Mietrecht

Pachtrecht

Bundesjustizministerium hat eine Online-Umfrage gestartet: Sind Gesetzestexte verständlich? https://mietrecht-verstaendlichkeit.questionpro.eu. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Mietrecht" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von französischen Übersetzungen.

Die Kanzlei HARNISCHMACHER LÖER WENSING berät und vertritt Sie im Mietrecht. Der Schwerpunkt liegt auf einer Neuauflage des Mietrechts. Zahlreiche Beispiele für übersetzte Sätze mit "Mietrecht" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für französische Übersetzungen.

Pachtrecht

Das Petitionsgremium befürwortet die aktuellen Erwägungen, strukturelle Massnahmen zum Bau von Ladestationen im Sinne der Elektromobilitätsförderung durch Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes zu erwirken. Der Deutsche Bundestag wird in der Öffentlichen Eingabe dazu aufgerufen, einen Vorschlag zur Erleichterung der Umsetzung von Strukturveränderungen zur Einrichtung der Aufladeinfrastruktur für Elektroautos "unverzüglich in Angriff zu nehmen".

Wichtige Erfolgskriterien für die Elektro-Mobilität sind erschwingliche Fahrzeuge, ausreichend Reichweite und die Verfügbarkeit der vorhandenen Basis. Vor allem die Ladetechnik - vor allem in Privathaushalten - ist heute " ein großes Hemmnis für ein signifikantes Ansteigen der E-Mobilität ". Background: Im Rahmen eines Gesetzentwurfs hat der Bund im Herbst 2016 eine Gesetzesänderung zur Verbesserung des Wohneigentumsgesetzes im Sinne der Elektro-Mobilität eingebracht.

Aber auch die Regierung begrüßt in ihrer Erklärung das Bestreben, Einrichtungen zur Elektromobilitätsförderung im Miet- und Wohnungseigentumsgesetz zu errichten. Elektro-Mobilität in Wohngebäuden soll dadurch begünstigt werden, dass die bisher notwendige Einmütigkeit für Baumaßnahmen nicht mehr für die notwendigen Baumaßnahmen zur Errichtung der Entgeltinfrastruktur gilt.

Darüber hinaus soll eine Mietrechtsverordnung erlassen werden, nach der der Nutzer unter gewissen Bedingungen ein Mietrecht auf die Errichtung einer solchen Entgeltinfrastruktur hat (ähnlich § 554 a BGB für die Zugänglichkeit). BFW stellt fest: Im Wohnungseigentumsgesetz können Baumaßnahmen zur Errichtung der Ladetechnik für elektrische Mobilität nicht mehr von einzelnen Miteigentümern geblockt werden.

Auf der anderen Seite ist nicht klar, warum gerade dieser besondere Strukturwandel ein rechtliches Privileg gegenüber anderen Baumaßnahmen in Wohnimmobilien hat. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die bisherige Rechtsordnung und die etablierte Judikatur für eine große Zahl von Fallgemeinschaften das Änderungsinteresse an dieser Einzelfallgruppe nicht überwiegen wird.

Auch die vorgeschlagene Änderung des Mietrechts ist entscheidend. Dies liegt daran, dass der Mieter mit seinem Recht auf die Einrichtung einer Gebühreninfrastruktur das System des Mietrechts bricht, nach dem in der Regel nur der Mieter entscheidet, welche bauliche Massnahmen in seinem Objekt vorgenommen werden. Solch eine Lebenslage ist nicht mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Interessen an der Errichtung von Gebühreninfrastruktur zu vereinbaren und wohl im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes zweifelhaft.

Der Zugang zum Wohnungseigentum soll dadurch begünstigt werden, dass die bisher geforderte Einmütigkeit bei Baumaßnahmen nicht mehr gegeben ist. Sofern die Eigenschaften der Wohnsiedlung nicht verändert werden, ist die Einwilligung der anderen Wohnungseigentümer überflüssig, soweit die Belange der Baumaßnahme aufwiegen. Ändern die Baumaßnahmen den Charakter der Wohnsiedlung, ist eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmrechtsanteilseigner, die mehr als die Haelfte der Anteile halten, noetig.

BFW kommentiert: Ein positiver Aspekt ist, dass strukturelle Massnahmen zur Zugänglichkeit nicht mehr von einzelnen Miteigentümern unterdrückt werden. Der im Rahmen des Artikels 14 des Grundgesetzes durchaus notwendige Interessenausgleich steigert jedoch die Anfälligkeit für Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Mehr zum Thema