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Bilanzierung nach Hgb
Abrechnung nach HgbLeasinggeschäft: Begriffsbestimmung & Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und US-GAAP
Das Leasinggeschäft ist das vertragsgemäße, von einem Vermieter an einen Mieter vergütete Objekt. Je nach Art des Vertrags gibt es zwei unterschiedliche Arten von Leasing: Die Hauptunterschiede zwischen diesen beiden Formularen liegen in der vertragsgemäßen Regelung von Kündigungsrechts und in der Aufteilung der mit dem Leasinggegenstand einhergehenden Beteiligungsrisiken zwischen dem Risikoträger und dem Risikoträger.
Unter Operating-Leasing versteht man kurzfristiges Verträge, das von beiden Seiten innerhalb bestimmter Zeiträume zu gekündigt werden kann, ohne dass feste Grundmietzeiträume vorzusehen sind. Dies sind ânormale Mietverhältnisseâ nach BGB. Bei Operating-Leasingverhältnissen wird der Leasinggegenstand an zurückgegeben zurückgegeben. Die mit dem Besitz verbundene Chance und Gefahr für den Vermieter trägt
Finanzleasing dagegen ist durch eine feste Grundmietdauer gekennzeichnet, innerhalb derer der Mietvertrag von keiner der beiden Vertragsparteien abgeschlossen werden kann (gekündigt). Abhängig von der Vertragsgestaltung gibt es nach dem Ende der Grundmietdauer die Möglichkeit von Rückgabe des Leasinggegenstandes (Finanzierungsleasing ohne Option), einer Kaufoption (Finanzierungsleasing mit Kaufoptionsrecht) oder einer Finanzierungs-Leasingbedingungen auf der Seite Verlängerungsoptionsrecht).
Sämtliche mit dem Leasinggegenstand verbundenen Risken und Möglichkeiten werden auf den Mieter unter übertragen übertragen. Dem Leasing-Nehmer trägt das Beteiligungsrisiko, da er weder den Leasing-Vertrag willkürlich absichern kann. Eventuelle Reparatur-, Wartungs- und Versicherungsaufwendungen oder das Verlustrisiko des Leasingobjektes übernimmt gehen zu Lasten des Leasingnehmers. Damit ist der Vermieter nur einem Bonitätsrisiko unterworfen.
Der Ausbau von Liquidität kann auch zu einem Rentabilitätssteigerung führen führen, da das Untenehmen über mehr Ressourcen für die Verwaltung von verfügt hat, was das Bilanzbild wieder aufwertet führen Rechnungslegung nach HGB: Im deutschen Recht gibt es keine rechtliche Definition von Leasing, die eine Unterscheidung von anderen Vertragsformen schwierig macht. Wer hat wie, hängt aus den Fragestellungen zum rechtlichen und ökonomischen Vermögen sowie zur Lebensdauer des Leasingobjekts abzurechnen.
Weil der Mieter das Verfügungsgewalt und damit das ökonomische Eigentumsrecht für für die Vertragsdauer hat, das rechtliche Eigentumsrecht aber immer beim Vermieter bleibt, gibt es daher keine klare Regelung. Das HGB sieht auch nicht vor, dass für die Zuordnung eines Objektes zum Vermieter oder Verpächter als Kriterium festlegt, weshalb sich grundsätzlich an den Regelungen der steuerlichen Bilanz orientieren kann (Grundsatz der inversen Anwendbarkeit).
Operating-Leasingverhältnisse werden grundsätzlich vom Vermieter bilanziert. Auf Grund der grundsätzlich möglichen Zeitspanne Kündigung sowie der kurz- und/oder mittelfristig möglichen Mietdauer ist der Vermieter sowohl wirtschaftlich als auch zivilrechtlich zu betrachten Eigentümer Der Vermieter bilanziert die Leasinggegenstände und nimmt eine Abschreibung auf die wirtschaftliche Nutzung unter über vor.
Die zu leistenden Leasingraten werden vom Mieter als Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzleasing hat vielmehr den gleichen Stellenwert wie Mietkauf. Man unterscheidet zwischen grundsätzlich, bei dem die Abschreibung innerhalb der festen Grundmietdauer stattfindet, und Teilamortisationsverträgen, bei dem dies nicht der Fall ist.
Im Falle der vollständigen Amortisation hat der Mieter den Mietvertrag zu berücksichtigen, wenn: die Grundmietdauer zwischen 40% und 90% beträgt und es eine Mietverlängerungsoption gibt, bei der die vereinbarten Anschlussmieten so berechnet werden müssen, dass sie den Bilanzwert abzüglich der planmäßigen Abschreibungen übersteigt nicht überschreiten. Obwohl der Vermieter der rechtliche Eigentümer des Leasinggegenstandes unter Eigentümer ist, da er der ökonomische Eigentümer des Leasingnehmers übergibt ist, wird der Leasinggegenstand nicht berücksichtigt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden jedoch die Forderung gegenüber gegenüber dem Mieter und ggf. die Umsatzerlöse ausgewiesen. Rechnungslegung nach US-GAAP und IFRS: Die Rechnungslegung von Leasinggeschäften ist in der Regel einfacher. IAS 17 (IFRS) und FAS 13 (Financial Accounting Sandards â' US-GAAP) enthalten rechtliche Definitionen von Leasing: Es wird als Vertragsverhältnis bezeichnet, in dem der Leasing- und der Leasingfall die Benutzung eines Vermögenswertes durch den Leasinggeber für einen gewissen Zeitabschnitt festlegt.
Die Gegenstände des Finanzierungsleasings grundsätzlich sind dem Mieter und die des Operating-Leasings dem Vermieter zuordenbar. Dies basiert auf dem Prinzip "Substanz vor Form", nach dem die Bilanzen möglichst viele und exakte Angaben an den Bilanzreader weitergeben sollen.