Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Urlaub Trotz Krankschreibung
Ferien trotz KrankenstandAnwaltliche Pauschale
Der Mitarbeiter darf alles tun, was die Erholung nicht beeinträchtigt. Ob Freizeit- oder Party-Urlaub. Ist das gesungene Gen durch den Urlaub blockiert, kann der betreuende Mediziner antworten. Der Mitarbeiter darf alles tun, was die Erholung nicht beeinträchtigt. Ob Freizeit- oder Party-Urlaub. Ist das gesungene Gen durch den Urlaub blockiert, kann der betreuende Mediziner antworten.
Der Mitarbeiter darf alles tun, was die Erholung nicht beeinträchtigt. Ob Freizeit- oder Party-Urlaub. Ist das gesungene Gen durch den Urlaub blockiert, kann der betreuende Mediziner antworten. Wenn Sie von der Krankenkasse Leistungen erhalten, sollten Sie immer deren Einwilligung vor der Abreise eingeholt haben, andernfalls können sie diese nicht zurückzahlen oder zurückfordern.
Der Weg zum Hotel führt immer noch zu dem Wunsch, dass der Urlaub vor der Operation reserviert ist. Wenn Sie von der Krankenkasse Leistungen erhalten, sollten Sie immer deren Einwilligung vor der Abreise eingeholt haben, andernfalls können sie diese nicht zurückzahlen oder zurückfordern. Warnung, Entlassung, Urlaub, Datensicherheit und mehr - die gängigsten Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern / Beschäftigungsrecht findet man oft während der Schul- oder Universitätszeit.
Die Kenntnis der wichtigsten berufsrechtlichen Vorschriften ist immer erforderlich.
M. A. flog trotz Krankheit im Urlaub
Seit 09/06 ist sie seit zwei Monaten krank. Unmittelbar vor Ende des Krankheitsurlaubs wurde ein neuer Krankheitsurlaub für eine weitere Kalenderwoche erteilt. Kurz vor dem Ende dieses Krankenstandes kam wieder ein dritter Krankenstand für 3 Monate bis zum 18.10.2013 (d.h. insgesamt 6 Monate wären dann voll).
Ich habe dich angerufen, um nach ihr zu sehen. Ich habe jetzt von einer anderen Angestellten gehört, dass sie mit ihrem Mann 2 wochenlang in Urlaub gefahren sein soll (Ziel unbekannt). Also nehme ich an, dass sie wirklich im Urlaub ist. Ich als Arbeitgeber habe natürlich nicht das Recht, nach Ihrer Krankheitsgeschichte zu fragen, aber können Sie nach einem "Verkehrsunfall" und wenn alles schmerzt (Arbeitnehmererklärung) und in den Urlaub gehen?
Ist dies gerechtfertigt, ohne vorherige Ankündigung zu kündigen? Natürlich habe ich keinen Beleg dafür, dass sie wirklich im Urlaub ist. Übrigens, ich denke nicht, dass du sechs Monate lang von blauen Flecken und blauen Flecken geplagt bist. Darf ich die Legitimität des Krankenscheins in Frage stellen? Auch wenn Sie so nachvollziehbar sind, werden Sie daraus keine Entlassung herleiten können.
Zuallererst sollten Sie beachten, dass Arbeitsunfähigkeit nicht heißt, im Bett erwerbsunfähig zu sein, so dass der erwerbsunfähige Mitarbeiter weiter "am Leben teilhaben" und auch im Urlaub mitfliegen kann. Es ist wichtig, dass der Genesungsprozess nicht gestört wird, so dass er vom Krankheitsgrund und der Urlaubsart abhängt. Befindet sich Ihr Mitarbeiter jetzt z.B. wegen der - vermeintlichen - Beeinträchtigung in einem Bergsteigerurlaub, passt er kaum zusammen.
All dies - ungeachtet der mangelnden Beweisbarkeit - begründet daher keine außerordentliche oder gar außerordentliche Aufhebung. Bestenfalls hätten Sie das Recht gehabt, den Mitarbeiter zu einem offiziellen Arzt zu entsenden, wenn Sie nach der dritten Krankheitsmeldung (berechtigte) Zweifel hatten. Momentan ist es noch möglich, ein Sachverständigengutachten durch den ärztlichen Service der Kassen anfertigen zu lassen, so dass Sie die Kassen über das Verfahren unterrichten und ein Sachverständigengutachten einholen sollten.
Nach Ihrer jetzigen Darstellung des Sachverhalts wäre dies jedoch nur durch eine Aufhebungsvereinbarung (d.h. mit Einwilligung des Mitarbeiters) möglich. Sicher nicht die von Ihnen gewünschte Lösung, aber Sie können die Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit nicht verändern und eine für Sie verlorene Kündigungsschutzaktion wäre sicher noch nerviger. Hallo Hr. Berthold H. Braun, vielen Dank für die rasche und fachkundige Ansprache.
Unglücklicherweise war es nicht die von mir erhoffte Reaktion, aber meine Anfrage wurde vollständig bearbeitet. Liebe Ratsuchende, die richtige Beantwortung ist nicht immer die gewünschte Beantwortung. Möglicherweise werden Sie mich nächste Woche einmal anrufen, damit wir bei Bedarf eine andere Möglichkeit haben.