Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Erfahrungen mit Waldorf Frommer
Erlebnisse mit Waldorf FrommerDER KREIS - Waldorf Frommer Warnung
Falls Sie eine Waldorf Frommer-Warnung über den Kinofilm The Circle bekommen haben und 915,00 Euro zahlen sollten, kontaktieren Sie mich bitte. Denn: Diese Warnungen sind gegenüber dem Betreffenden oft ungerechtfertigt, da derjenige, vor dem gewarnt wurde, den Spielfilm nicht angebote. Der Circle ist eine Filmadaption des Buchs gleichen Namens, in dem ein großes Unternehmen die Dienste von Google und Google aus einer einzigen Quelle bietet und so wahnsinnige Datenmengen von Verbrauchern erhebt.
Im Auftrag der Firma Universal Filmgesellschaft mbH hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer die rechtswidrige Verbreitung des Filmes in Tauschbörsen im Internet durch Warnungen an die gefundenen Internetverbindungsinhaber eingedämmt. Allerdings behauptet die Rechtsanwaltschaft, dass der bestimmte Besitzer des Internetzugangs in der Regel dafür zuständig ist, den Spielfilm The Circle als Störenfried oder Störenfried anzubieten.
Ähnliche Behauptungen wurden auch von Anwälten aufgestellt, die sich auf die Abwehr gewarnter Personen zurechtweisen. Eine allgemeine Haftpflicht des gemahnten Teilnehmers gibt es nicht. Die Warnung muss zwingend überprüft werden! Weil es keine automatisierte Verantwortung des Verbindungsinhabers gibt, sollten Sie mich auf jeden Falle überprüfen lassen, ob Sie in Ihrem Falle haftbar sind. Wenn andere Erwachsene als Urheber des Hochladens des Films The Circle in Betracht kommen, fällt die Haftungsübernahme, die zunächst auf Kosten des Verbindungsinhabers erfolgt, weg.
Die Störungshaftung ist ebenfalls ausgeschlossen, da nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs der Verbindungsinhaber für urheberrechtliche Verletzungen erwachsener Gäste oder Mitbewohner (insbesondere nicht für Familienangehörige) einsteht. Deshalb sind viele Waldorf-Frommer-Warnungen wegen des Kreises nicht gegen die Ermahnten gerechtfertigt. Mit über 8000 Waldorf Frommer Unterlassungsschreiben habe ich Erfahrungen gesammelt und kann Ihnen in der Regel innerhalb weniger Minuten in einem kostenfreien Erstgespräch mitteilen, ob Sie ein Taeter, ein Unruhestifter oder - wie so oft - gar nicht haftbar sind und daher weder eine geänderte Unterlassungsverpflichtung machen noch etwas auszahlen.
Insbesondere Anwaltskanzleien aus Köln und Berlin machen geltend, dass die Einreichung einer geänderten Unterlassungsverpflichtung Pflicht ist und sogar eine Abwehr gegen die Waldorf-Frommer-Warnung wegen des Zirkels darstellt. Umgekehrt: Wer eine geänderte Unterlassungsverpflichtung - egal ob mit oder ohne "Schuldanerkenntnis" - vornimmt, wehrt sich nicht, sondern hält den Hauptforderung der Mahnung nach.
Rufen Sie mich für eine unverbindliche Beratung bei einer Waldorf Frommer-Warnung zu The Circle unter 07171 - 18 68 66 an oder benutzen Sie das folgende Mailing.