Robinsonliste österreich

Roboterliste Österreich

In Österreich wird die Robinsonliste vom Fachverband für Werbung und Marktkommunikation der WKO geführt. Pressemitteilungen auf der Robinsonliste der Wirtschaftskammer Österreich u.a. RTR-Robinsonliste enthält die Adressen von Personen, die ausdrücklich keine Werbung erhalten möchten. Nutzung der Robinsonliste des RTR.

Robinson-Liste

Wie lautet die Robinsonliste? Der Eintrag in die so genannte Robinsonliste bedeutet, dass keine personenbezogenen Werbemittel an Sie als Verbraucher oder Firma versendet oder verbreitet werden. Klicken Sie hier für das Anmeldeformular für die Robinsonliste. Wir leiten Ihre Daten an die Adressenverlage und Direktwerbung in Österreich weiter, die Ihre Adresse - sofern dort verfügbar - aus verschiedenen Datenbanken löschen.

Selbstverständlich bekommen Sie auch in Zukunft die gewünschten Werbemittel und offiziellen Informationen! Bei unadressierten Massenmailings wie "An einen Haushalt" ist die Robinsonliste ebenfalls nicht anwendbar. Die Robinsonliste darf in Österreich nur an in Österreich ansässige Adressenverlage und Direktmarketing-Unternehmen weitergegeben werden. Für wen ist die Robinsonliste erhältlich?

Die Berufsgenossenschaft für Werbe- und Marketingkommunikation ist rechtlich dazu angehalten ( 151 Abs. 9 GewO), die sogenannte "Robinsonliste" zu pflegen und den Adressaten und Direktmarketing-Unternehmen in Österreich zur Kenntnis zu bringen. Diese Auflistung enthält diejenigen Menschen, die die Lieferung von Werbemitteln mit persönlicher Anschrift ausschliessen möchten. Damit die Mitgliedsfirmen einen umfassenden Dienst anbieten können, wird der Berufsverband für Werbe- und Marketingkommunikation die Robinsonliste ab sofort den Österreichischen Adressenverlagen und Direktmarketing-Unternehmen kostenfrei zur Verfugung gestellt.

Falls Sie für Ihr eigenes Haus Werbesendungen auf dem Postweg geplant oder durchgeführt haben, sind Sie nicht zur Einhaltung der Robinsonliste gezwungen. Sollten Adressaten keine Werbemittel mehr von Ihnen erhalten wollen, müssen Sie diese aus Ihrer Mailingliste entfernen, da die Handelsbestimmungen vorsehen, dass jeder das Recht hat, die Lieferung von angesprochenem Werbemittel und die Nutzung von Werbemittel zu Werbungszwecken zu untersagen.

Die RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) unterhält seit dem 01.01.2002 auch eine nach § 7 E-Commerce-Gesetz erstellte Aufstellung, in der sich alle natürliche und juristische Person, die keine Werbe-E-Mails empfangen möchte, kostenfrei registrieren lassen kann. Diensteanbieter, die unerwünschte E-Mail-Werbung verschicken, müssen diese Auflistung einhalten, indem sie keine Werbe-E-Mails an die darin enthaltenen Adressaten verschicken.

Kann ich in die RTR-Liste aufgenommen werden? Sämtliche Angaben zur Eingabe von E-Mail-Adressen & Domains sowie zum Abruf der Auflistung nach § 7 ECG hier: Rufen Sie die Auflistung ab.

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