Produktkennzeichnung nach eu recht

Kennzeichnung von Produkten nach EU-Recht

Kennzeichnung der Produkte nach EU-Recht / Kreuzworträtselhilfe / Rätselhilfe. Herstellung gegenüber Produkten aus Drittländern, auch nach geltendem Recht die Möglichkeit, dies durch eine freiwillige Produktkennzeichnung hervorzuheben. Darauf haben Sie ein Recht! Unterrichtung des BMGF über die EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung sowie die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe nach E-Nummern der AGES und des BMGF.

EU Verordnung zur Klassifizierung, Etikettierung und Konfektionierung von chemischen Stoffen (CLP-Verordnung)

Neben REACH hat die EU eine Regelung zur Klassifizierung, Etikettierung und Konfektionierung von Chemikalien und Gemischen erlassen, die das weltweit einheitliche Klassifizierungs- und Kennzeichnungssystem der UNO beinhaltet. Die Verordnungen zur chemischen Sicherheit in der EU basierten bis 2006 größtenteils auf Verordnungen der EUKommission, die in den Mitgliedsstaaten sehr verschieden sind.

Die EU hat in den Jahren 2006 und 2008 mit zwei EU-Regelungen zur chemischen Sicherheit in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Chemikaliengesetze eingeführt: die so genannte CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) im Jahr 2008. Das von den VN verabschiedete Globally Harmonised Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde von der EU in nationales Recht umgesetzt.

Mit der Verabschiedung der so genannten Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP-Verordnung) im Dezember 2008 hat das Europaparlament die Richtlinie (EG) 1272/2008 über die Klassifizierung, Etikettierung und Konfektionierung von Substanzen und Mischungen verabschiedet. Das CLP ist im Jänner 2009 in Kraft getreten und enthält Übergangszeiten bis 2017, damit sich alle Beteiligten an die neuen Vorschriften anpassen können.

Die bestehenden Vorschriften über die Klassifizierung, Etikettierung und Konfektionierung von Substanzen (67/548/EWG Stoffrichtlinie) und Mischungen (1999/45/EG - Zubereitungsrichtlinie) laufen dann aus. Sukzessive werden die neuen Labels der CLP-Verordnung eingeführt: Substanzen müssen ab dem 31. März 2010 nach dem GHS-Verfahren klassifiziert und ausgezeichnet werden. Mischungen müssen bis längstens 15. Juli 2015 nach dem GHS-Verfahren klassifiziert und etikettiert sein; das Verfahren kann auch im Voraus angewendet werden.

Für Substanzen und Stoffgemische sind die Klassifizierungen nach der Stoff- und Präparationsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2015 im SDB zu vermerken. Zusätzlich zu den neuen Vorschriften zur Klassifizierung, Etikettierung und Konfektionierung wurde eine Berichtspflicht (interner Link zu "Notifizierung von Formulierungen - altes Verfahren ID 9375) für eine vollständige Liste aller in Verkehr befindlichen Substanzen und Informationen von Vergiftungszentralen über in Verkehr gebrachtes gefährliches Gemisch festgelegt.

Dort müssen Fragen zur KLV-VO gestellt werden, auch wenn sie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfR) aus technischer Sicht berühren. Diese werden dann vom Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet, aber vom Helpdesk in Absprache mit den zuständigen Behörden in Europa betreut. Erst auf diese Weise kann eine einheitliche Interpretation der Bestimmungen der Gemeinschaftsverordnung durchgesetzt werden. Neben einer umfassenden Dokumentation, Information und Beratung bietet der REACH-CLP-Helpdesk unter Teilnahme des BAuA auch Plakate mit klaren und prägnanten Angaben zur Klassifizierung, Etikettierung und Aufmachung.

Das CLP wird von der ECHA in Helsinki administriert, ebenso wie die REACH-Verordnung. Die ECHA bietet Leitlinien zur Hilfestellung für alle Beteiligten bei der Umsetzung der CLP-Verordnung. Darüber hinaus bereitet das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) Dossiers vor, besonders im Rahmen der Umsetzung der REACH-Verordnung zur Harmonisierung der Einstufung und Etikettierung.

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