Vermieter Kündigung Eigenbedarf

Kündigung des Eigenbedarfs durch den Vermieter

Springe zu Kann jeder Vermieter für den persönlichen Gebrauch kündigen? Beendigung wegen Eigennutzung: Vermutung der fiktiven Eigennutzung Ausgangssituation: Viele Bewohnerinnen und Bewohner gehen durch eine Kündigung des Eigenbedarfes ihrer Wohnungen verloren. Ist ein solcher Eigengebrauch nur ein Vorwand, z.B. um sich von Mietern zu befreien, die aufgrund ihrer langfristigen Vertragsdauer sehr billige Mietpreise haben, haftet der Vermieter für Schäden.

Die Mieterin muss jedoch alle UmstÃ??nde des fiktiven persönlichen Gebrauchs nachweisen. Kann der Vermieter jedoch Nachweise erbringen, die deutlich gegen seine eigene Nutzung sprechen, muss der Vermieter dies in einem anschließenden Entschädigungsverfahren widerlegen.

Eine Rechtssache: Ein Vermieter wurde vom Landgericht Münster wegen angeblichen eigenen Bedarfs zur Entschädigung verklagt. Das Appartement steht nach dem Einzug der Bewohner eine Zeit lang frei und wird dann an anderer Stelle wiedervermietet. Die Vermieterin zitierte die Tatsache, dass seine Tocher die Ferienwohnung aus später entstandenen Gruenden nicht mehr nutzte.

Er konnte nicht nachvollziehen, warum die Ferienwohnung in der Zeit leer war. Die Mieterin wird sich bemühen, das weitere Geschehen der Ferienwohnung im Blick zu haben: Sie wird die folgenden Punkte beachten: Die Mieterin wird feststellen, ob Sie die Ferienwohnung in einer Tageszeitung oder im Netz zum Verkauf oder zur Vermietung bereitstellen.

Außerdem könnte der Pächter möglicherweise fragen, ob die Nachbarin oder der Pächter den Name auf dem Glockenschild sieht. Wenn Sie Ihren Pächter bereits beendet haben, kann es sein, dass er das Kataster nicht mehr einsehen kann. Dies liegt daran, dass ein begründetes Nutzungsinteresse nachzuweisen ist, das jedoch die Nutzung der Miete rechtfertigen kann.

Wurden andere Appartements im Hause während der Frist frei? Sie als Vermieter sind verpflichtet, dem Vermieter eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die während der Mietdauer zur Verfügung steht. Sollte der Leasingnehmer von solchen Umständen später Kenntnis erlangen, könnte dies auch einen Schadenersatzanspruch auslösen. Auch das Landgericht Münster geht im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zunächst davon aus, dass der Pächter die Nachweislast dafür trägt, dass ein eigener Bedarf des Eigentümers zwar nicht vorliegt, dieser aber eher nur als Ausrede für die Kündigung des Pachtverhältnisses ausgenutzt wurde.

Nach Auffassung des Amtsgerichtes ist jedoch die so genannte erhöhte Anzeigepflicht des Eigentümers zu Lasten des Leasingnehmers zu übernehmen, wenn der Leasingnehmer nach dem Ausscheiden des Leasingnehmers den mutmaßlichen Eigenbedarf nicht erfüllt. Es wird vermutet, dass in einem solchen Falle persönliche Bedürfnisse nur eine Entschuldigung waren.

Es muss unter diesen Voraussetzungen zumutbar sein, dass der Vermieter - auch unter Beachtung des Artikels 14 des Grundgesetzes - den Grunde dafür begründet und glaubhaft darlegt, warum die bei der Kündigung geltend gemachten persönlichen Voraussetzungen später erloschen sind. Schlussfolgerung: Wenn der Vermieter wirklich dort einzieht, nachdem der Vermieter die Immobilie im Rahmen der Beendigung der Eigennutzung verlässt, hat der Vermieter in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg, wenn er nachweist, dass er die Immobilie selbst benötigt.

Zieht der Vermieter jedoch nicht ein, benötigt er einen guten Grund, warum die Ursachen für seinen eigenen Bedarf später erloschen sind. Der Vermieter kann in einem solchen Falle die Ansprüche des Vermieters nicht leugnen, sondern muss begründen, warum der Mieter zunächst eigene Ansprüche hatte und warum diese später erloschen sind.

Ist dies nicht möglich, hat er den Fall verloren und muss dem Vermieter Schadenersatz leisten. Fachanwalt Tipp Vermieter: Die Vermieter sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass die Beachtung des Vermieterverhaltens auch auf der Seite der Vermieter zunimmt. Mehr und mehr Bewohner prüfen die Wohnungen, nachdem sie ausgezogen sind, um zu sehen, was dort passiert. Bei einer sofortigen Wiedervermietung der Immobilie vermeidet man in einem weiteren Verfahren kaum eine Entschädigung.

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