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Nebenjob Arbeitgeber Mitteilen
Seitenjob Arbeitgeber MitteilenDas Recht auf eine Nebenbeschäftigung
Dies bedeutet, dass er seinen Berufsstand, seinen Job und das Ausbildungszentrum selbst bestimmen kann. Grundsätzlich steht es Ihnen also offen, einen Nebenjob zu übernehmen. Es gibt jedoch bestimmte Regeln und Bestimmungen, die Sie als zweites Beschäftigungsverhältnis einhalten sollten, bevor Sie Ihre Nebenbeschäftigung aufnehmen oder ausüben. Sie sind daher grundsätzlich nicht dazu angehalten, Ihren Haupt-Arbeitgeber über Ihre Nebenbeschäftigung zu unterrichten.
Falls Ihr Anstellungsvertrag jedoch vorsieht, dass Sie Ihren Arbeitgeber vor Beginn einer Nebenbeschäftigung benachrichtigen müssen, sollten Sie auch diese Informationspflichten so weit wie möglich einhalten. In der Regel kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch keine Nebenbeschäftigung vorenthalten. Die Gesamtarbeitszeit, in der Sie arbeiten, darf acht Arbeitsstunden pro Arbeitstag nicht übersteigen (Arbeitstage sind die Tage montags bis samstags), d.h. 48 Arbeitsstunden pro Kalenderwoche.
Auch die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu 10 Std. verlängert werden, sofern nicht innerhalb von 6 Monate oder 24 Woche- durchschnittlich 8 Std. pro Arbeitstag unterschritten werden. Ein Anstieg der Arbeitsstunden auf 10 Arbeitsstunden pro Tag muss daher während des Halbjahres kompensiert werden. Wenn Sie bis zu neun Arbeitsstunden haben, müssen Sie eine Unterbrechung von 30 min einlegen; wenn Sie mehr als neun Arbeitsstunden haben, müssen Sie eine Unterbrechung von 45 min einlegen.
Außerdem muss nach Ablauf der Tagesarbeitszeit eine Mindestruhezeit von 11 Std. einhalten werden. Im Übrigen müssen Sie keine maximale Tages- oder Wochenarbeitszeit einhalten, wenn Sie selbständig arbeiten. Natürlich ist es nur eine Sache der Zeit, bis Ihr Hauptjob unter Ihrer Nebenbeschäftigung zu leiden hat.
Steht eine Nebenbeschäftigung im Widerspruch zum Freizeitzweck des Urlaubs, kann Ihr Arbeitgeber sie unterlassen. Sind Sie krank und haben zugleich einen Nebenjob, der den Heilungsprozess erschwert, laufen Sie Gefahr, fristlos zu kündigen. Unter keinen Umständen dürfen Sie mit Ihrem Haupt-Arbeitgeber in Ihrer Nebenbeschäftigung konkurrieren oder in einem Unternehmen tätig sein, das in direkter Konkurenz mit Ihrem Haupt-Arbeitgeber steht.
Vielen Arbeitgebern macht es nichts aus, wenn ihre Mitarbeiter einen Nebenjob annehmen. Bei kleinen Betrieben können Sie dieses Interview vielleicht sogar selbst durchführen, aber es ist immer ratsam, eine eindeutige und schriftlich festgelegte Übereinkunft zu haben.