Schlechtleistung

mangelhafte Leistung

Eine schlechte Leistung liegt vor, wenn die Leistung nicht der vereinbarten Qualität entspricht. d.h. S hl h l l i d. Übersicht "Schlechte Leistung und.

Mangelhafte Leistung = Leistung wird erbracht, aber nicht wie vertraglich geschuldet. Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "Schlechtleistung" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Die Ausgangssituation und die Vorgehensweise des BAG bei Leistungsschwäche.

Schlechte Leistung.

Schlechte Darbietung. Frist: Bei einer Leistungsstörung und bei Pflichtverletzungen, bei denen der Debitor die geschuldete Erfüllung nicht leistet (z.B. bei unsachgemäßer Beratung, mangelhafter Konfektionierung, Schäden an der Kaufsache, bei Mängeln im Kauf- oder Werkvertrag). a) (einfacher) Schadensersatz bei schuldhafter Nichterfüllung ( " 280 I Nr. 1b BGB). a) Schadensersatz statt der Leistung bei wesentlicher Schlechtleistung durch Verschulden ( 281 I BGB), wenn die Erfüllung verweigert werden kann (Ablehnung).

c ) Anstelle von Schadensersatz statt der Erfüllung kann Ersatz der Aufwendungen gefordert werden (§ 284 BGB). In der Arbeitsgesetzgebung gelten andere Haftungsregelungen zugunsten der Mitarbeiter. Die Begründung: Der Anstellungsvertrag ist ein Anstellungsvertrag, daher ist der Mitarbeiter nur für die Ausführung der Arbeit und nicht für den Erfolg der Arbeit verantwortlich.

Schliesslich ist eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses wegen mangelnder Leistung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige.

Einkaufsvertrag Teil 5.1, schlechte Leistung (mangelhafte Lieferung)

Um den Kaufvertrag zu erfüllen, muss der Käufer die Waren in perfektem Zustand ausliefern. Sachmängel bestehen auch dann, wenn die Sache nicht den Angaben in der Anzeige oder der Etikettierung widerspricht (z.B. Gütestufe A). Wenn eine andere Position oder eine zu kleine Stückzahl angeliefert wird, handelt es sich auch um einen Materialfehler.

Als Sachmängel im Sinne des 434 Abs. 2 BGB gilt auch eine unsachgemäße Aufstellung durch den Auftragnehmer oder eine mangelhafte Montageanweisung. Zum Beispiel, wenn der Veräußerer nicht der Besitzer des Artikels ist, kann er das Eigentum nicht auf den Erwerber übertragen. Liegt ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht vor, liegt auch hier ein Mangel vor.

Um den Kaufvertrag zu erfüllen, muss der Händler die Waren in perfektem, unversehrtem Zustand ausliefern. Es ist jedoch nicht immer möglich, gleich festzustellen, ob ein Fehler auftritt. Benennt der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen erkennbaren Fehler der Waren, so gilt dieser als nicht offen gelegt. Abhängig davon, ob es sich um einen bilateralen oder einseitigen gewerblichen Erwerb oder einen bürgerlichen Erwerb handelt, hat der Besteller die Waren dementsprechend zu untersuchen und gewisse Termine für die Mängelrüge einzuhalten.

Im Falle eines beidseitigen gewerblichen Kaufs hat der Unternehmer die Waren schnellstmöglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige Irrtümer umgehend dem Auftragnehmer anzuzeigen (§ 377 Abs. 1 HGB). Versteckte Sachmängel sind außerdem unmittelbar nach ihrer Feststellung zu rügen (§ 377 Abs. 3 HGB). Sachmängelansprüche des Kaufvertrages werden nach Ablauf folgender Zeiträume verjährt ( 438 Abs. 1 BGB): Bei Unternehmern können die gesetzlichen Gewährleistungsfristen verjährt werden (z.B. in den AGB).

Während dieser Zeit muss der Auftragnehmer den Nachweis erbringen, dass die Sache frei von Mängeln ist. Sie wird jedoch aus Nachweisgründen oft in schriftlicher Form mit einer Liste der Fehler ausgegeben. Bei Nichteinhaltung der Reklamationsfristen erlischt das Recht des Käufers. Um unnötige Frachtkosten zu vermeiden, muss die defekte Sache gelagert werden, wenn der Besteller nicht am selben Standort lebt.

Die Lagerkosten trägt der Einlieferer. Frische Waren können im Notfall auf eigene Gefahr verkauft werden. Die Waren mit einem Börsen- oder Marktwert können vom Erwerber über einen zugelassenen Makler verkauft werden. Nach rechtzeitiger Beanstandung der mangelhaften Leistung hat der Besteller folgende Rechte: Gemäß 439 BGB hat die Nacherfüllung Vorrang gegenüber allen anderen Rechten des Bestellers.

Der Besteller hat die Möglichkeit, zwischen Nacharbeit und neuer Lieferung zu wählen. Die Verkäuferin kann die Reparatur und/oder Ersatzlieferung ablehnen, wenn unverhältnismäßige Aufwendungen anfallen (§ 439 Abs. 3 BGB). Das Recht zur Nacherfüllung besteht auch bei geringfügigen Mängeln und auch dann, wenn der Auftragnehmer den Fehler (ohne Verschulden) nicht zu vertreten hat.

Soweit der Auftragnehmer den Fehler zu vertreten hat, kann der Auftraggeber neben der Erfüllung des Vertrages Schadenersatz geltend machen (§ 280 Abs. 1 BGB). Sämtliche sonstigen Rechte des Bestellers sind untergeordnet, d.h. der Besteller hat in der Regel neben der Rüge eine zweite Nacherfüllungsfrist ("Nachfrist") zu setzen.

Verkäuferin lehnt die Erfüllung ab, *zwei Versuche der Erfüllung sind gescheitert, *unter bestimmten Umstaenden. Bei unwesentlichen Mängeln ist ein Vertragsrücktritt nicht möglich. Ergänzend zur Preisminderung ist auch Schadenersatz nach § 280 Abs. 1 BGB möglich. Außer dem Vertragsrücktritt ist auch Schadenersatz statt der Erfüllung möglich.

Im Falle von unwesentlichen Fehlern ist der Schadenersatz jedoch grundsätzlich nicht möglich.

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