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Made in eu Kennzeichnung
Hergestellt in eu-KennzeichnungMehr Sicherheit für die Produkte: Das Europäische Parlament schreibt die Kennzeichnung "Made in" vor| News
Für Non-Food-Produkte, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, wird das Herkunftssiegel "Made in" obligatorisch. Das haben die Europaabgeordneten am Donnerstag entschieden. Auch in den neuen Regeln zur Stärkung der Sicherheit von Produkten und der Marktaufsicht für den Konsumentenschutz werden strengere Sanktionen für Firmen gefordert, die nicht konforme oder potenziell schädliche Erzeugnisse bereitstellen.
Heute können etwa 10 % der vom gemeinschaftlichen Frühwarnsystem für Gefahrgüter (RAPEX) beschlagnahmten Waren nicht bis zum Erzeuger zurückgeführt werden. Er bedauert jedoch sehr, dass es den EU-Mitgliedstaaten aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht gelungen ist, zu einem einheitlichen Ansatz zu gelangen, was die Verhandlung mit dem Europäischen Parlament über die gesamte Regelung, die sich negativ auf die Sicherheit der Verbraucher auswirken würde, verhindert.
Die" Made in "-Kennzeichnung würde für nahezu alle in der EU verkauften Waren mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln Anwendung finden, so das Parlaments. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Produzenten in der EU selbst bestimmen können, ob "Made in the EU" oder "Made in....". auf dem Nummernschild steht der Name Ihres Heimatlandes.
Damit sich die Kriminalität nicht auszahlt, fordert das Europäische Parlament "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Strafen, die der Ernsthaftigkeit und Länge des Vergehens angemessen sind und der vorsätzlichen Begehung des Vergehens gerecht werden. Bei der Verhängung der Sanktion sollte auch die Unternehmensgröße und die Frage Berücksichtigung finden, ob der betroffene Wirtschaftsteilnehmer bereits in der Vergangenheit auf ähnliche Art und Weise gegen die derzeitigen Vorschriften verstößt.
Das Europaparlament schlägt außerdem vor, dass die EU-weite Blacklist von Unternehmen herausgegeben wird, die "nachweislich mehrfach und absichtlich" gegen die EU-Vorschriften zur Produktsicherheit verstossen haben. In erster Lesung stimmte das Europaparlament über den Gesetzesentwurf ab, um die bisher durchgeführte Arbeiten zu festigen und an das kommende Plenum zu übertragen. Damit wird sichergestellt, dass die im Monat Mai Neugewählten nicht bei Null anfangen, sondern auf der Tätigkeit der laufenden Wahlperiode aufbauen können.