Abmahn Dreipage

Warnung Tripage

Sollten Sie auch eine Verwarnung erhalten haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Von Abmahn-Dreipage.de aus gesehen sind daher nun die Österreicher dran. BGH-Pressemitteilung höheres Gewicht, als ein Warndokument.

Urteilsbegründung: Provisorische Anordnung gegen Abmahnung Dreipage in Kraft geblieben

Steffen Heintsch und sein Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben am Stichtag 31. Dezember 2008 gegen die vorläufige Anordnung (EV) der Sozietät Schulenburg & Schenk beim Berliner Landgericht Berufung eingelegt. Entgegen der Auffassung der Elternvereinigung betrachtete das Gericht das Abmahnnwahn-Drei-Seiten-Forum nicht als Konkurrenz zu einem Rechtsanwalt.

Nach der Entscheidung gilt die vorläufige Anordnung jedoch weiterhin wegen der unzulässigen rechtlichen Beratung durch verwarnte Filesharer. Die Warnwarte Steffen Heintsch fuhr Ende August aus Süddeutschland in die deutsche Hauptstadt. Der Rechtsstreit mit der Sozietät Schulenberg & Schenk in Hamburg wurde in dem Rechtsstreit vor dem Berliner Landgericht beigelegt.

Die Schulenberg & Schenk Anwälte GbR hat im Voraus eine Verwarnung und eine einstweilige Anordnung erlassen. Sie ist für über zwanzig Firmen aus der Erotik- und Pornoindustrie tätig und strafrechtlich tätig. Schwierig vor dem Landgericht Berlin waren vor allem die Hinweise auf Verwarnungen, die unter abmahnwahn-dreipage.de zugeordnet wurden.

Mit der Anwaltskanzlei in Hamburg fand im Frühling ein Briefwechsel statt, der jedoch nicht zu einem Schiedsverfahren geführt hat. Die Mitteilung per E-Mail sollte Steffen Heintsch verbergen, was er abweist. Heintsch hingegen könnte bis zu achttausend Euros einbüßen, wenn er den Fall bis zur letzten Instanz aufgibt.

Die Heintsch lehnt das Gebot vorab ab.

Warnung vor Hooligan-Film: Offliner-Großmutter soll "Piratenkopierer" werden

Ein 64-Jähriger soll einen Hooligan-Film zum Herunterladen bereitstellen. Das Landgericht Muenchen hat sie jedoch zur Bezahlung von 650 EUR an Mahnkosten verurteilt. Das ist unbestreitbar, aber sie muss trotzdem bezahlen. Als Warnkanzlei ist die Kanzlei Negele/Zimmer/Greuter/Beller bekannt.

Rechtsanwalt Christian Solmecke und seine Mitarbeiter repräsentieren die Menschen in 1.600 Verfahren, während die Abmahnnwahn Dreipage" von mehr als zwanzigtausend Verwarnungen für 2010 ausging. Der nur zwei Monaten vorher erschienene Kinofilm "Kategorie C - Hooligans " steht dort zum Herunterladen bereit.

Eine Verwarnung erhielt sie im Zusammenhang mit der Bitte um Zahlung von 720 EUR - 68,20 EUR Entschädigung und 651,20 EUR Rechtsanwaltskosten für die Verwarnung. Sie wollte das nicht bezahlen und kam vor den Richter. Der Umstand, dass die Dame überhaupt keinen Zugang zum Dokumentarfilm hatte und dass es auch sehr ungewöhnlich ist, dass jemand anders ihre Verbindung hätte nutzen können, war für das Landgericht wenig interessant.

Sie erkannte, dass die Dame selbst den Spielfilm nicht einmal selbst anbot und entließ sie von den geforderten Schäden. Allerdings entschied das Landgericht, dass der Spielfilm zweifellos über ihre Internetverbindung zur Verfügung gestellt wurde und dass sie für die Verbindung zuständig war. "Wie das alles hätte passieren sollen, wenn sie es nicht gewesen wäre, verlangen die Juroren von der Rentnerin", sagt Solmecke.

"Das Landgericht München begründet seine Entscheidung mit einem ähnlichen Beschluss des Landgerichts. Bei Schwarzkopien können Menschen entweder Störenfriede oder Störenfriede sein: Die Straftäter selbst stellen schwarze Kopien zum Herunterladen bereit oder unterstützen andere. "Unser Mandant war weder ein Verursacher - wie das Gerichtsgebäude verstanden hat - noch aus unserer Perspektive ein Unruhestifter", sagt Solmecke.

"So vermutet er, dass bei der Erhebung der IP-Adresse oder der Vergabe der Anschrift an die Person ein Irrtum vorliegen muss. "Nummernreihen werden zwischen den verschiedensten Orten hin- und hergeschoben und es kann zu Verwechslungen kommen ", sagt er. "und der Rentner wollen nun gegen das Strafmaß vorgehen.

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