Nebenkosten nicht Bezahlt Mahnung

Nicht bezahlte Nebenkosten Mahnung

und du musst nicht für solchen Unsinn als Schuldner bezahlen. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Mieter die Mahnung tatsächlich erhält. die miete für ______[monat/datum]. kann auch dann noch in der wohnung sein, wenn er mehrere monate nicht bezahlt hat. fällige beträge (inkl.

ausstehende nebenkosten) können geltend gemacht werden.

Auch nach 2 Mahnungen nicht bezahlte Mehrkosten

Ist der Vergleich in Ordnung, ist ein Forderungsverzicht Unsinn. Diese " Angebote zum Vergleich " weisen wir grundsätzlich zurück, wenn die Rechnung nach mehrmaliger Überprüfung keine Irrtümer aufweist und die MB vor allem keine wirklichen Irrtümer beanstanden konnte. Ansonsten würde ich das Vertragsergebnis an Ihrer statt für ungültig erklären, weil der Pächter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt und nun wieder den vollen Betrag per Mahnung anmeldet.

Pauschalbeschwerden des Pächters sind unerheblich.

Probleme mit der Jahresbetriebskostenabrechnung treten oft auf, wenn der Pächter eine zusätzliche Vergütung zahlt. Vor allem bei einem erhöhten Zuzahlungsbetrag kommt es oft vor, dass der Pächter an der Betriebskostenrechnung zweifelt und die Bezahlung ablehnt. Beschwerden dauern oft nicht lange: "Zu teuer", "Hier wird mein Kapital verschwendet" oder "Etwas kann nicht stimmen".

Derartige pauschale Beschwerden sind jedoch vollkommen unerheblich, schon deshalb, weil der Pächter die Unterlagen vor jeder Beschwerde einzusehen hat (AG Hamburg, Urteile vom 06.07. 16, Az. 49 C 6/16). Dafür hat er keine ewige Zeit: Nach Erhalt der Betriebskostenrechnung hat Ihr Pächter ein Jahr Zeit, dagegen Einspruch zu erheben; alle Einsprüche sind nach Verstreichen dieser Einspruchsfrist ohne Sinn (§ 556 Abs. 3 BGB).

Läßt Ihr Pächter diese Periode vergehen, so hat er auch solche Aufwendungen zu übernehmen, die er nach dem Recht oder dem Pachtvertrag tatsächlich nicht zu übernehmen hätte (BGH, BGH, Urteile vom 11.05. 16, Az. 5, VIII ZR 209/15). Beanstandungen innerhalb der Widerspruchsfrist sind jedoch nur dann erheblich, wenn der Vermieter sie anhand der Abrechnungsunterlagen konkretisiert hat.

Dazu muss er die Unterlagen einsehen, die Sie ihm geben müssen. Das macht deutlich: Sie müssen nicht auf Beschwerden des Vermieters eingehen, ohne vorher die Quittungen zu prüfen. Achtung: Wenn Sie dem Pächter den Einblick in die Betriebskostenunterlagen verwehren, kann er nicht nur eine Zuzahlung von Ihrem Konto ablehnen, sondern auch die Bezahlung der aktuellen Anzahlungen stoppen (BGH, Beschluß vom 20.01. 15, Az. ZR 208/14).

Sie müssen jedoch nur die Einsichtnahme in die Unterlagen zulassen - Sie müssen diese dem Vermieter nicht selbst anbieten (AG Pankow-Weißensee, Urteile vom 14.07. 14, Az. 101 C 85/14). Es ist in der Realität oft das Gleiche: Der Pächter hat keine Einwände, bezahlt aber die zusätzliche Forderung nicht. Oftmals erläutern die Bewohner dann, warum sie Bedenken gegen die Regelung haben.

Alternativ fragt der Pächter nach der Teilzahlungsmöglichkeit. Wenn Sie jedoch keine Fortschritte machen, müssen Sie Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen. Oft ist es lohnend, die zusätzlichen Betriebskosten im Dokumentenprozess zu beanspruchen.

Sie müssen lediglich den Vertrag, Ihre Betriebskostenaufstellung und den Beleg über den Erhalt dieser Aufstellung Ihrer Dokumentation beilegen. Wenn Ihre Aussage richtig ist und der Pächter den Zusatzforderungsbetrag immer noch nicht bezahlt, ergibt sich auch die Fragestellung, ob Sie Ihren Pächter aus diesem Grund entlassen können. Sie können hier nicht auf eine außerordentliche Stornierung wegen Zahlungsverzuges ( 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) zurÃ?ckgreifen.

Dies ist nur möglich, wenn der Pächter mit regelmäßigen Einzahlungen in Rückstand ist, d.h. mit der Anmietung, den Betriebskostenvorauszahlungen oder der Mietanzahlung. Sie können Ihren Mietvertrag jedoch wegen Zahlungsverzuges wegen Pflichtverletzungen nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB beenden, wenn diese 3 Bedingungen erfüllt sind (BGH, Entscheidung vom 10.10. 12, Az. 10.10. 12, VIII ZR 107/12): Ihre zusätzlichen Betriebskosten übersteigen eine monatliche Mietgebühr.

An diesen Rückstand haben Sie den Vermieter zumindest einmal erinnert.

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