Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung eines Mietvertrages durch Vermieter
Beendigung eines Mietvertrages durch den VermieterJetzt haben uns die Pächter mit eingeschriebenem Brief vom 15.04.2010 folgende Mitteilung gemacht (Brief hier 1:1): Wie Sie dem beiliegenden Anschreiben vom 16.03.2010 ersehen können, kommt es in unserer Ferienwohnung zu Schimmelpilzschäden.
Bitte beheben Sie diese Fehler so schnell wie möglich. Weil die Ferienwohnung aufgrund der im Brief genannten Fehler reduziert wird und diese bereits länger andauern, werden wir die vereinbarten Monatsmieten zunächst mit Rückwirkung vom 1. April 2010 bis zur abschließenden Behebung der Fehler um 20 % mindern. "Ist die Mietreduzierung vor allem noch nachträglich legal?
Und das ohne uns eine Deadline für den Umzug zu geben? Da der Schimmelschaden am ehesten vom Gebäude herrührt und wir am ehesten einige Mauern entfernen müssen, um die Schimmelpilze zu entfernen, würden wir die Pächter sehr gern auflösen. Die Bewohner haben ein eigenes Kindermädchen und wir wollen nicht für Gesundheitsschäden haftbar gemacht werden.
Anfrage 2: Könnte dies als Kündigungsgrund geschrieben werden? Fragestellung 3: Können die Bewohner auch ohne Angabe von Gründen innerhalb der im Vertrag festgelegten 3-Monatsfrist gekündigt werden? Ist eine Begründung immer erforderlich? Falls ja, im Moment wäre der Anlass, auf persönliche Bedürfnisse hinzuweisen, da ich derzeit in einem Wohnhaus lebe und gesund nicht mehr die Treppe besteigen sollte und daher für mich eine kleine 3-Zimmer-Wohnung, im Erdgeschoss ohne Treppe, viel besser ist.
Möglicherweise ist es möglich, ein kurzes Vorwort des Kündigungsbriefes beizufügen? Fragen Sie jetzt Ihre aktuellen Fragen und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. Die Kündigung durch den Vermieter erfüllt rechtliche Belange. Schliesslich haben die Bewohner ein Anrecht auf eine ordentliche Ferienwohnung, die Sie als Vermieter aus dem Mietvertrag haben. Das bedeutet, dass die Bewohner die Entfernung der Ursache für Schimmelpilzbildung fordern können, wenn die Gebäudesubstanz die Ursache ist.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Ist der Eigengebrauch nur ein Vorwand, haben die Bewohner Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter. Der Kündigungszeitraum für den Vermieter liegt bei drei Monaten, für den Vermieter bei drei, sechs oder neun Monaten, je nach Mietdauer.
Danke für Ihre rasche Beantwortung. bis zwei. Wir bekommen gerade ein Angebot, was die Renovierung der Ferienwohnung kostet. D. h. wir würden dann nur den Pilz an der Oberfläche beseitigen, nicht aber die verursachen. Die Schimmelpilze sind im Sommer wieder da.... Das ist aber für diese Ferienwohnung überhaupt nicht vertretbar, da sie für die Münchener Preisgestaltung wirklich billig ist.
Auch die Bewohner selbst wollen nicht umziehen, weil die Ferienwohnung so wunderschön ist. D. h. wir gehen davon aus, dass sie nur billiger leben wollen. Gibt es wirklich keine Chance, "die Pächter rauszuholen"? Wie lange müssten Sie für Ihre eigenen Bedürfnisse in der Ferienwohnung sein? Gegebenenfalls können Sie die anfallenden Nebenkosten auf die andere Seite schieben, wenn das Sachverständigengutachten z.B. keine Baumängel findet, sondern die Ursachen für die Bildung von Schimmelpilzen im unzureichenden Heiz- und Belüftungsverhalten der Bewohner aufzeigt.
Solange der Pächter nicht verschuldet ist und seine Pacht fristgerecht bezahlt, haben Sie keine Kündigungsmöglichkeit, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten kann. Wenn der Vermieter die Ferienwohnung nur temporär, d.h. für einige wenige Wochen benutzt, kann man nicht von einer ernsthaften persönlichen Nutzung reden.
Das interaktive Beispiel von 123recht.net ermöglicht es Ihnen, Ihren Vertrag ganz bequem selbst zu gestalten.