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Hauptjob und Minijob
Nebenjob und MinijobNebenjob und Hauptberuf - kann ich einen anderen Nebenjob haben?
Es ist also sinnvoll, einen weiteren Minijob zu übernehmen, um die Verdienstobergrenze auszulasten. lch mache etwa 300 Euros. Wenn Sie eine Haupttätigkeit haben, für die Sie gegen Vorlage eines Lohnsteuersatzes beitragspflichtig sind, können Sie nur neben einem sozialversicherungspflichtigen Minijob arbeiten. So können Sie den neuen Teilzeitjob (mit dem Sie mehr Geld bekommen können) nicht nur zu einem sozialversicherten Minijob machen.
Dieser Nebenjob wird gegen Vorweisung einer Einkommensteuer-Karte in Rechnung gestellt - und wenn Sie Ihre Haupttätigkeit (wie erwartet) mit der Einkommensteuerklasse I in Rechnung stellen, hat diese die Einkommensteuerklasse VI. Als Alternative haben Sie die Option, neben dem 450-Euro-Minijob einen Kurzzeit-Minijob zu bekommen. Der Minijob hat keine Einkommensgrenze, ist zudem von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit und wird dem Minijob nicht auf 450 Euro-Basis hinzugerechnet.
Ebenfalls interessant: Allerdings - und das ist die Einschränkung: Der Kurzzeit-Minijob ist auf 70 Werktage begrenzt oder Sie können mit Ihrem Auftraggeber für den Kurzzeit-Minijob im Anstellungsvertrag z. B. vereinbaren, dass Sie an zwei Tagen pro Woche arbeiten (maximal 70 Werktage) über einen zuvor auf ein Jahr begrenzten Zeitrahmen.
Nebenbeschäftigung trotz Hauptberuf? Was Sie dabei berücksichtigen müssen
Wer zusätzlich zu seinem Hauptjob einen 450-Euro-Job annehmen will oder muss, sollte wissen, in welchen FÃ?llen der Hauptjob und der Nebenjob zusammentreffen. Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle haben, können Sie nur einen einzelnen 450-Euro-Job machen. Wenn Sie neben Ihrem hauptberuflichen sozialversicherten Beruf mehrere 450 -Euro-Jobs haben, wird nur der zuerst aufgenommene Minijob als 450-Euro-Job gewertet und ist somit von der Sozialversicherung oder ggf. der Rentenversicherung befreit.
Auf diese Stelle finden die Vorschriften für 450 Euro-Jobs Anwendung. Die zweite und jede weitere 450-Euro-Beschäftigung kommen zur Hauptbeschäftigung hinzu und unterstehen der üblichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Lediglich die Arbeitslosigkeitsversicherung summiert sich nicht, so dass es keine Mehrbeiträge gibt. Im Sozialversicherungsrecht werden mehrere Arbeitsplätze beim gleichen Auftraggeber als ein einziges Arbeitsverhältnis betrachtet.
Dies ist ungeachtet der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der Beschäftigungsart der Fall. Das bedeutet, dass Sie nicht auch einen 450-Euro-Job bei dem Unternehmen annehmen können, bei dem Sie Vollzeit arbeiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vom bisherigen Arbeitsgeber eine betriebliche Altersversorgung zu beziehen und darüber hinaus einen 450-Euro-Job für diesen Arbeitsgeber auszufüllen. Wenn Ihre Haupttätigkeit nicht beitragspflichtig ist, werden Ihre Haupttätigkeit und Nebentätigkeiten nicht addiert.
Allerdings werden die Einnahmen aus mehreren Teilzeitarbeitsplätzen in Höhe von 450 Euro addiert. Die Minijob-Bestimmungen finden Anwendung, wenn der Gesamtlohn aller 450 ? Arbeitsplätze 450 ? nicht übersteigt. Für Staatsbeamte heißt das, dass bei mehreren 450 Euro Arbeitsplätzen nur diese Mini-Jobs addiert werden. Übersteigt die Lohnsumme 450 pro Monat nicht, bleibt der Minijob klein und damit von den Sozialversicherungsbeiträgen für den Staatsbediensteten befreit.