Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung ohne Vorherige Abmahnung
Stornierung ohne VorankündigungAnstellungsvertrag überprüfen
Im Kündigungsfall sind viele Mitarbeiter nicht mehr daran interessiert, für ihren Dienstgeber zu arbeiten, wollen aber wenigstens eine Abgangsentschädigung erhalten. Gleiches trifft zu, wenn die Kündigung im Krankheitsfall erfolgt. Gibt es einen Entschädigungsanspruch bei krankheitsbedingter Entlassung?
Der Entlassungsgrund des Unternehmers ist in der Regel nicht ausschlaggebend für die Entscheidung, ob der Angestellte eine Abgangsentschädigung erhält. Ausschlaggebend ist die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes. Das ist der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis wenigstens sechs Monaten dauert und der Auftraggeber mehr als zehn Beschäftigte hat. Unter diesen Bedingungen sind die Beschäftigten in der Position und fast immer gut daran getan, die Kündigung durch eine Kündigungsklage zu ahnden.
Der Grund dafür ist, dass es den Arbeitgebern schwierig fällt, eine Kündigung wegen Krankheit eines Mitarbeiters effektiv durchzusetzen. Es können hier viele Irrtümer auftreten, weshalb der Unternehmer in der Regel sehr gerne zu einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines Vergleiches anregt. Zur Vermeidung des Risikos, den Mitarbeiter zurückzunehmen und ihm ein rückwirkendes Entgelt zu bezahlen, ist er daher auch zu einer entsprechenden Abfindungszahlung verpflichtet.
Es ist immer klar, dass die Entschädigung bei den Gerichten auf einem Normalsatz basiert. In der Tat wird die Entschädigungshöhe jedoch in erster Linie durch das Arbeitgeberinteresse an einem positiven Verfahrensergebnis festgelegt. Die schlechteren Arbeitgeberausweise und der dringendere Wille des Unternehmers, den Mitarbeiter zu entlassen, erhöhen das Entgelt.
Der Betrag der Entschädigung kann daher gut und gern mehrere Brutto-Monatsgehälter pro Arbeitsjahr ausmachen. Den meisten Mitarbeitern ist die dreiwöchige Kündigungsfrist bekannt. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass eine Kündigung auch abgelehnt werden kann. Es sind nicht alle Bestimmungen des Arbeitsvertrags gültig, und je nach Ihrer Verhandlungssituation können Sie als Mitarbeiter vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags Bestimmungen löschen oder ändern.