (oder eingereicht hat), sind die angeführten Entlassungsgründe zu überprüfen. Reicht sie zur Kündigung aus, so hat der Auftragnehmer nichts eingebüßt, was er zuvor nicht einbüßte. Reicht der Grund nicht aus, zahlt der Kunde oft lieber eine Entschädigung, als den unbeliebten Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.
Es kann auch vorkommen, dass eine Kündigung ohne Kündigung ungültig ist, die Kündigung kann aber als ordentlich (mit Kündigungsfrist!) interpretiert werden. Der Auftragnehmer erhält dann sein Entgelt für die Dauer der Kündigung (muss natürlich auch seine Leistung anbieten) oder - je nach Verhandlungsfähigkeit - eine Abfindung. AW: Kündigung ohne Einhaltung einer bestimmten Fristen - Recht auf Entschädigung?!
Bei fristloser Kündigung = außerordentliche Kündigung besteht kein Schadensersatzanspruch. Möglicherweise müssen im Fall einer drohenden Kündigungsklage einige AGs überredet werden, dem Ex-AN eine "Stillhalteentschädigung" zu bezahlen. Der Ex-AN ist sich dagegen wahrscheinlich einer Sperrzeit bei der ALG verhältnismäßig gewiss, wenn er eine solche Kündigung akzeptiert.
Mir ist auch ein Verfahren bekannt, in dem eine nicht ausreichend begründete Sonderkündigung vor dem Gerichtshof umgesetzt wurde. Der Ex-AN hatte dann noch das Recht auf Lohnfortzahlung bis zum nächstfolgenden Beendigungsdatum und auch auf die ihm jetzt rechtlich zustehenden Entschädigungen. AW: Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - Recht auf Entschädigung?! die ihm jetzt rechtlich zustehenden Entschädigungen.