Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Bekommen Filesharing
Warnung Filesharing empfangenFilesharing-Warnung empfangen - Was nun? Warnschreiben
Die Warnung vor Dateifreigaben wirft für die meisten Beteiligten viele Probleme auf. Darüber hinaus werden nicht unerhebliche Ansprüche an die gemahnten Parteien gerichtet. Auf Grund der verschiedenen Reaktionsoptionen und der verhältnismäßig kurzen Termine der warnenden Anwaltskanzleien reagiert ein Großteil der Beteiligten mit Unsicherheit. Aber gerade der korrekte Einsatz der Warnung ist für die Verteidigung solcher oder die Senkung der Ausgaben ausschlaggebend.
Eine Zauberformel für die "richtige" Antwort auf eine Warnung gibt es jedoch nicht. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Massnahmen für die Beteiligten, um sich wirksam gegen eine Warnung zu verteidigen. Hier erfährst du alles, was du über die Warnung, ihre Bedingungen und Konsequenzen wissen musst. Außerdem erhalten Sie hilfreiche Hinweise von einem Anwalt, der sich auf Filesharing-Warnungen spezialisiert hat.
Wozu eine Warnung? Ein Warnschreiben ist eine Beschwerde wegen verhaltensbedingter Mängel im Zusammenhang mit der Unterlassung. Abmahnungen sind im Arbeits- und Kartellrecht besonders wichtig. Mit einer Abmahnung macht der Auftraggeber deutlich, dass im Falle eines Wiederauftretens eine Kündigungsmöglichkeit aus Verhaltensgründen besteht. Die Abmahnung soll aber im Urheberrechtsbereich vor allem dazu dienen, Rechtsstreitigkeiten rasch und ohne gerichtliche Schritte beilegen zu können.
Außerdem ist dem Verletzer die Möglichkeit zu geben, die behauptete Rechtsverletzung unverzüglich aufzulösen. Bei Abmahnungen von Tauschbörsen handelt es sich in der Regel um die Verteilung eines Musik- oder Filmwerks ohne Genehmigung des Rechtsinhabers. Mit der Abmahnung wird der Verletzer daher gebeten, die Urheberrechtsverletzung zu vermeiden und somit Schadenersatz zu zahlen. Die Abmahnung hat im Falle von Urheberrechtsverstößen die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten ohne Gerichtsverfahren beizutreten.
Es ist für den Rechtsinhaber günstiger und rascher, eine Verwarnung zu erteilen, als ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Darüber hinaus muss sich der Verwarnende das Recht vorbehält, Klage zu erheben. Es gibt keine Verpflichtung, dem Mahnschreiben eine vorgefertigte Abmahnung beizulegen, aber dies kann als übliche Vorgehensweise bezeichnet werden. Wofür steht die Dateifreigabe? Tauschbörsen sind im Grunde nichts anderes als der Datenaustausch über das Netz.
Zu diesem Zweck wird oft ein Filesharing Netz eingesetzt, über das der Informationsaustausch erfolgt. Zum Aufbau eines solchen Netzwerks ist eine File-Sharing-Software erforderlich. Mit diesen Programmen wird ein sogenanntes peer-to-peer network eingerichtet und der Informationsaustausch sichergestellt. Bei der Dateifreigabe bleiben die ursprünglichen Dateien in der Regel auf den Rechnern des Benutzers. In der Regel laden die Benutzer die Dateien herunter und laden sie wieder in das Netz hoch.
Mit dem Upload stellt der Benutzer die entsprechenden Daten anderen Benutzern zum Herunterladen zur Verfügung. In Netzen, den so genannten "File-Sharing-Netzwerken", gibt es eine besondere Ausgestaltung. Die Benutzer des Netzwerks machen anderen Benutzern Daten zum Herunterladen von ihrem eigenen Rechner zugänglich, während sie im Gegenzug die Gelegenheit haben, auf die Daten anderer Benutzer zugreifen zu können.
Um den Datenaustausch zu unterstreichen, wird diese Art der Dateifreigabe auch als peer-to-peer file sharing (P2P file sharing) bekannt. Grundsätzlich ist File-Sharing juristisch nicht zu beanstanden. Wenn die zum Download bereitgestellte Textdatei jedoch durch das Urheberrecht geschÃ?tzt ist, liegt eine Urheberrechtsverletzung durch die Dateifreigabe vor. Dies gilt vor allem für die Bereiche Film, Audio und elektronische Bücher, weshalb es immer wieder Forderungen nach einem generellen Dateitauschverbot gibt.
Der Urheber eines Werks hat prinzipiell das alleinige Recht, das Kunstwerk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht wird verletzt, wenn ein Nutzer einen Spielfilm, einen Song oder eine andere Akte in einem Filesharing-Netzwerk veröffentlicht, ohne dazu berechtigt zu sein. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine unbefugte Offenlegung.
Das Gleiche trifft unstrittig zu, wenn einem Herunterladen ein gleichzeitiger Hochladevorgang des Werks folg. Auch für die unbefugte Offenlegung genügt es nach der ständigen ständigen Rechtsprechung, wenn nur ein Teil der Dateien im Filesharing-Netzwerk abgerufen oder zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht nur der Transfer in ein Filesharing-Netzwerk, sondern auch der reine Transfer aus einem Filesharing-Netzwerk verboten.
Darüber hinaus ist die Vervielfältigung eines durch das Urheberrecht gesicherten Werks eine Urheberrechtsverletzung. Eine Akte in einem Austausch ist nicht unmittelbar zu sehen, ob sie legal beschafft wurde. Aus diesem Grund wurde das Urheberrechtsgesetz allerdings dahin gehend erweitert, dass nicht nur die private Vervielfältigung untersagt ist, sondern das Kopierverbot auch auf Dokumente ausdehnt wurde.
Darüber hinaus verstößt auch das reine Download-Angebot gegen das Urheberrecht. Offensichtlich hat kein Benutzer eines Filesharing-Dienstes das Recht, ein geschützte Arbeit zum öffentlichen Herunterladen vorzuschlagen. Auch das Filesharing ist zu einem festen Begriff in der heutigen Zeit geworden. Die Fähigkeit, Daten in einem Netz mit anderen Angestellten zu tauschen, sorgt für optimierte Workflows und eine bessere gemeinsame Nutzung.