Kündigung Mietvertrag durch Vermieter

Beendigung des Mietvertrages durch den Vermieter

Vorsichtshalber sollte der kündigende Mieter den Erhalt der E-Mail vom Vermieter bestätigen lassen. Kündigungsgründe durch den Vermieter. Außerordentliche oder fristlose Kündigung durch den Vermieter. Durch die Kündigung ergeben sich sehr unterschiedliche Hürden für Vermieter und Mieter. Die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter ist sehr gut, aber in Österreich müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Mietvertragsauflösung| Rechtsanwältin für Mieterschutzrecht München

Kündigung ist eine Absichtserklärung, die des Empfangs bedarf. Das Kündigungsschreiben kann natürlich auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; es wird jedoch empfohlen, die ursprüngliche Vollmacht beizulegen, um eine Ablehnung der Kündigung gemäß 174 BGB zu unterlassen. Im Falle einer Mehrheit von Mietern oder Vermietern muss die Kündigung prinzipiell von allen Angehörigen einer Vertragspartei erfolgen.

Der Abbruch darf jedoch nicht an eine Kondition geknüpft sein. Gemäß 126, 568 Abs. 1 BGB bedürfen Kündigungen von Mietverträgen für Wohnräume der Rechtsform der Schriftform des Mieters. Eine reguläre Kündigung durch den Vermieter ist nur möglich, wenn der Vermieter ein begründetes Kündigungsinteresse hat.

Zu diesen Belangen gehören insbesondere: schuldhaft nicht unwesentliche Pflichtverletzungen des Mietvertragspartners, persönliche Bedürfnisse des Eigentümers oder seiner Mitbewohner. Bei Wohnraummietverträgen besteht jedoch eine weitgehende Ausnahmen. Der Kündigungsgrund ist bei allen Beendigungskündigungen durch den Vermieter auf der einen Seite obligatorisch, bei außerordentlichen Beendigungen aus wichtigen Gründen für Vermieter und Pächter auf der anderen Seite notwendig.

Eine Verletzung der Kündigungspflicht macht sie ungültig. Die Kündigungsgründe sind vom Vermieter so zu beschreiben, dass sie vom Vermieter wahrnehmbar und von anderen Gründen zu unterscheiden sind. Prinzipiell kann sich der Vermieter auch deutlich und unmissverständlich auf frühere Kündigungsschreiben oder Verwarnungen beziehen, er sollte jedoch darauf achten, dass die entsprechenden Unterlagen auch (nachweislich) beim Vermieter eingegangen sind.

Bei ordentlicher Kündigung kommt es erst nach dem Ende der Frist zur Kündigung des Mietobjektes. Die Frist für den Vermieter ist in der Regel drei Monaten (mit einer Wartezeit von drei Arbeitstagen), für den Vermieter drei Monaten (ebenfalls mit einer Wartezeit von drei Arbeitstagen); nach fünf und acht Jahren seit Übergabe der Ferienwohnung wird die Frist um je drei Monaten erweitert, so dass sie höchstens neun Monaten betragen kann.

Im Übrigen sind die abweichenden Regelungen im Mietvertrag zum Schaden des Leasingnehmers gegenstandslos. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich. Ein unwirksames außerordentliches Kündigungsrecht kann in Ausnahmefällen als ordentliches Kündigungsrecht uminterpretiert werden, wenn dem Kündigungsempfänger klar ist, dass die Kündigungspartei das Vertragsverhältnis in jedem Falle kündigen will.

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