Widerrufsjoker

Revokationsjoker

Mit dem Widerruf des Jokers hört es nicht auf. Revokationsjoker für Autokäufer: Neue Urteile. Der Kreditvertrag der VW Bank ist fehlerhaft und kann daher Jahre später widerrufen werden. Viele Baudarlehen enthalten falsche Stornierungsanweisungen. Hier können Sie alle Informationen über den Widerruf Joker & Erfahrungen lesen.

Mit diesen neuen Fehlern haben Sie die Möglichkeit, die

Mit dem Widerruf des Jokers ist es nicht getan. Ungeachtet des enormen Druckes der Banken-Lobby und der daraus folgenden Rechtsreform im Jahr 2016 können nach dem 10. Juni 2010 aufgenommene Immobiliendarlehen nach wie vor widerrufen werden. Solange die Zinssätze tief sind, werden die Darlehensnehmer den nachvollziehbaren und auch ausdrücklich genehmigten Sparzwang weiter verfolgen.

Selbstverständlich machen die Kreditinstitute den Konsumenten ihre Schuldenumstrukturierung nicht leicht. Die intensive Prüfung der neuen Verträge durch die Fachanwälte hat eine große Anzahl bisher unbemerkter Angriffsstellen für den Widerrufsjoker ergeben. Im Folgenden wird der Sachverhalt in Hinblick auf die Einzelbanken zusammengefasst. Wohl kaum eine andere Hausbank hat in den Jahren 2010 mehr Immobiliendarlehen vergeben als die ING DiBa.

Kaum eine andere Hausbank hat mehr Irrtümer in Ihren Aufträgen. Erfahrungsgemäß sind die Aussichten auf eine gelungene Sanierung mit dem Widerrufsjoker generell sehr gut. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 mussten die Kreditinstitute den Verbrauchern das sogenannte European Standardised Information Sheet (ESM) bei Vertragsabschluss übergeben.

Die ESM beinhaltete in den Aufträgen der ING DiBa eine vom Inhalt abweichende Sperranweisung im konkreten Ausleihvertrag. Bereits 2004 entschied der BGH (Urteil vom 18.10.2004 - 11 ZR 352/02), dass bei widersprüchlichen Lehren ein völliger Mangel an richtiger Unterweisung besteht. Sogar dieser Irrtum führt regelmässig dazu, dass der Kreditvertrag fällt.

Einen weiteren, noch schwerwiegenderen Irrtum finden Sie nicht in der Sperranweisung, sondern in den Kreditvereinbarungen der ING DiBa selbst. Im Falle von Rechtsfolgen ist das Recht klar - wenn eine verbindliche Angabe wie die Vertragsdauer ausbleibt, beginnt die Frist nicht zu laufen. 2. Der Widerrufsjoker brennt hier also weiter. Als überregionale Spezialbank steht die DSL-Bank an der Spitze des Immobilienkreditgeschäfts.

Die Darlehensverträge enthalten auch hier eine Vielzahl von Fehlern, so dass das Rücktrittsrecht auch heute noch bestehen kann. Im Prinzip ist ein 14tägiges Rücktrittsrecht vorgesehen, das ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem der Darlehensnehmer eine gewisse Anzahl von Pflichtinformationen erhält und über sein Rücktrittsrecht informiert wurde. Dies ist auch der korrespondierende Wortlaut in den Kündigungsinformationen der DSL-Bank.

Wenn Sie sich das Formular jedoch direkt nach der Belehrung über den Widerruf ansehen, werden Sie einen verwirrenden Eindruck bekommen, dass der Kreditnehmer für einen ganzen Kalendermonat an seinen Vertrag gebunden ist. Derartige Zweideutigkeiten hinsichtlich der Laufzeit der Sperrfrist haben zur Folge, dass die gesamte Sperrfrist ungültig wird, wie z.B. auch das Landesgericht Hamburg (Az. : 325 O 42/16).

