Abmahnung Untermieter

Vorsicht Untermieter

Eine Warnung würde in diesen Fällen also zu nichts führen. In der Rubrik "Mieter kündigen" erfahren Sie mehr über das Kündigungsverfahren für einen Mieter. Bei Monatsmieten können Sie sich die Abmahnung sparen und sofort fristlos kündigen. Der Vermieter hat das Recht, nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen. Anwalt Ferner zur Untermiete u.

a. mit Urteilen.

Untermieterwarnung? Vermietungsrecht, Wohnungseigentumsrecht

Die Mieterin ist nicht gesetzlich verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten während der Mietzeit dauerhaft oder gründlich sauber zu erhalten. Daher ist ein Hauswirt nicht berechtigt, die entsprechende Arbeit während der Mietzeit auszuführen, wenn infolge fahrlässiger Behandlung der sanitären und/oder sonstiger mitvermieteter Einrichtungen in der Wohnküche mehr Verschleiß auftritt, als dies bei einer häufigeren oder intensiveren Gebäudereinigung der Fall ist.

Die Vermieterin muss es daher akzeptieren, wenn andere Betreuungsgewohnheiten etc. vorzufinden sind. Ein anderes gilt auch, wenn die Vertragsparteien in einem Einzelvertrag die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit vereinbaren. Deshalb halte ich eine Warnung aufgrund Ihrer Beschreibung für nicht gerechtfertigt. Ich glaube daher nicht, dass dies nach Ihrer Beschreibung eine einstweilige Verfügung oder eine ausserordentliche Auflösung ohne Vorankündigung rechtfertigt.

In einem solchen Fall wird Ihnen die Verletzung des Vertrages zur Last gelegt. Falls Sie trotzdem eine Verwarnung erteilen möchten, um Ihre Behauptung zu unterstreichen, empfehle ich Ihnen, diese zu Beweiszwecken in schriftlicher Form zu verfassen und den ZeugInnen auszuhändigen. Bei der Abmahnung sollten Sie den Untermieter darüber unterrichten, welche konkreten Vertragsverstöße vorliegen und dem Untermieter die Gelegenheit einräumen, dieses zu unterlassen.

Sie können kündigen, wenn der Mietvertrag nach einer angemessenen Kündigungsfrist nicht gekündigt wird. Ein wichtiger Faktor, der eine Fortführung des Vermietungsverhältnisses unter Berücksichtigung beider Belange unangemessen erscheint, ist jedoch, wie oben beschrieben, eine wesentliche Gefährdung der Vermietung. Die Nicht-Wartung der Gemeinschaftsräume ist für mich keine zwingende Kündigungspflicht, daher empfehle ich Ihnen, mit dem Untermieter eine gütliche Vereinbarung über die Ausführung und Ausführung der Reinigung zu treffen oder sich gütlich zu lösen.

Gegebenenfalls können Sie eine Beendigung auch über die (ordentliche) Kündigungsregelung des 573a BGB bekannt geben oder durchsetzen. Die Vermieterin kann auch einen Mietvertrag für eine Eigentumswohnung in einem vom Mieter selbst genutzten Haus mit nicht mehr als zwei Eigentumswohnungen ohne ein berechtigtes Interesse im Sinn von 573 auflösen.

Auf die Wohnfläche innerhalb der vom Eigentümer selbst genutzten Wohnungen findet Abs. 1 entsprechende Anwendung, sofern die Wohnfläche nicht vom Mietschutz gemäß 549 Abs. 2 Nr. 2 auszunehmen ist. In der Kündigungserklärung ist darauf hinzuweisen, dass sie sich auf die in den Absätzen 1 oder 2 genannten Bedingungen stützt.

Mehr zum Thema