Unterlassungserklärung Muster Kostenlos

Abmahnung Muster kostenlos

Antrag auf Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Strafe für Briefkastenwerbung. Abmahnung ä. Laden Sie jetzt kostenlos herunter, um zu wissen, wie man reagiert: "Dunned? Eine Unterlassungserklärung dient dazu, die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

Unterlassungserklärungen: Muster und Muster kostenlos herunterladen

Viele Beispielvorlagen stehen im Netz zur Verfügung. Es sind nicht alle rechtssicher und können leicht ausgenutzt werden. Ganz anders bei der Unterlassungserklärung des Rechtsanwaltes und Fachanwaltes Dr. Jan Peter Idle, der auf seinen Internetseiten ein Muster für diese Erläuterung gibt. Das Muster darf im Netz kostenlos genutzt werden, Voraussetzung ist lediglich ein Link auf die Website von Dr. Müßig.

Die Unterlassungserklärung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da die sich daraus ableitenden Forderungen der warnenden Partei dreißig Jahre andauern werden. Vor allem im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberschutzrecht kann eine Warnung schnell ins Haus eindringen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die geschützten Marken ungehindert genutzt oder Copyrights mißachtet werden.

Dies ist der Falle, wenn ein bestimmter Inhalt für eine Website oder eine andere Veröffentlichung vervielfältigt wird oder wenn Bilder aus dem Internet aufgenommen und ohne Absprache mit dem Rechtsinhaber wiederverwendet werden. Derjenige, der jetzt eine solche Warnung erhält, sollte sie absolut ernst genommen und nicht auf die leichte Schulter genommen haben. Allerdings hängt die Reaktionsweise auf die Warnung vom jeweiligen Anwendungsfall ab und alle möglichen Maßnahmen sollten im Vorfeld erörtert werden.

Es wird in der Regel eine Unterlassungserklärung abgegeben, die sich an dem Modell des Rechtsanwaltes Dr. Müßig orientieren kann. Zusätzlich zur Überprüfung der Termine ist es notwendig, die eigene Rechtslage zu klären. Ein Laienanwalt kann dies in der Regel kaum selbst tun; eine ausführliche Betreuung durch einen erfahrenen Anwalt ist hier von Bedeutung.

Auf die Rechtslage sowie etwaige Probleme bei der Unterschrift der Unterlassungserklärung wird er aufmerksam machen. Unmittelbar nach Eingang der Verwarnung sollte ein auf Medien- oder Copyrightrecht spezialisiertes Rechtsanwaltsbüro hinzugezogen werden. Diese Fristen sind aus juristischer Sicht von großer Wichtigkeit, da sie angeben, innerhalb welcher Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben ist und wie viel Zeit für ein gerichtliches Vorgehen verbleibt.

Bei Fristüberschreitung muss die Unterlassungsanordnung seinen Unterlassungsanspruch nachweisen oder nachweisen. Ein solches einstweiliges Verfügungsverfahren kann vermieden werden, wenn der Mahner eine Meinung gibt. In dem Gutachten wird gegebenenfalls festgestellt, dass die rechtliche Verpflichtung zur Unterlassungserklärung nicht erkannt wird.

Der gemahnte Beteiligte ist somit nicht dazu gezwungen, die geforderte Meldung zu erstatten. Es ist auch zu überprüfen, ob die formalen Voraussetzungen für eine Verwarnung überhaupt erfüllt sind, bevor die Aussage gemacht wird. Darüber hinaus muss natürlich geprüft werden, ob ein Rechtsanspruch auf die Warnung besteht, d.h. ob sie auf einer effektiven Basis aufbaut.

Auch die eigentliche Begründung der Warnung muss nachgewiesen werden. Wir prüfen nun in Kooperation mit einem Fachanwalt, ob Ihre eigene Rechtslage gesichert ist und in welchem Umfang die Verwarnung für rechtsgültig befunden werden kann. Bei der Bewertung der Rechtslage zeigt sich dann die Dringlichkeit einer Unterlassungserklärung. Achtung: Eine solche Unterlassungserklärung ist dreißig Jahre lang wirksam!

Wenn die Unterlassungserklärung innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer verletzt wird, hat die gemahnte Partei eine Konventionalstrafe zu zahlen, die in erheblichem Umfang verhängt werden kann. Diese Unterlassungserklärung wird auch als Bekenntniserklärung verstanden und im besten Falle nicht umformuliert. Stattdessen kann ein rechtlich gültiges Muster herangezogen werden, das vom Anwalt und Sachbearbeiter Dr. Jan Peter idle im Netz zur Verfügung gestellt wird und alle Formerfordernisse ausreichend sind.

Bei diesem Modell wird die gemahnte Partei benannt und ist dazu bereit, die entsprechenden Angaben ohne Einwilligung des Zahlungsempfängers in das Mahnschreiben - das zusätzlich benannt werden muss - Dritten zur Verfügung zu stellen. Er stimmt einer Konventionalstrafe zu, die jedoch im Falle einer Streitigkeit vom zuständigen Richter überprüft wird, wenn sie gegen diese Unterlassungserklärung verstösst.

Diese Deklaration erkennt an, dass sie rechtlich bindend, aber keine rechtliche Verpflichtung ist. Wesentlicher Teil der Deklaration kann sein, dass keine Verantwortung für das Handeln Dritter getragen wird. Das ist oft deshalb vernünftig, weil der Mahner die Benutzung oder Übermittlung von Informationen durch Dritte nicht beeinflusst oder verhindert. Die vollständige Probe der Unterlassungserklärung finden Sie auf den Internetseiten des Rechtsanwaltes Dr. Jan Peter Müßig zur kostenlosen Einsichtnahme.

Dieses Modell kann jedoch die umfangreiche anwaltliche Betreuung im jeweiligen Einzelfall nicht ersetzen. Und was ist noch wichtiger? Es kann auch von Bedeutung sein, in dieser Deklaration zu vermerken, dass das Recht auf Information in der Sache erkannt wird und dass Informationen bei Bedarf bereitstehen. Ist eine Urheberrechtsakte, die der Streitgegenstand ist, nicht im Eigentum der für die Unterlassung Verantwortlichen, muss dies gegebenenfalls auch in der Deklaration vermerkt werden.

Die Unterlassungs- und Selbstverpflichtungserklärung darf für eigene Ziele genutzt werden. Sie kann im Netz kostenlos genutzt werden, wenn der Verweis auf die Website des Rechtsanwaltes Dr. Müßig in unmittelbarer Nachbarschaft und gut ablesbar ist. Wichtiger Hinweis: Aber auch die Art der Abmahnung ist einem stetigen Wechsel unterworfen. Daher sollte der Rechtsanwalt konsultiert werden, bevor die Probe ausgenutzt wird.

Grundsätzlich wird empfohlen, nicht nur das Modell der Unterlassungserklärung zu nutzen, sondern sich ausführlich zu informieren. Copyright: Markenrecht: Anwalt und Spezialanwalt für Urheber- und Presserecht Dr. Müßig betreut in den Bereichen Urheber-, Medien-, Lizenz-, Marken- und Kartellrecht.

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