Das Widerrufsrecht läuft erst ab, wenn der Darlehensnehmer über alle wichtigen Eigenschaften des Kredits unterrichtet wurde. Bei fehlender Pflichteintragung läuft die Sperrfrist nicht ab - eine niedrig verzinsliche Neustrukturierung ist auch heute noch möglich. Die vielbeachtete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Widerrufsjoker vom 22. November 2016 zeigt, dass eine große Zahl von nach dem 1. Januar 2010 geschlossenen Kreditverträgen noch heute auflösbar ist.

Der Widerrufsjoker brennt bei jeder Bank von Freiburg bis Flensburg. In gewisser Weise hat sich der Verband der Sparkassen in diesem immer wiederkehrenden Irrtum behauptet. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Gerichten hat der BGH den Wortlaut der Weisung selbst, nach der die Sperrfrist erst mit der Benennung der für die Bank verantwortlichen Aufsichtsstelle anfängt, für richtig befunden.

Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass in einem solchen Falle die Frist nicht ablaufen kann. Bei einer Vielzahl von Widerrufsanweisungen steht ganz am Ende folgender Satz: Aber welche Ausgaben für die Behörden fallen hier an? Was sollte ein Darlehensnehmer, der von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht, sonst noch aufwenden?

Alle Ausgaben an die öffentlichen Verwaltungen, darunter vor allem und fast ausschliesslich die Honorare für den notariellen und grundbuchlichen Bereich, gehen immer zu Lasten des Kreditnehmers. Keiner der Banken würde solche Ausgaben verursachen. Deshalb ist dieser Verweis einfach nicht richtig und täuscht auch den Konsumenten.

Wer nämlich meint, dass der Widerruf mit zusätzlichen, nicht kalkulierbaren Aufwendungen verbunden ist, könnte von der Wahrnehmung seiner Rechte abgebracht werden. Dies steht in krassem Gegensatz zum Rechtswillen. Aber auch die Kontrakte der genossenschaftlichen Kreditinstitute sind keinesfalls widerruflich. Selbst wenn die Aufträge teilweise von den Einzelbanken einzeln abgewickelt wurden, sind die Hauptfehler bundesweit fast gleich.

Eine häufige Fehlerursache sind unzureichende Informationen über die Folgen des Widerrufs. Bei einer Vielzahl von Kündigungsinformationen kann der Verweis auf eine mögliche Senkung des Tageszinses beim Storno des Darlehens fehlen. Dies ist jedoch vom Gesetzgeber vorgeschrieben, seine Einbeziehung in die Widerrufsbelehrung ist obligatorisch. Bei Fehlen einer solchen Regelung bleibt die Rücktrittsmöglichkeit bestehen.

Die Widerrufsbelehrung des Sparkassenverbands enthält wie in den Vertragsformen des Sparkassenverbands zuletzt folgende Angaben: Welche Kosten an die öffentlichen Haushalte weitergegeben werden sollen, wird an keiner Stelle erläutert. Dem Darlehensnehmer bleibt nur die Ungewissheit, dass er bei der Wahrnehmung seines Rücktrittsrechts unklare Kosten erstatten muss.

In der Tat, aber der Kreditgeber nicht entstehen solche Auslagen. Alle in diesem Rahmen anfallenden Honorare, die ausschliesslich die Notargebühren und die Grundbuchkosten für die Grundschuld sind, gehen von vornherein zu Lasten des Darlehensnehmers. Kein Kreditinstitut würde solche Ausgaben ohne Notwendigkeit übernehmen.

Die diesbezügliche Bezugnahme ist daher einfach nicht richtig und zudem missverständlich. Weil, wenn dem Konsumenten der Gedanke vermittelt wird, dass er im Falle eines Widerrufs mit weiteren, eventuell beträchtlichen Belastungen aufgeladen wird. Solche Befürchtungen könnten sich für viele Konsumenten bei der Wahrnehmung ihrer Rücktrittsrechte verfälschen. Wir sind der Meinung, dass solche Vereinbarungen rückgängig gemacht werden können.

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